Aktuelles - Tagespendler von Ausreisetestpflicht ausgenommen


Tagespendler von Ausreisetestpflicht ausgenommen

14.04.2021


Die für Nordtirol geltende Ausreisetestpflicht wird ab morgen Donnerstag, 0.00 Uhr, auch auf den Bezirk Lienz ausgedehnt und gilt vorerst bis 24. April.

Ziel der neuen Maßnahme ist, dass die britische Mutation nicht stärker verbreitet wird. Betroffen sind in erster Linie die in Osttirol lebenden Personen, nicht aber reine Tagespendler. Denn Auswärtige dürfen sich bis zu 24 Stunden im Bezirk aufhalten, ohne bei der Ausreise ein negatives Testergebnis vorweisen zu müssen. Das Land Tirol empfiehlt, einen Meldezettel als Nachweis mitzuführen.

Anders sieht es in den Gemeinden Anras, Abfaltersbach, Assling und Leisach aus, in denen aufgrund der vermehrt auftretenden Virusvariante B 1.1.7 mit E484K-Zusatz weiterhin - bis voraussichtlich 21. April - die Ausreisetestpflicht besteht. Ein Pendler aus Oberkärnten, der z. B. bei der Firma Hella in Abfaltersbach arbeitet, benötigt weiterhin ein negatives Ergebnis eines Antigen-Tests (nicht älter als 48 Stunden) oder eines PCR-Tests (nicht älter als 72 Stunden).



2 Kommentare

Maria-Augusta schrieb am 15.04.2021 12:54:
Wann begreifen die Zuständigen endlich, dass vorallem die in den Bezirk Einpendelnden getestet gehören. Das hat sich schon gezeigt, wie dann nach langem Hin und her Hermagor abgeriegelt war. Damals sanken auch die Zahlen in Lienz. Der Bezirk Spittal hat seit Monaten konstant hohe Werte. So wird es nie besser.
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Florian schrieb am 15.04.2021 03:04:
Ich selber halte mich beinhart an die Vorschriften, Maske und Co und habe so bis dato mich noch nie infiziert , bin gesund, was will ich mehr Tests dagegen sind falsch und,s blanke Gift zum krank werden.
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