Rechte und Pflichten bei Renovierungsarbeiten und Umbauten in Osttirol


Seit dem EU-Beitritt Österreichs ist die Nachfrage von Immobilien in Osttirol erheblich gestiegen. Das liegt nicht nur an der unmittelbaren Nähe zum tourismusstarken Südtirol. Osttirol ist und bleibt eine wundervolle Region, wobei die alpine Lage stark reglementierend wirkt. Damit gewinnen Bestandsimmobilien zunehmend an Bedeutung. Aus unterschiedlichen Gründen besteht aber gerade bei gebrauchten Immobilien ein hoher Bedarf zum Umbauen und Renovieren. Für viele Kaufinteressenten von Immobilien ist es daher wichtig, die Rechten und Pflichten beim Umbauen, Sanieren und Renovieren besser zu kennen.

Von der Bauordnung bis zum Bebauungsplan des Gemeinderats

Ob nun der heimische "Häuslbauer" oder der Besitzer einer Bestandsimmobilie, bei Renovierungen und Umbauarbeiten hat das österreichische Baurecht stets einen Einfluss auf die jeweilige Umsetzung. Zunächst schafft die Bauordnung die Rahmenbedingungen. Nachdem aber die jeweiligen Landesregierungen besser mit den regionalen Besonderheiten vertraut sind, kommt in nächster Instanz das jeweilige Landesbaurecht dazu. In Osttirol ist das natürlich die Tiroler Bauordnung. Damit aber auch jeder Ortsteil und jedes Stadtgebiet gleichmäßig und kontrolliert wachsen kann, kommen noch die Auflagen und Bestimmungen der Gemeinderäte hinzu, also Flächenwidmungen und Bebauungspläne.

Bauansuchen beim Renovieren, Sanieren und Umbauen nach Aufwand

Im Bebauungsplan werden Abstandsflächen und Bauhöhen zu Nachbarn geregelt, während die Bauklasse die grundsätzliche Bauhöhe bestimmt. Baufluchtlinien definieren zusätzlich die Abstandsflächen zur Straße. Nun ist aber der Umfang von Renovierungs- und Umbaumaßnahmen stets individuell und damit unterschiedlich umfangreich. Je nachdem, wie aufwendig die Renovierungs- und Umbauarbeiten sind, muss das Vorhaben gegebenenfalls bewilligt werden. Folgendermaßen wird unterschieden:

- geringfügige Bauvorhaben
- anzeigepflichtige Bauvorhaben
- bewilligungspflichtige Bauvorhaben

Geringfügige Bauvorhaben

Das Erneuern der Fassade oder der Austausch von Fenstern und Türen fällt wie der Bau von Gartenhäusern oder Garagen meist unter geringfügige Bauvorhaben. Bei Garagen oder Schuppen entscheiden aber ebenso die Größe und möglicherweise die Bauhöhe über die entsprechende Einstufung. Bebauungsplan und Tiroler Bauordnung geben hier Aufschluss. Das geringfügige Bauvorhaben wird dem Gemeinderat schriftlich mitgeteilt. Kommen bis zum Fristablauf keine Einwände, kann mit den Umbauten und Renovierungen begonnen werden.

Anzeige- oder bewilligungspflichtige Bauvorhaben

Die anzeigepflichtigen Bauvorhaben sind schon deutlich aufwendiger. Notwendig wird das Verfahren beispielsweise bei der Planung eines neuen Zauns oder wenn die alte Heizung gegen eine moderne Anlage ersetzt werden soll. Die Unterlagen werden von der Gemeinde nach dem Einreichen überprüft. Erfolgt keine Zustimmung, wird ein Bewilligungsverfahren eingeleitet. Mit dem Einreichen vom Bewilligungsantrag kommt es zur Bauverhandlung. Für das Bauansuchen sind außerdem ein Baumeister und auch die entsprechenden Baupläne notwendig.

Renovierungs- und Umbauprojekte bringen immer einen hohen Mehrwert mit sich

Damit mag sich das Umbauen oder Renovieren zunächst aufwendig anhören. Allerdings hat das Herrichten und Ändern von bestehender Bausubstanz durchaus seine ganz eigenen Reize. Einerseits sieht der Hausbesitzer ein bereits errichtetes Gebäude. Damit lassen sich bauliche Veränderungen viel eher vorstellen als auf einem Bauplan. Bei besonders alten Bauwerken kommt auch noch die Geschichte des Gebäudes hinzu.

Das Renovieren hin zu einem möglichst originalen Innenausbau schafft ein besonderes Ambiente, dazu kommt die Wertsteigerung, die mit der Renovierung einhergeht. Alleine die Vorstellung ein 100 oder 150 Jahre altes Haus liebevoll zu renovieren und beispielsweise mit einem rustikalen Parkettboden zu versehen, wie man ihn heutzutage über das Internet beziehen kann, oder die Fachen eines Fachwerkgebälks mit authentischen Baustoffen zu füllen, schafft eine innige Verbindung zum Gebäude und darüber hinaus noch ein ausgesprochen angenehmes und gesundes Wohnklima.

Geheimtipp Osttirol

Was den Standort Osttirol angeht, bietet die Tiroler Exklave eine ganz besondere Lage. Die Immobilienpreise sind bei weitem noch nicht so hoch wie zum Beispiel im prestigestarken Kitzbühel. Da aber aufgrund der alpinen Prägung Osttirols Bauland massiv begrenzt ist, wird die Nachfrage früher oder später deutlich über den vorhandenen Angeboten liegen. Unterstützt wird dieser Trend durch die unmittelbare Nähe zu Südtirol, das inzwischen kaum noch bezahlbar ist.

Die Nachfrage nach hochwertigem Wohnraum wächst stetig

Selbst in Osttiroler Seitentälern steigen die Preise immer mehr an, sind aber noch auf einem attraktiven Niveau. Seit nun Österreich der EU beigetreten ist und EU-Ausländer ebenfalls Immobilien in Österreich erwerben können, kommt noch eine starke Nachfrage von Italienern aus Südtirol, aber auch den deutschen Nachbarn und aus anderen EU-Ländern hinzu. Besonders begehrt sind dabei Zweitwohnsitz-Immobilien, da nur maximal sieben Prozent der Bebauung dementsprechend ausgewiesen werden dürfen. Besitzt eine Immobilie den Zweitwohnsitzstatus, ist noch schnelleres Handeln angesagt.


Bericht mit freundlicher Unterstützung von Parkett-Store24.de
Fotonachweis: Parkett-Store24.de

 


01.04.2015

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