Tiroler Ausreisebestimmung seit Mitternacht in Kraft
11.02.2021
Nordtirol darf man seit Freitag 0.00 Uhr nur mehr mit einem negativen Corona-Testergebnis verlassen. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Das gilt für alle, die die Grenzen von Nordtirol ins benachbarte Ausland oder in benachbarte Bundesländer überschreiten.
Für Ausreisen aus Osttirol gilt diese Verordnung nicht, d.h. wer von Osttirol nach Kärnten oder Salzburg fährt, braucht dafür kein negatives Testergebnis. Für Pendler nach Südtirol gelten die Vorschriften Südtirols bzw. Italiens.
Osttiroler, die vom Bezirk Lienz nach Nordtirol und von dort über Salzburg oder Südtirol wieder zurück nach Osttirol fahren, brauchen ebenfalls einen negativen Test. Das gilt auch für die Bus- und Zugverbindungen von Nordtirol nach Osttirol, sowohl über Südtirol als auch über Kitzbühel und Mittersill.
Ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr, Rettungsorganisationen, Feuerwehr und der öffentliche Sicherheitsdienst. Weitere Ausnahmen gibt es für den Güterverkehr und wenn man ohne Zwischenstopp durch Tirol nur durchfährt.
Die Polizei kontrolliert mit Unterstützung des Bundesheeres an den Nordtiroler Grenzen. An einigen Grenzübergängen werden auch mobile Teststationen eingerichtet, wie z.B. am Pass Thurn – hier muss das Testergebnis abgewartet werden. Alle Testmöglichkeiten gibt’s auf der Plattform www.tiroltestet.at
Ausführliche Informationen zu den neuen Ausreise-Bestimmungen aus Nordtirol finden Sie auf der Homepage der Tiroler Landesregierung www.tirol.gv.at
Am Donnerstagabend hat auch Deutschland Tirol als Mutationsgebiet eingestuft und Grenzkontrollen angekündigt. Bei der Einreise nach Deutschland brauchen alle, die aus Tirol und damit auch aus Osttirol kommen, ebenfalls einen negativen CoVid-Test. Das soll voraussichtlich ab Sonntag gelten.
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