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OSTTIROLER BOTE
DONNERSTAG, 22. MäRZ 2018
BAUEN UND WOhNEN
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Schon vor Jahren beschloss
die Tiroler Landesregierung den
„Tiroler Weg für leistbares Woh-
nen“, zeitgemäße Anpassungen
mit neuen Richtlinien und erhöh-
ten Förderungen folgten. Mit
Oktober des Vorjahres wurden
wieder änderungen vorgenom-
men, um das Wohnen leistbarer
zu machen, die Energieeffizienz
zu steigern, den Umstieg von
fossilen auf erneuerbare
Energieträger zu forcieren und
die Treibhausgasemissionen
zu reduzieren.
Die Wohnbauförderung bietet
verschiedene Förderungsmöglich-
keiten in Form von Krediten,
Zuschüssen oder Beihilfen an, die
das Grundbedürfnis Wohnen für
die (Ost-)Tiroler Bevölkerung leist-
bar oder leichter leistbar machen.
Änderungen
Gab es schon bisher einen
Zuschuss für energiesparende
und umweltfreundliche
Maßnahmen, so wurde diese
Zusatzförderung noch einmal er-
höht – um 20 % von 10 auf 12 €
pro Punkt (Punkte sammelt man
mit verbessertem heizwärmebe-
darf, mit einer Biomasseheizung
als alleinigem heizsystem,
mit einer Wärmepumpe für
heizzwecke, mit einem Anschluss
an die Fernwärme oder einer
Komfortlüftungsanlage mit
Wärmerückgewinnung). Für
erneuerbare Energieträger gibt
es einen maximalen Zuschuss
von 3.960 € (vorher 2.200 €),
für eine umfassende Sanierung
in Ökostufe 2 einen maximalen
Zuschuss von 17.600 € (vorher
15.950 €).
Beispiel Passivhaus –
Förderung neu:
Kredit 38.0000 €
(+ 1.000 €), Scheck 13.300 €
(+ 350 €) zuzüglich Zuschuss in
höhe von 21.120 € (+ 4.620 €)
für verbesserte Energieeffizienz,
Wärmepumpe, Komfortlüftung,
Maßnahme sommerliche Über-
wärmung, Luftdichtheitstest,
klimaaktiv-Deklaration.
Auch für verdichtete Bauweise
wurde die Förderung erhöht –
um bis zu 30 €/m
2
Nutzfläche.
Beispiel:
Ein Ehepaar mit zwei
Kindern (Kinderzuschuss je 2.500 €)
erwirbt eine Eigentumswohnung
(durchschnittlicher Grundver-
brauch: 200 m
2
): Wohnbauförde-
rungskredit für 110 m
2
= 1.050 €
x 110 = 115.500 € (vorher 1.020 €
x 110 = 112.200 €).
Der (Ost-)Tiroler Bevölkerung einen bedarfsgerechten, leistbaren und qualitätsvollen Wohn-
raum zur Verfügung zu stellen, das ist Ziel der Wohnbauförderung. Der Traum vom Eigen-
heim wäre ohne sie für viele Häuslbauer und Wohnungskäufer wohl nicht realisierbar.
Den Traum vom Wohnen fördern
1. Ansuchen − Einreichung
Eigenheime: spätestens sechs
Monate nach Baubeginn (Ansu-
chen A1).
Verdichtete Bauweise (Ansu-
chen A1): Bei Neubau in Eigen-
regie spätestens sechs Monate
nach Baubeginn; bei Ersterwerb
vom Bauträger spätestens sechs
Monate nach dem Erwerb (das
Bauvorhaben muss mit Zustim-
mung des Landes begonnen
worden sein).
Erwerbsförderung (Ansuchen
A4): spätestens sechs Monate
nach dem Erwerb (Datum Kauf-
vertrag).
Fertigstellungsförderung (An-
suchen A4): vor Fertigstellung.
Einreichstelle Neubau-Förde-
rung: U. a. bei der zuständigen
Bezirkshauptmannschaft.
2. Förderungszusicherung
Ausstellung nach positiver
Prüfung des Ansuchens.
3. Sicherstellung des
Förderungskredits
Durch Eintragung eines Pfand-
rechtes und Veräußerungsverbo-
tes im Grundbuch. Wohnbau-
scheck: Keine Sicherstellung im
Grundbuch erforderlich!
4. Auszahlung der Förderung
Eigenheim, verdichtete Bau-
weise, Wohnung ohne weiteren
Grundverbrauch: nach Zu-
sicherung, Sicherstellung und
Baufortschritt; Erwerbs- und
Fertigstellungsförderung: nach
Zusicherung und Sicherstellung.
kontakt
A-9900 Lienz, Bürgeraustraße 31
tel
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04852 69880
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