Lockerungen bei Corona-Maßnahmen ab Karsamstag
14.04.2022
Ab dem Karsamstag (16. April) werden die Coronamaßnahmen in Österreich wieder gelockert. Die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen wird aufgehoben. Auch im Handel und in der Gastronomie/Hotellerie müssen keine FFP2-Masken mehr getragen werden. Das Tragen einer Schutzmaske wird allerdings weiterhin empfohlen.
Maskenpflicht bleibt in den Bereichen der Grundversorgung
Weiterhin FFP2-Maskenpflicht besteht u.a. im Lebensmittelhandel, in Apotheken, Drogerien, Banken, Postämtern, Trafiken und in öffentlichen Verkehrsmitteln (auch in Taxis).
Auch in Krankenhäusern, Pflege- und Betreuungseinrichtungen muss weiterhin FFP2-Maske getragen werden. In diesen sensiblen Bereichen gilt auch weiterhin die 3G-Regel für BesucherInnen und MitarbeiterInnen.
Lockerungen bei Veranstaltungen
Ein Präventionskonzept mit einem Präventionsbeauftragen braucht es erst für Veranstaltungen ab 500 Personen. Die 3G-Regel in der Nachtgastronomie und bei großen Veranstaltungen wird aufgehoben.
Grüner Pass gilt nach Booster-Impfung ein Jahr:
- für 3-fach Geimpfte: Verlängerung der Gültigkeit von 9 auf 12 Monate
- für Personen, die 2-fach geimpft und genesen sind: Verlängerung der Gültigkeit von 9 auf 12 Monate
- für Personen, die nur 2-fach geimpft oder nur genesen sind: Gültigkeit 6 Monate
Weitere Infos finden Sie auf der Homepage des Sozialministeriums
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