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OSTTIROLER BOTE

DONNERSTAG, 22. MäRZ 2018

BAUEN UND WOhNEN

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Schon vor Jahren beschloss

die Tiroler Landesregierung den

„Tiroler Weg für leistbares Woh-

nen“, zeitgemäße Anpassungen

mit neuen Richtlinien und erhöh-

ten Förderungen folgten. Mit

Oktober des Vorjahres wurden

wieder änderungen vorgenom-

men, um das Wohnen leistbarer

zu machen, die Energieeffizienz

zu steigern, den Umstieg von

fossilen auf erneuerbare

Energieträger zu forcieren und

die Treibhausgasemissionen

zu reduzieren.

Die Wohnbauförderung bietet

verschiedene Förderungsmöglich-

keiten in Form von Krediten,

Zuschüssen oder Beihilfen an, die

das Grundbedürfnis Wohnen für

die (Ost-)Tiroler Bevölkerung leist-

bar oder leichter leistbar machen.

Änderungen

Gab es schon bisher einen

Zuschuss für energiesparende

und umweltfreundliche

Maßnahmen, so wurde diese

Zusatzförderung noch einmal er-

höht – um 20 % von 10 auf 12 €

pro Punkt (Punkte sammelt man

mit verbessertem heizwärmebe-

darf, mit einer Biomasseheizung

als alleinigem heizsystem,

mit einer Wärmepumpe für

heizzwecke, mit einem Anschluss

an die Fernwärme oder einer

Komfortlüftungsanlage mit

Wärmerückgewinnung). Für

erneuerbare Energieträger gibt

es einen maximalen Zuschuss

von 3.960 € (vorher 2.200 €),

für eine umfassende Sanierung

in Ökostufe 2 einen maximalen

Zuschuss von 17.600 € (vorher

15.950 €).

Beispiel Passivhaus –

Förderung neu:

Kredit 38.0000 €

(+ 1.000 €), Scheck 13.300 €

(+ 350 €) zuzüglich Zuschuss in

höhe von 21.120 € (+ 4.620 €)

für verbesserte Energieeffizienz,

Wärmepumpe, Komfortlüftung,

Maßnahme sommerliche Über-

wärmung, Luftdichtheitstest,

klimaaktiv-Deklaration.

Auch für verdichtete Bauweise

wurde die Förderung erhöht –

um bis zu 30 €/m

2

Nutzfläche.

Beispiel:

Ein Ehepaar mit zwei

Kindern (Kinderzuschuss je 2.500 €)

erwirbt eine Eigentumswohnung

(durchschnittlicher Grundver-

brauch: 200 m

2

): Wohnbauförde-

rungskredit für 110 m

2

= 1.050 €

x 110 = 115.500 € (vorher 1.020 €

x 110 = 112.200 €).

Der (Ost-)Tiroler Bevölkerung einen bedarfsgerechten, leistbaren und qualitätsvollen Wohn-

raum zur Verfügung zu stellen, das ist Ziel der Wohnbauförderung. Der Traum vom Eigen-

heim wäre ohne sie für viele Häuslbauer und Wohnungskäufer wohl nicht realisierbar.

Den Traum vom Wohnen fördern

1. Ansuchen − Einreichung

Eigenheime: spätestens sechs

Monate nach Baubeginn (Ansu-

chen A1).

Verdichtete Bauweise (Ansu-

chen A1): Bei Neubau in Eigen-

regie spätestens sechs Monate

nach Baubeginn; bei Ersterwerb

vom Bauträger spätestens sechs

Monate nach dem Erwerb (das

Bauvorhaben muss mit Zustim-

mung des Landes begonnen

worden sein).

Erwerbsförderung (Ansuchen

A4): spätestens sechs Monate

nach dem Erwerb (Datum Kauf-

vertrag).

Fertigstellungsförderung (An-

suchen A4): vor Fertigstellung.

Einreichstelle Neubau-Förde-

rung: U. a. bei der zuständigen

Bezirkshauptmannschaft.

2. Förderungszusicherung

Ausstellung nach positiver

Prüfung des Ansuchens.

3. Sicherstellung des

Förderungskredits

Durch Eintragung eines Pfand-

rechtes und Veräußerungsverbo-

tes im Grundbuch. Wohnbau-

scheck: Keine Sicherstellung im

Grundbuch erforderlich!

4. Auszahlung der Förderung

Eigenheim, verdichtete Bau-

weise, Wohnung ohne weiteren

Grundverbrauch: nach Zu-

sicherung, Sicherstellung und

Baufortschritt; Erwerbs- und

Fertigstellungsförderung: nach

Zusicherung und Sicherstellung.

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