ÖGB Lienz ist froh über Maskenpause im Kollektivvertrag
20.01.2021
ÖGB, Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung haben vor kurzem einen neuen General-Kollektivvertrag beschlossen. Dieser klärt wichtige Rahmenbedingungen fürs Arbeitsrecht.
Osttirol-Vorsitzender Willi Lackner freut sich in einer Aussendung vor allem darüber, dass ArbeitnehmerInnen, die zum Tragen einer Maske verpflichtet sind, diese nach 3 Stunden für 10 Minuten abnehmen können.
Verordnete regelmäßige Corona-Tests sollen während der Arbeitszeit stattfinden, ansonsten sollen die zur Arbeitszeit angerechnet werden, ergänzt ÖGB-Tirol-Chef Philipp Wohlgemuth. Arbeitnehmer ohne Testpflicht sollen die Tests außerhalb der Arbeitszeit mit einer Freistellung einmal pro Woche absolvieren.
Der General-Kollektivvertrag gilt für alle Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
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