Abschussverordnung für Wolf in Osttirol
17.05.2023
LK-Präsident Hechenberger: „Die Politik hat gehandelt, jetzt ist die Jägerschaft am Zug.
Nachdem im Asslinger Ortsteil Mittewald vergangene Woche ein Schaf gerissen wurde, obwohl es durch einen wolfsabweisenden Zaun geschützt war, hat die Tiroler Landesregierung diesen „Schadwolf“ zum Abschuss freigegeben. Die Rechtslage liefert das mit 1. April 2023 novellierte Tiroler Jagdgesetz.
Abschussverordnung gilt für 39 Jagdgebiete
Ab 18. Mai kann im Umkreis von 10 Kilometern, das betrifft 39 Jagdgebiete , in den kommenden acht Wochen ein Wolf erlegt werden. Bei ausreichendem Verdacht muss nicht auf das Vorliegen der genetischen Befunde gewartet werden, erklärt LHstv. Josef Geisler in einer Aussendung. Der Wolf sei keine gefährdete Tierart und gehöre regulär bejagt, fordert Geisler Richtung Brüssel, den Schutzstatus des Beutegreifers zu reduzieren. In Europa ist der Wolf durch die Flora-Fauna-Habitat Richtlinie geschützt, ebenso durch die Berner Konvention.
LK-Präsident Hechenberger pocht auf schnellen Abschuss.
Landwirtschaftskammerpräsident Hechenberger sieht nach der Abschussverordnung in den 39 Osttiroler Jagdgebieten die Jägerschaft am Zug. Es gehe nicht nur um die Land- und Almwirtschaft, sondern um den gesamten ländlichen Raum, so Hechenberger in einer Aussendung. Es gelte die Ängste und Sorgen der Bevölkerung ernst zu nehmen.
Landeshauptmann Anton Mattle und Agrar-Minister Norbert Totschnig sehen die aktuelle Verordnung als Erfolg. Jetzt sind die Jäger am Zug, so Mattle und Totschnig im Rahmen des ÖVP-Bezirksparteitages am Mittwochabend in Lienz:
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