Osttirol: Fachkuratorium empfiehlt Entnahme zweier Wölfe
03.08.2022
Entnahmeempfehlung für Wolf 108 MATK und Wolf 121 FATK
Am 24. Juli wurden im Gemeindegebiet von Lavant 17 Schafe und eine Ziege gerissen. Die nun vorliegenden DNA-Ergebnisse weiterführender Untersuchungen haben ergeben, dass bei den begutachteten Schafrissen zwei Wolfsindividuen aus der italienischen Herkunftspopulation nachgewiesen werden konnten: Konkret handelt sich dabei einerseits um einen männlichen Wolf (108 MATK), der bereits im Vorjahr mehrfach in Tirol bei Rissen im Bezirk Innsbruck-Land, in Osttirol sowie in Kärnten nachgewiesen wurde. Zuletzt nachgewiesen wurde das Tier heuer am 14. Juli unweit der Lavanter Alm in Kärnten, informiert das Land Tirol in einer Aussendung.
Beim zweiten nachgewiesenen Wolf handelt es sich um ein weibliches Tier (121 FATK), das zuletzt am 6. Juli bei einem gerissenen Schaf im Kärntner Drautal nachgewiesen wurde. Auch ein elf Monate alter Ochse auf der Lavanter Alm, der Ende Juli amtstierärztlich begutachtet wurde, wurde mit hoher Wahrscheinlichkeit von einem Wolf gerissen. Es wurden Proben zur weiteren Abklärung entnommen.
Um weiteren Schaden abzuwenden und zum Schutz vor weiteren Übergriffen empfiehlt das Fachkuratorium nun die Entnahme dieser beiden Wolfsindividuen. die bei den Rissen am 24. bzw. 30. Juli 2022 auf der Lavanter Alm nachgewiesen wurden.
Schadenspotential sowie potentielle Bedrohung
Das Schadenspotential sowie die potentielle Bedrohung durch die beiden Wölfe für weitere Nutztiere ist laut Fachkuratorium erheblicher als nur von einem Wolf anzusehen. Ebenso die Wahrscheinlichkeit, dass weitere gealpte Rinder attackiert werden. So wird vonseiten des Fachkuratoriums auch auf den Riss des Rindes verwiesen, da die Tötung eines Tiers dieser Größe im Vergleich zur Gefährdungs- und Schadensentwicklung bei Schafen und Ziegen einer weiteren, neuen und schwerwiegenden Eingriffstiefe entspricht. Zugleich erkennt das Fachkuratorium die ernsthaften Schutzbemühungen bzw. getätigten Herdenschutzmaßnahmen an, auch wenn sie schlussendlich nicht zu einem entsprechenden Schutz der betroffenen Tiere geführt haben. Die entsprechende Gefährdungsverordnung wird gemäß dem vorgesehenen Prozedere bereits vorbereitet.
Der Ausnahme-Bescheid von der ganzjährigen Schonung zur Entnahme der Wolfsindividuen ist in Ausarbeitung, heißt es weiters in der Aussendung.
ungekürzte Pressemeldung des Landes Tirol
Informationen zu großen Beutegreifern bzw. Großraubtieren finden Sie unter www.tirol.gv.at/baer_wolf_luchs
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