Kuhattacke: Kammer will Urteil durchleuchten
25.02.2019 von Karin Stangl, Martin Egger.
Das Landesgerichts Innsbruck sorgt für Verunsicherung bei Almbauern und in der heimischen Landwirtschaft. Nach einer tödlichen Kuhattacke 2014 im Stubaital, war ein Tiroler Landwirt nach einem mehrjährigen Zivilprozess schuldig gesprochen und zu einer hohen Entschädigungszahlung für die Hinterbliebenen verurteilt worden. Was heißt das nun für die Zukunft der Almwirtschaft? Diese Frage stellt man sich vor allem in der Landwirtschaftskammer:
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5 Kommentare
Rainer F. Storm D schrieb am 13.03.2019 10:51:
Wer auf der Alm die richtigen Rindviecher sind
ist doch jetzt wieder ganz deutlich geworden!
Pfui Teufel vor solchen Richtern,
die mehr oder weniger die Kühe verurteilen . . .
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Herbert Glaser schrieb am 11.03.2019 17:32:
Piefkes raus, wäre auch eine Möglichkeit . . .
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Georg schrieb am 07.03.2019 09:21:
Ein einfaches Schild "Benützung des Weges auf eigene Gefahr!" löst doch alle Probleme und kostet nicht viel?
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Karl - Heinz schrieb am 01.03.2019 07:02:
Diejenigen, welche die VORSCHRIFTEN in den Bergen missachten, sind meines Erachtens selbst schuld und denen gehört nicht einmal ein Euro gezahlt!!! Die sollen zuhause bleiben und Schach spielen . . .
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Hundeliebhaber schrieb am 25.02.2019 14:00:
Hallo was ist denn dann mit dem hund passiert ?
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