Land erhöht Heizkosten- und Energiezuschuss
15.03.2022
Um die steigenden Energiepreise abzufedern, hat die Tiroler Landesregierung die Einkommensobergrenze für den Heizkostenzuschuss erhöht und einen neuen Energiekostenzuschuss eingeführt.
Rund 45.000 Haushalte in Tirol können nun von diesem Angebot profitieren. Die regulären Heizkostenzuschuss-BezieherInnen erhalten aus beiden Töpfen max. 500 Euro/Haushalt und Jahr. Jene, die für den Bezug eines Heizkostenzuschusses nicht berechtigt sind, aber in die Richtlinien des Energiekostenzuschusses fallen, erhalten einmalig 250 Euro. Der maximale Zuschuss beträgt für die regulären Heizkostenzuschuss-BezieherInnen 500 Euro pro Haushalt.
Netto-Einkommensobergrenzen für die Gewährung des Heizkostenzuschusses
- 1.000 Euro für alleinstehende Personen (vorher 970,-- Euro)
- 1.590 Euro für Ehepaare und Lebensgemeinschaften (vorher 1.560 Euro)
- 260 Euro für das erste und zweite Kind (vorher 250 Euro) und 190 Euro für jedes weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe (vorher 180 Euro)
- 550 Euro für jede weitere erwachsene Person im Haushalt (vorher 370 Euro)
Netto-Einkommensobergrenzen für die Gewährung des einmaligen Energiekostenzuschusses Ukraine-Krise
- 1.300 Euro für alleinstehende Personen
- 2.067 Euro für Ehepaare und Lebensgemeinschaften
- 338 Euro zusätzlich für das erste und zweite und 247 Euro für jedes weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe
- 715 Euro für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt
- 494 Euro für jede weitere erwachsene Person im Haushalt
Anträge sind vom 15. März bis 31. Dezember 2022 beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abtlg. Soziales – Tiroler Hilfswerk, Meraner Straße 5 oder beim zuständigen Gemeindeamt einzubringen.
www.tirol.gv.at/heizkostenzuschuss
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