Seite 46 - Gemeindezeitungen

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Virgen
Aktiv
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I
Bürgerservice
BÜRGERSERVICE – Wichtige Informationen
BÜRGERSERVICE – Wichtige Informationen
autos zur Sammelstelle ist jedoch darauf
zu achten, dass dieser ordnungsgemäß
durchgeführt wird und keine Ver-
schmutzungen der Straßen bzw. der Um-
welt durch aus den Fahrzeugen austre-
tende Öle, Treibstoffe und andere Flüs-
sigkeiten sowie Fahrzeugteile erfolgen. Es
besteht auch die Möglichkeit, das Alt-
auto zu Hause bzw. von einem LKW-be-
fahrbaren Ort abholen zu lassen, wobei
hierfür jedoch ein Transportkostenbei-
trag zu entrichten ist. Dieser beträgt ca.
70 €/Stunde (wird nach Zeitaufwand,
von der Sammelstelle im Ort aus ge-
rechnet, berechnet).
Es wird auch nochmals ausdrücklich da-
rauf hingewiesen, keine Altreifen oder
Restmüll in den Altautos zu lagern. Alt-
reifen sind über die eigene Sammlung im
Recyclinghof zu entsorgen und Restmüll
über die Restmüllabfuhr.
Wir möchten hiermit alle Bewohner der
Gemeinde Virgen aufrufen und ersuchen,
die gebotenen Entsorgungsmöglichkeiten
zu nutzen.
Althandysammlung
In österreichischen Haushalten liegen
mehrere Millionen Handys ungebraucht
herum. So ist es sicher auch in unserer
Gemeinde. Mehr als 40 % aller ALT-
HANDYS landen immer noch im Rest-
müll. Das belastet unsere Umwelt und
wertvolle Rohstoffe gehen für immer ver-
loren.
Daher bietet unsere Gemeinde eine ganz-
jährige Sammlung im Recyclinghof an –
für unsere Umwelt, und zu Gunsten der
Leukämie- & Kinderkrebshilfe Osttirol.
Handys enthalten nicht nur Schadstoffe,
sondern auch viele wieder verwertbare
Edelmetalle und Glas. Doch nur wenige
Menschen wissen das.
Im Recyclinghof stehen spezielle Sam-
melboxen bereit und neben einer fach-
gerechten, umweltfreundlichen Entsor-
gung bekommt die „Osttiroler Leukä-
mie- und Kinderkrebshilfe“ pro Handy
eine Spende von 1,50 €!
Jedes ausgediente und dem Recycling-
prozess zugeführte Handy zählt!
Bitte motiviert auch eure Freunde,
Arbeitskollegen und Nachbarn, sich an
dieser Aktion zu beteiligen.
Straßenverunreinigungen
Wie jedes Jahr geht der Appell an alle
Straßenbenützer, die Straßen und Plätze
sauber zu halten.
• An die Landwirte und Bauherren geht
die Bitte, im Bereich von Feld- und
Baustellenzufahrten die Straße von ein-
geschleppter Erde, Mist etc. zu be-
freien.
• Bei der Ausbringung von Mist und
Jauche bitte darauf achten, dass nicht
Straßen, Gehsteige, Straßenlampen
etc. verschmutzt werden.
• Straßenränder, angrenzende Felder,
Plätze sollen nicht zur Müllablagerung
dienen. Es sind nicht nur die größeren
Dinge wie Dosen, Flaschen, Zigaret-
tenpackerln, McDonalds- Verpackun-
gen, die Ärger und Arbeit verursachen,
auch die kleinen – wie Zigaretten-
stummel, ausgespuckte Kaugummis –
müssten nicht sein.
Dazu möchten wir darauf aufmerksam
machen, dass lt. Straßenverkehrsordnung
jede gröbliche oder die Sicherheit der
Straßenbenützer gefährdende Verunrei-
nigung der Straße durch feste oder flüs-
sige Stoffe, sowie das Ausgießen von
Flüssigkeiten bei Gefahr einer Glatteis-
bildung verboten ist. Die Räder von
Fahrzeugen, an denen größere Erdmen-
gen oder Mist haften, müssen vom Len-
ker vor dem Einfahren auf eine asphal-
tierte Straße gereinigt werden.
Eine „Straße“ im Sinne des Tiroler Stra-
ßengesetzes ist dabei „...eine bauliche An-
lage, die dazu bestimmt ist, dem Verkehr
von Fußgängern, von Fahrzeugen ein-
schließlich Kraftfahrzeugen und von Tie-
ren zu dienen.“ Bestandteile der Straße
sind die Fahrbahnen etc. mit angrenzen-
den Böschungen, Brücken o. ä.
Wer verschmutzt, sollte auch den An-
stand haben, den Dreck den er hinter-
lässt, selber wieder zu entfernen!
Verbot von Verfeuerungen
im Freien
Mit der Neuregelung im Bundesluft-
reinhaltegesetz im Jahr 2010 ist es zu
einer deutlichen Verschärfung des Ver-
brennungsverbotes im Freien gekom-
men:
Sowohl das punktuelle als auch das
flächenhafte Verbrennen biogener
und nicht biogener Materialien
außerhalb von Anlagen ist
nunmehr grundsätzlich und
ganzjährig verboten!
Biogene Materialien sind unbehandelte
Materialien pflanzlicher Herkunft wie
bspw. Stroh, Holz, Rebholz (Reisig),
Schilf, Baumschnitt, Grasschnitt und
Laub; nicht biogene Materialien sind
Altreifen, Gummi, Kunststoffe, Lacke,
synthetische Materialien, nicht naturbe-
lassenes (behandeltes) Holz, Verbunds-
toffe und sonstige Stoffe, deren Verbren-
nung außerhalb dafür bestimmter An-
lagen die Luft verunreinigt.
Nachdem es kein Gesetz ohne Ausnah-
men gibt, hat der Gesetzgeber (Bund)
auch hier Möglichkeiten vorgesehen, die
sich zusammengefasst in drei Kategorien
unterteilen lassen:
1. Gesetzliche Ausnahmen:
• Das Verbrennen im Freien im Rah-
men von Übungen zur Brand- und
Katastrophenbekämpfung des Bun-
desheeres und der Feuerwehren
• Lagerfeuer und Grillfeuer (aus-
schließlich mit trockenem unbe-
handeltem Holz oder mittels Holz-
kohle beschickt)
• Abflammen im Rahmen der inte-
grierten Produktion bzw. biologi-
schen Wirtschaftsweise (Hitzebe-
handlung von Böden zur Zerstö-
rung von Schadorganismen)