Neue Regeln für Hotels und Chaletdörfer
18.04.2023
Mit der Novelle des Raumordnungsgesetzes werden künftig in 142 Tiroler Vorbehaltsgemeinden Freizeitwohnsitzwidmungen generell verboten, dazu gehören neben Lienz und Matrei weitere 10 Osttiroler Gemeinden. Ein Bauland-Monitoring soll die Gemeinden und Planungsverbänden über Baulandreserven und Verdichtungsmöglichkeiten informieren. Die Gemeinden werden zudem verpflichtet, Potenziale für Nachverdichtung und Leerstandaktivierung zu erheben, erklärt LHstv Josef Geisler in einer Aussendung. Für Großhotels und Chaletdörfer gelten restriktivere Regeln als bisher, sie müssen künftig ihren Gästen Halbpension anbieten, um eine Umgehung der Freizeitwohnsitzregelung zu verhindern. Die Gesetzesnovelle ist derzeit in Begutachtung und soll im Juli vom Tiroler Landtag beschlossen werden.
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