Freizeitwohnsitz-Verbot ab Herbst auch in Osttirol


Freizeitwohnsitz-Verbot ab Herbst auch in Osttirol

06.07.2022


Die Tiroler Landesregierung hat in ihrer letzten Sitzung 142 Tiroler Gemeinden als sogenannte „Vorbehaltsgemeinden“ mit hohem Druck auf dem Wohnungsmarkt ausgewiesen. das wurde mit einer Verordnung zum Tiroler Grundverkehrsgesetzt erklärt.

 

Darunter sind auch folgende Gemeinden in Osttirol:

Assling

Gaimberg

Heinfels

Iselsberg-Stronach

Kals am Großglockner

Matrei in Osttirol

Nikolsdorf

Prägraten am Großvenediger

St. Jakob in Defereggen

St. Veit in Defereggen

Thurn

 

Wer in einer solchen Gemeinde Wohnraum oder Bauland erwirbt, muss ab dem Herbst schriftlich erklären, dass hier kein Freizeitwohnsitz errichtet wird. Man wolle damit Spekulationen mit Wohnraum einen Riegel vorschieben und auch einen Beitrag zur Entlastung des Wohnungsmarkts leisten, so LH Günther Platter. Damit bekommen die Gemeinden ein Instrument im Kampf gegen neue, illegale Freizeitwohnsitze in die Hand, erklärt Grundverkehrs-Referent Josef Geisler. Die BH kontrolliert die Einhaltung. Dabei drohen Geldstrafen oder auch eine behördliche Zwangsversteigerung. Die Verordnung gilt ab dem 1. September.



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