Testangebot in Tirol für Öffnungsschritte gewappnet
18.05.2021
Ab Mittwoch (19. Mai) öffnen Gastronomie, Beherbergungs- und Freizeitbetriebe ja auch in Tirol wieder ihre Türen. Damit dem lang ersehnten Vergnügen nichts im Wege steht, ist für die Gäste ein Nachweis im Sinne der 3-G-Regel (geimpft, getestet oder genesen) erforderlich.
Land Tirol informiert über Testsituation
Für jene Personen, deren Erstimpfung vor weniger als 22 Tagen durchgeführt wurde bzw. jene, die noch keine Impfung erhalten haben und die keinen Nachweis über eine bereits durchgemachte Coronavirus-Infektion vorlegen können, stehen negative Covid-Tests als „Eintrittskarte“ zur Verfügung. In Tirol steht weiterhin ein umfassendes Testangebot bereit. Nähere Infos dazu finden Sie unter www.tiroltestet.at.
„Selbsttests streng nach Gebrauchsanweisung durchführen!“
Testergebnisse, die in einer Teststraße oder bei niedergelassenen ÄrztInnen erlangt werden, gelten bei Antigen-Tests 48 und bei PCR-Tests 72 Stunden.
Außerdem gibt’s auch noch die Möglichkeit von Selbsttests in den eigenen vier Wänden. Elmar Rizzoli, Leiter des Corona-Einsatzstabes des Landes Tirol appelliert aber diese neue Möglichkeit gewissenhaft zu nutzen und die Tests streng nach Gebrauchsanweisung durchzuführen.
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