Freizeitwohnsitz-Verbot ab Herbst auch in Osttirol
06.07.2022
Die Tiroler Landesregierung hat in ihrer letzten Sitzung 142 Tiroler Gemeinden als sogenannte „Vorbehaltsgemeinden“ mit hohem Druck auf dem Wohnungsmarkt ausgewiesen. das wurde mit einer Verordnung zum Tiroler Grundverkehrsgesetzt erklärt.
Darunter sind auch folgende Gemeinden in Osttirol:
Assling
Gaimberg
Heinfels
Iselsberg-Stronach
Kals am Großglockner
Matrei in Osttirol
Nikolsdorf
Prägraten am Großvenediger
St. Jakob in Defereggen
St. Veit in Defereggen
Thurn
Wer in einer solchen Gemeinde Wohnraum oder Bauland erwirbt, muss ab dem Herbst schriftlich erklären, dass hier kein Freizeitwohnsitz errichtet wird. Man wolle damit Spekulationen mit Wohnraum einen Riegel vorschieben und auch einen Beitrag zur Entlastung des Wohnungsmarkts leisten, so LH Günther Platter. Damit bekommen die Gemeinden ein Instrument im Kampf gegen neue, illegale Freizeitwohnsitze in die Hand, erklärt Grundverkehrs-Referent Josef Geisler. Die BH kontrolliert die Einhaltung. Dabei drohen Geldstrafen oder auch eine behördliche Zwangsversteigerung. Die Verordnung gilt ab dem 1. September.
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