Seite 53 - Gemeindezeitungen

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FODN - 53/01/2013
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GEMEINDE
Von Gemeinde Kals
D
ie Voraussetzung für eine Orts-
tafel verlangt eine bestimmte
Anzahl von Objekten, links und
rechts von der Straße. Im Fall Lana wur-
de die Nutzung des angrenzenden Wal-
des auf der rechten Seite als potentielle
Gefahr für Autofahrer eingestuft und
deshalb die rechtliche Grundlage für
ein Ortshinweisschild geschaffen. Das
Ortshinweisschild weist den Autofahrer
darauf hin, dass eine maximal zulässi-
ge Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h
gefahren werden kann, der Autofah-
rer jedoch mit einer Fülle von anderen
Gefahren rechnen muss und daher sein
Fahrverhalten den gegebenen Umstän-
den anzupassen hat. Aus dieser Tatsa-
che heraus fehlte in Lana die Grundlage
das Ortschild vor dem ersten Haus auf-
zustellen. Ein Ortshinweisschild ist kei-
ne geografische Bezeichnung sondern
in erster Linie ein Verkehrszeichen und
bindet den Autofahrer an bestimmte Re-
geln. Unter diesen Gesichtspunkten ist
der Standort vielleicht verständlicher.
Die Beschilderung des Gradonna
Verkehrstafeln
in unserer Gemeinde
Es gibt zahlreiche Wünsche nach zusätzlichen Verkehrs- u. Hinweisschildern. Werden sie auf-
gestellt, gibt es oft Unverständnis über deren Inhalt und Standort. Am Beispiel Lana wurde dem
Wunsch nach Geschwindigkeitsbeschränkung sehr großzügig mit einer Ortstafel entsprochen.
Mountain Resorts liefert uns ein Bei-
spiel, dass die Wahrnehmung von Ver-
kehrsschildern an Grenzen stößt. Im
Gradonna aber auch im Ortsteil Groß-
dorf gingen zahlreiche Beschwerden
ein, dass das Resort nicht ausreichend
beschildert ist, obwohl ab dem Ortsteil
Ködnitz drei Hinweisschilder für Gra-
donna zusätzlich angebracht wurden.
Jedes zusätzliche Schild mindert die
Wahrnehmung der Verkehrsteilnehmer.
Aus diesem Gesichtspunkt ist zu be-
fürchten, dass das geplante Ortsleitsys-
tem eine neue Dimension an Wahrneh-
mungsverlust auslösen wird und stellt
eine besondere Herausforderung dar.