Seite 34 - Gemeindezeitungen

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Bürgerservice
BÜRGERSERVICE – Wichtige Informationen
BÜRGERSERVICE – Wichtige Informationen
Laut Tiroler Feuerpolizeiordnung hat
der Rauchfangkehrer alle fünf Jahre die
reinigungspflichtigen Anlagen auf ihre
Brandsicherheit zu überprüfen. Allenfalls
festgestellte Mängel werden vom Gut-
achter (Rauchfangkehrer) dem Bürger-
meister schriftlich mitgeteilt.
Diese sogenannte Hauptüberprüfung
wird bei allen Gebäuden mit reini-
gungspflichtigen Anlagen (Feuerungs-
anlagen und Lüftungsanlagen zu Feue-
rungsanlagen) durchgeführt. Jene Ge-
bäude sind ausgenommen, die im Zuge
einer Feuerbeschau (die es zum Beispiel
für öffentliche und gewerbliche Ge-
bäude noch gibt) schon besichtigt wur-
den.
Der örtlich zuständige Rauchfangkeh-
rermeister Wolfgang Forstlechner führt
derzeit schon, wie in der Frühjahrsaus-
gabe angekündigt, turnusmäßig diese
Hauptüberprüfung im Virger Gemein-
degebiet durch. Es wird gebeten, ihn bei
dieser gesetzlich notwendigen Aufgabe,
die der Sicherheit der im Haus lebenden
Personen dient, bestmöglich zu unter-
stützen.
Brandschutz: Haupt-
überprüfung 2013
In unserer Gesellschaft ist jeder auf
eine Stromversorgung angewiesen.
Alltäglich verwendete Dinge, die für
uns selbstverständlich sind, können im
Anlassfall einfach nicht mehr verwen-
det werden.
Wenn die Stromversorgung ausfällt,
sind folgende Punkte zu beachten:
• Ruhe bewahren! Ein Stromausfall ist
kein Notfall und braucht nicht unter
den Notfallnummern für Feuerwehr,
Rettung oder ähnliches gemeldet
werden.
• Alle Elektrogeräte ausschalten, die
bei Wiedereinschalten Gefahren
bergen können, wie Herdplatten,
Bügeleisen, Mixer, aber auch Ma-
schinen wie Kreissägen.
• Sensible Geräte wie Computer vom
Netz abstecken, denn sie könnten
bei Wiedereinschaltung beschädigt
werden.
• (Eine) Beleuchtung einschalten,
damit Sie merken, dass die Strom-
versorgung wieder funktioniert.
Der aktuelle Selbschutztipp:
Verhalten bei Stromausfall
• Um sich in der Dunkelheit zurecht
zu finden ist es sinnvoll, eine funk-
tionstüchtige Taschenlampe, eine
Campinglampe oder Kerze im Haus
zu haben.
• Vermeiden Sie unnötiges Öffnen von
Kühl- und Gefriergeräten, damit
Ihre Lebensmittel nicht verderben.
• Setzen Sie ein batteriebetriebenes
Radio ein, alternativ auch das Auto-
radio oder Handy mit Radioemp-
fang bzw. Internet via Smartphone
(www.tiwag-netz.at im Bereich „Ver-
sorgungsunterbrechungen“) um
notwendige Informationen zu
Grund und Dauer der Unterbre-
chung zu erhalten.
• Können Sie Hinweise geben, um die
Fehlerstelle rasch zu orten oder
haben Sie sonstige zweckdienliche
Informationen zur Störungsursa-
che, dann erreichen Sie die 24 Stun-
den Störungshotline unter +43 (0)
50708 123.
(Quelle: Zivilschutz Tirol)
Die nächsten Sprechtage
der Tiroler Patientenvertretung
finden am
donnerstag, 19. september 2013,
10.00 bis 13.00 Uhr
und
donnerstag, 21. november 2013,
10.00 bis 13.00 Uhr
jeweils in der Bezirkshauptmann-
schaft Lienz statt.
Sprechtage Tiroler
Patientenvertretung
Schulstarthilfe
Auch im Schuljahr 2013/2014 kann die
Schulstarthilfe für Familien des Landes
Tirol beantragt werden.
Dies betrifft Eltern von
schulpflichtigen
Kindern von 6 bis 15 Jahren.
Die Anträge werden direkt an alle An-
tragsteller versandt, deren Ansuchen im
Vorjahr positiv erledigt wurden. Falls
sich hier die Angaben nicht geändert
haben, können die ausgefüllten Anträge
auch direkt und ohne Gemeindebestäti-
gung an das Familienreferat des Landes
zurückgesendet werden.
In jedem Fall sind aber die
nachweise
über die aktuelle einkommenssitua-
tion
beizulegen, weil der Anspruch auf
diese Familienförderung von der Höhe
des aktuellen Familieneinkommens ab-
hängt.
Für Erstantragsteller liegen die Anträge
im Gemeindeamt auf. Diese können
dann wieder dort abgegeben werden, da
sie die Bestätigung der Gemeinde erfor-
dern.
Achtung! Die Antragsfrist endet am
30.
september 2013.