Tiroler Feuerwehrgesetz soll moderner werden
27.05.2022
In Tirol gibt es 337 freiwillige Feuerwehren, 19 Betriebsfeuerwehren und eine Berufsfeuerwehr – mit insgesamt fast 33.000 Mitgliedern. Im Feuerwehrgesetz sollen nun einzelne Bestimmungen neu geregelt werden, um das Feuerwehrwesen weiter zu entwickeln, die Einsatzfähigkeit abzusichern und die Freiwilligkeit zu stärken, sagt LHStv. Josef Geisler.
Wohnsitzbeschränkung wird gelockert
Der Kommandant bzw. die Kommandantin einer Ortsfeuerwehr darf künftig auch aus der direkt angrenzenden Nachbargemeinde kommen, das gilt auch auf die Stellvertreter. Für andere gewählte Organe, wie Kassier oder Schriftführer soll die Wohnsitzbeschränkung komplett wegfallen.
Firmenübergreifende Betriebsfeuerwehren möglich
Eine Betriebsfeuerwehr muss eingerichtet werden, wenn es für einen wirksamen Brandschutz im Betrieb notwendig ist und das soll künftig auch firmenübergreifend möglich sein, d.h. zwei oder mehrere Firmen können sich eine Betriebsfeuerwehr teilen.
„Altersteilzeit“ für über 65jährige Mitglieder
Mit 65 Jahren müssen Mitglieder der Feuerwehr aus dem aktiven Dienst ausscheiden. In den Freiwilligen Feuerwehren soll es künftig möglich sein, dann noch für weitere 5 Jahre an Übungen und Einsätzen teilzunehmen. Das können die Ortsfeuerwehren bzw. die Betroffenen selbst entscheiden. Funktionen können aber weiterhin nur bis zum vollendeten 65. Lebensjahr ausgeübt werden.
Gesetzesnovelle im Juli-Landtag
Die Begutachtung ist im April abgelaufen. Die Landesregierung hat bereits grünes Licht gegeben. Nun soll die Gesetzesnovelle im Juli-Landtag beschlossen werden. Die aktuelle Fassung des Tiroler Feuerwehrgesetzes ist auf der Homepage der Tiroler Landesregierung veröffentlicht
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