Strompreiserhöhung laut AK-Rechtsgutachten unzulässig
28.02.2023
Die für Juni angekündigte Strompreis-Erhöhung der Tiwag ist rechtswidrig, das sagt zumindest die Tiroler Arbeiterkammer, die gestern in einer Pressekonferenz ein Rechtsgutachten vorgelegt hat. Laut AK-Präsident Erwin Zangerl ist die Preiserhöhung unzulässig, auch die Geschäfts- und Lieferbedingungen, die von den Energieanbietern an die KundInnen geschickt wurden, seien „rechtsunwirksam“.
Das Rechtsgutachten hat der Vorstand des Instituts für Unternehmens- und Steuerrecht der Uni Innsbruck, Alexander Schopper erstellt. Aufgrund eines neuen Gesetzes seien Preiserhöhungen zwar möglich, allerdings müssen die Kosten, die das begründen, für die Kunden offengelegt werden, sagt Schopper – und das sei nicht ersichtlich.
Damit sei auch klar, dass nicht nur „irgendein Index“ als Basis für eine Strompreiserhöhung herangezogen werden kann, betont AK-Präsident Zangerl. Er fordert volle Transparenz. Die Arbeiterkammer werde das auch prüfen und droht bei mutmaßlichen Verstößen auch mit Klage.
Tiwag will prüfen
Die Tiwag hat dazu bereits Stellung genommen. Tatsache sei, dass die Tiwag Strom zukaufen muss, und sich die Kosten dafür deutlich erhöht haben. Neben dem Ausbau der heimischen Energieträger werde an der Optimierung der Beschaffungsstrategie gearbeitet. Die Tiwag räumt zudem ein, dass eine Überarbeitung der Lieferbedingungen erforderlich ist und das Rechtsgutachten der AK hier auch berücksichtigt werden soll.
Politische Forderungen
Wortmeldungen kommen auch von den Landtagsfraktionen: Die Liste Fritz fordert die Tiwag bzw. auch LH Anton Mattle auf, die Strompreiserhöhung abzusagen. Die NEOS wollen einen öffentlichen Energiepreis-Gipfel, bei dem die Verantwortlichen der Bevölkerung die Preispolitik erklären. FPÖ-Obmann Markus Abwerzger erwartet sich ebenfalls eine rasche Lösung. Er weist auch darauf hin, dass die Tiwag kommende Woche im Beteiligungsausschuss des Tiroler Landtages Rede und Antwort stehen muss.
Glückwunsch hinterlassen
Kommentar verfassen