StVO-Novelle: mehr Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger


StVO-Novelle: mehr Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger

11.10.2022 von Karin Stangl.


Seit dem 1. Oktober gilt die aktuelle Novelle der Straßenverkehrsordnung. Diese bringt u.a. mehr Rechte für Radfahrer und soll auch für mehr Sicherheit für Fußgänger und Kinder sorgen.

Mindestabstand beim Überholen von Radfahrern

Autofahrer müssen beim Überholen einen fixen Abstand zur Radfahrern und Scooter-Fahrern halten, Radfahrer dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auch nebeneinander fahren.

Rechtsabbiegen bei ROT

An Ampelkreuzungen dürfen Radler auch bei Rot rechts abbiegen bzw. die Kreuzung geradeaus queren, wenn es dafür eine entsprechende Beschilderung mit grünen Pfeilen für die Radfahrer gibt.

Gehsteige gehören ausschließlich den Fußgängern

Weder Radfahrer noch E-Scooter-Fahrer dürfen Gehsteige befahren. Autos und LKW dürfen Gehsteige und Radwege beim Parken nicht verstellen.

Alle Infos zu den wichtigsten Neuerungen in der StVO finden Sie HIER

 

Karin Stangl hat für Radio Osttirol mit der Juristin Anja Schöpf gesprochen, sie leitet die Rechtsabteilung beim ÖAMTC Tirol und macht auch auf mögliche Konflikte aufmerksam, die durch die neuen Regeln entstehen könnten:


Audiobeitrag anhören:


1 Kommentar

Pflichten der Fußgänger
Was mir in der StVO Novelle fehlt sind die Pflichten der Fussgänger.Jedes Kind und wir haben ihn der Schule gelernt dass man als Fußgänger vor dem Zebrestreifen am Gehsteig stehen bleibt links-rechts schauen und wenn beide entgegenkommenden Auto stehen dann geht man über den Zebrastreifen. Die Kinder machen das auch sehr vorzüglich!Nur die meisten Erwachsenen springen direkt mit dem Handy vorm Gesicht ohne zu schauen und ohne stehenbleiben auf den Zebrastreifen, schimpfen dann noch wenn man rascher Abbremsen muss. Liebe Leute nehmt euch ein Beispiel an den Kindern!!
Von Hans Paul, am 12.10.2022 14:54
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