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02/2013
Amtliche Verlautbarung:
Volksbegehren
Wohnbauförderung und
Wohnhaussanierung
Erhöhte Förderungen bei Wohnbauförderung und
Wohnhaussanierung
Insbesondere bei Wohnhaussanierungen zahlt das Land
Tirol ab 1.1.2013 eine höhere Förderung. Die Förderung
für energiesparende und umweltfreundliche Maßnahmen
soll bewirken, dass die Umweltbelastung vermindert, der
Energieverbrauch gesenkt und die Heizkosten reduziert
werden. Die Investition in energiesparende Maßnahmen
wirkt sich als wichtiger Impulsgeber positiv auf die hei-
mische Wirtschaft und den Arbeitsmarkt aus.
Zu energiesparenden und umweltfreundlichen Maßnah-
men zählen vor allem Schall- und Wärmeschutzmaßnah-
men wie Wand-, Dach- u. Deckendämmung,
Fenstertausch, Biomasseheizung, Anschluss an Biomasse-
Fernwärmeanlagen, Wärmepumpenheizung, Solaranla-
gen.
Sanierungsoffensive vom 1.1.2013-31.12.2014

einkommensunabhängige Förderungsgewäh-
rung

erhöhte Förderung um +5 %

erhöhte Ökobonusförderung um +10 % für
umfassende Sanierung
Bei einer umfassenden Sanierung ist neben der Landes-
förderung auch eine Bundesförderung, der „Sanierungs-
scheck“ möglich.
Beispiel Wohnhaussanierung mit Landesförderung:
Eine Förderung gibt es wahlweise als Annuitätenzuschuss
für einen Bankkredit oder einen Eimalzuschuss bei
Finanzierung mit Eigenmitteln.

Finanzierung über Bankkredit € 25.000,-, Zinssatz
dzt. 1,98 % p.a., Laufzeit: 10 Jahre
halbjährliche Rate € 1.398,—
-35 % Zuschuss Land Tirol (halbjährlich) € 489,—
ergibt eine halbjährliche Rückzahlungsrate von € 909,—
oder einemonatliche Rückzahlungsrate von € 152,—
(Landesförderung gesamt in 10 Jahren € 9.780,—)

Einmalzuschuss
25 % das sind € 6.250,— bei förderbaren Investitionsko-
sten von € 25.000,— und Finanzierung mit Eigenmitteln;
Für
nähere
Informationen
wenden sie sich
an ihre Raika
oder direkt an
die Bezirks-
h a u p t m a n n -
schaft Lienz –
A b t e i l u n g
Wohnbauför -
derung.
Unterweger Max