Lienzer Krankenhaus gibt neue Besuchsregeln vor
27.11.2020
Im Bezirkskrankenhaus Lienz werden 48 CoVid-PatientInnen versorgt, 5 davon auf der Intensivstation (Stand Freitag 10.00 Uhr, laut Aussendung Land Tirol). Derzeit darf jeder Patient pro Woche maximal eine Besuchsperson empfangen. Bei der stationären Aufnahme kann jeder Patient auch ein Kennwort vergeben und seinen Angehörigen mitteilen. Mit diesem Kennwort sind bei telefonischer Nachfrage Auskünfte zum Gesundheitszustand des Patienten möglich.
Die Leitung des Bezirkskrankenhauses hat die aktuelle Besucherregelung veröffentlicht:
1. Voranmeldungen (überwiegend per Telefon) für Besucher sind verpflichtend und werden über die jeweilige Station/den jeweils behandelnden Arzt der Triage 1 gemeldet und dort registriert.
2. Jeder Besucher muss jedes Mal beim Betreten des Krankenhauses den Gesundheitscheck in der Triage 1 absolvieren. Dort erhält jeder Besucher eine FFP2- Maske.
3. In Triage 1 ist ein dort aufgelegtes Besucherformular auszufüllen und zu unterschreiben.
4. Das Besucherformular muss von den Besuchern vor Betreten des Patientenzimmers am Stützpunkt der Station abgegeben werden und wird dort für mindestens vier Wochen archiviert.
5. Höchstens 1 Person zur Begleitung oder zum Besuch minderjähriger PatientInnen ist gestattet.
6. Höchstens 1 Person zur Begleitung unterstützungsbedürftiger PatientInnen ist gestattet.
7. Höchstens 1 Person zur Entbindung und zum Besuch nach der Entbindung ist gestattet.
8. Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, Seelsorge sowie zur Begleitung bei kritischen Lebensereignissen sind möglich.
9. Ein Besucher pro Patient pro Woche für max. 30 Minuten ist gestattet, wenn der Patient im Krankenhaus länger als 1 Woche stationär aufgenommen ist.
10. Die hygienischen Maßnahmen (Händedesinfektion, durchgehendes Tragen der FFP2-Masken, Abstandsregelung, usw.) müssen eingehalten werden.
11. Besucher mit Verdacht auf eine COVID-19-Infektion dürfen das Krankenhaus nicht betreten.
Weiters empfiehlt die Leitung des BKH Lienz, dass Krankenhaus-BesucherInnen, ihr Ergebnis, dass nach den CoVid-Massentests vom 4. bis 6. Dezember vorliegt, auch zur Triage1 mitbringen.
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