Seite 15 - VO 2007 42

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OBERKÄRNTNER
VOLLTREFFER
19. OKTOBER 2007
Die Entscheidung der beiden
Minister beruhte im Wesentli-
chen auf einer Studie des Ins-
tituts für ganzheitliche Unfall-
und Sicherheitsforschung von
Univ.-Prof. Ernst Pfleger (Epigus),
die von Faymanns Bundesminis-
terium für Verkehr, Innovation
und Technologie in Auftrag ge-
geben worden war.
WAS BEDEUTET DAS
FÜR DIE AUTOFAHRER?
Zunächst nur, dass ab einem
bestimmten Zeitpunkt (vermut-
lich der 1. Jänner 2008) niemand
mehr bestraft wird, der bei gu-
ten Sichtverhältnissen am Tag
ohne eingeschaltetes Abblend-
licht fährt. Ankündigungen ein-
zelner Polizeibehörden, schon
ab sofort nicht mehr zu kassie-
ren, sind mit Vorsicht zu genie-
ßen: So lange das Gesetz nicht
geändert ist, besteht darauf kein
Rechtsanspruch. Bei schlechten
oder unklaren Sichtverhältnissen
muss auf jeden Fall nach wie vor
mit Licht gefahren werden!
In bestimmten Situationen
ist der Sicherheitsgewinn durch
Licht am Tag aber unbestritten.
Deshalb ist es empfehlenswert,
unter den folgenden Verhältnis-
sen grundsätzlich weiterhin mit
Licht zu fahren:
• Bei starkem Sonnenschein,
wenn man in einen schattigen
Straßenabschnitt einfährt. Für
Verkehrsteilnehmer, die im Son-
nenlicht unterwegs sind, ist ein
unbeleuchtetes Fahrzeug im
Schatten kaum wahrnehmbar.
• Auf engen, kurvenreichen
Straßen.
• Im dicht verparkten Stadt-
gebiet. Fahren mit Licht macht
es allen Verkehrsteilnehmern
leichter, fahrende („gefährliche“)
von abgestellten („ungefähr-
lichen“) Fahrzeugen zu unter-
scheiden.
• Nieselregen, diesiges Wet-
ter, beginnende Dämmerung,
einfallender Nebel. Bei solchen
diffusen Sichtverhältnissen ist
das Risiko, das von unbeleuch-
teten Fahrzeugen ausgeht, am
höchsten. Gerade wenn Schei-
ben oder Rückspiegel feucht
oder schmutzig sind, wird ein
beleuchtetes Objekt besser und
schneller wahrgenommen.
Auch auf Autobahnen kann
Licht am Tag unter Umstän-
den sinnvoll sein: nämlich bei
tief stehender Sonne im Rücken.
Unbeleuchtete Fahrzeuge sind
dann im Rückspiegel leicht zu
übersehen.
DIE BESTE LÖSUNG
– TAGFAHRLICHT
Tagfahrleuchten sind schwä-
cher als Abblendlicht, aber vier-
mal heller, als das Begrenzungs-
licht (Standlicht). Sie blenden
nicht und verursachen keinen
spürbaren Mehrverbrauch. Sie
leuchten nur nach vorne und
sind nicht dafür konzipiert, die
Fahrbahn auszuleuchten.
(Quellverweis: Infos - Fachzeitschrift „auto touring“)
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Fahren mit Licht
am Tag
Am 11. September verkündeten Verkehrsminister Werner
Faymann (SPÖ) und Innenminister Günther Platter (ÖVP) in
einer gemeinsamen Pressekonferenz das Ende der gesetzli-
chen Verpflichtung, auch tagsüber mit Licht zu fahren.
Foto: ÖAMTC