Viele Neuerungen 2022: Vom CO² Preis bis zur Sterbehilfe


Viele Neuerungen 2022: Vom CO² Preis bis zur Sterbehilfe

05.01.2022 von Doris Artinger und Christine Brugger.


  • Der Führerschein wird digital.
    Der NoVa für Verbrennermotoren steigt weiter und der Sprit wird ab Juli teurer.
    Die CO2 Abgabe wird sowohl Diesel als auch Benzin um rund 10 Cent pro Liter ansteigen lassen.
    Die staatliche Förderung für Elektro-Autos bis zu 5.000 Euro bleibt, wie im Vorjahr, bestehen.

  • Ab 1. Jänner gelten in der Gastronomie wieder die Vor-Corona Umsatzsteuersätze. Nachdem im Juli 2020 die UST für Speisen und Getränke von 20% auf 5% gesenkt wurde kommen jetzt wieder die alten Steuersätze zur Anwendung.

  • Ab Februar soll die Covid-19-Impfung gesetzlich verpflichtend sein. Sie gilt dann für alle Personen mit Haupt-oder Nebenwohnsitz in Österreich ab 14 Jahre.
    Als Ausnahmen gelten gesundheitliche Gründe oder Schwangerschaft. Sowohl die Impfungen als auch die Ausnahmegründe werden im zentralen Impfregister eingetragen.
    Wer am vierteljährlichen Impfstichtag, der erste ist am 15. März, keine Impfung oder keinen Ausnahmegrund vorweisen kann, wird mit bis zu 3.600 Euro im Rahmen eines sogenannten ordentlichen Verfahrens gestraft. In einem sogenannten abgekürzten Verfahren sind Strafen bis zu 600 Euro vorgesehen. Eine Umwandlung der Geldstrafe in eine Freiheitsstrafe ist nicht möglich.

  • Die aktive Sterbehilfe ist zwar weiterhin verboten, Schwerkranke Menschen können jedoch ab Jänner 2022 Beihilfe zum Suizid bekommen.
    Dazu braucht es eine Sterbeverfügung, ähnlich der Patientenverfügung und die Personen müssen volljährig und entscheidungsfähig sein.
    Voraussetzung ist ein Aufklärungsgespräch von zwei Ärzten. Das neue Sterbeverfügungsgesetz regelt den genauen Ablauf.

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