Seite 7 - Gemeindezeitungen

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„Damit dein Hund allen Freude
macht“ nennt sich eine neue Hunde-
broschüre des Landes Tirol. Dieser
Folder, den Sie gerne in unserem Ge-
meindeamt erhalten, beschreibt in
übersichtlicher Weise, welche Dinge
mit der Anschaffung eines Hundes
verbunden sind.
Ihr Hund soll nicht nur Ihnen, liebe
Hundebesitzerinnen und Hundebesit-
zer, Freude machen, sondern auch
den anderen Mitbürgern. Dazu gilt es,
wie in allen anderen Belangen des ge-
meinschaftlichen Zusammenlebens,
gewisse Spielregeln zu beachten.
Manches ist dabei gesetzlich vorge-
schrieben, anderes sollte aus eigener
Verantwortung und Respekt gegen-
über den anderen eingehalten wer-
den.
Wenn man bedenkt, dass derzeit al-
lein in unserer Marktgemeinde an die
150 Hunde gemeldet sind, sind für
dieses
„Miteinander
zwischen
Mensch-Tier“ gewisse Regeln zu be-
achten. Was hinsichtlich der Behörde
speziell seitens der Gemeinde zu be-
achten ist, dürfen wir unseren Hun-
debesitzerInnen nochmals in Erinne-
rung rufen:
- Der Halter eines Hundes ist für al-
les, was sein Hund macht, verant-
wortlich.
- Der Hundehalter darf seinen Hund
nur Personen überlassen, bei denen
gewährleistet ist, dass sie den Hund
sicher beherrschen können, entspre-
chend verwahren und beaufsichti-
gen werden.
- Ein Hundehalter muss seinem Hund
eine artgerechte Haltung bieten. Er
darf durch seinen Hund keine ande-
ren Menschen oder Tiere gefährden
oder über das zumutbare Maß hin-
aus belästigen.
- Seit 2010 gilt für alle in Österreich
gehaltenen Hunde die Chip- und
Registrierpflicht, womit jeder Hun-
dehalter verpflichtet ist, seinen
Hund innerhalb eines Monats beim
Tierarzt registrieren zu lassen.
- Das Halten von Hunden ist steuer-
pflichtig. Jeder über drei Monate al-
te Hund ist der Gemeinde zu mel-
den und innerhalb eines Monats
nach Anschaffung ist der Abschluss
einer Hundehaftpflichtversicherung
nachzuweisen.
- Jede Gemeinde kann die Höhe der
Hundesteuer, den Umfang der Lei-
nenpflicht und des Freilaufes sowie
die Entfernung von Hundekot frei
beschließen.
- Im Großteil unserer Gemeinde be-
steht Leinenpflicht. Das exakte Ge-
biet für die Leinenpflicht unserer
Gemeinde ist genau ausgewiesen
und Bestandteil der Verordnung
über die Leinenpflicht. Keine Lei-
nenpflicht besteht z.B. südlich der
Drautal Bundesstraße bzw. südlich
der Wohnsiedlung Untere Agunt-
straße bis zum Draufluss.
- Hundeverbot besteht in den Spiel-
plätzen unserer Gemeinde.
- Im gesamten Gemeindegebiet be-
steht ganzjährig Hundekotaufnah-
mepflicht.
- Statistiken zeigen es leider deutlich:
Ein großes Ärgernis für die Bevöl-
kerung ist Hundekot in Parkanla-
gen, Spielplätzen, auf Spazierwe-
gen, Gehsteigen und in landwirt-
schaftlich genutzten Feldern…
- Daher gilt: Das ordnungsgemäße
Entsorgen ist ein wichtiger Beitrag
für ein gutes Zusammenleben und
Miteinander! Vor Hundekot ekeln
sich Menschen und Weidevieh, es
ist ein Ärgernis in diesen zu treten
und in Einzelfällen können auch
Krankheiten übertragen werden.
- Es ist deshalb sehr wichtig, dass Sie
als verantwortungsbewusste/r Hun-
dehalterIn stets den Hundekot auf-
heben und auch ausnahmslos über
den nächsten Mülleimer entsorgen.
Ein nicht eingesammelter Hundekot
bzw. ein im Sackerl verpackter
Hundekot, der erst recht wieder
nicht im Mülleimer landet, belastet
die Toleranz gegenüber Hundehal-
tern empfindlich. Das Nichtentsor-
gen von Hundekot ist zudem straf-
bar.
- Für das richtige Entfernen des Hun-
dekots werden Ihnen Ihre Mitmen-
schen dankbar sein.
- Nutzen Sie unsere öffentlichen
Hundestationen („Dogstations“), an
welchen Sie jederzeit und kostenlos
Hundesackerln entnehmen können.
Diese erhalten Sie auch am Ge-
meindeamt. Werfen Sie das benutz-
te Sackerl in einen der zahlreich
vorhandenen (grünen) Mülleimer. –
Danke!
Mai 2013
Gemeindekurier Nußdorf-Debant
75. Ausgabe
Wissenswertes zum Thema Hund
Liebe Hundehalterinnen, liebe Hundehalter !
Pflichten des Hundehalters
„Mein Hund hinterlässt
nichts“
Verordnungen Gemeinde
l
Artgerechte Haltung
l
Chip- und Registrierungs-
pflicht (Tierarzt)
l
Anmeldung bei Gemeinde
l
Hundesteuerpflicht
l
Versicherungsnachweis
l
Großräumige Leinenpflicht
l
Keine Hunde in den Spielplät-
zen der Gemeinde
l
Hundekotaufnahmepflicht im
gesamten Gemeindegebiet
l
Hundekot birgt großes Kon-
fliktpotential!
l
Hundekotaufnahmepflicht
ganzjährig im gesamten Ge-
meindegebiet!
l
Hundekot ist ausnahmslos und
immer ordnungsgemäß zu ent-
sorgen!
Weitere wertvolle Tipps in der Bro-
schüre des Landes Tirol „Damit
dein Hund allen Freude macht“.
Diese ist am Gemeindeamt erhält-
lich bzw. unter „www.tirol.gv.at“
abrufbar.
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