Aktuelles - Corona: Minimaler Anstieg bei Zahl der Infizierten


Corona: Minimaler Anstieg bei Zahl der Infizierten

03.09.2021


90 aktiv positive Fälle vermeldet das Dashboard des Landes Tirol Freitagfrüh in Osttirol. Das sind 3 Fälle mehr als 24 Stunden zuvor (8.30 Uhr). Es gab 7 Neuinfektionen. Bei der Zahl der Infizierten befindet sich der Bezirk mittlerweile im Tiroler Mittelfeld. Die meisten Corona-Fälle weisen Innsbruck-Land (235) und Innsbruck-Stadt (203) auf. In ganz Tirol sind 967 Personen (+55) aktiv positiv.

Die Fälle nach Gemeinde: 16 in Matrei i. O., 14 in Lienz, 10 in Innervillgraten, je 6 in Nußdorf-Debant und Prägraten a. G., je 5 in Sillian und Heinfels, 4 in St. Johann i. W., je 3 in Außervillgraten, Leisach, Nikolsdorf und St. Veit i. D., je 2 in Dölsach, Kals a. G. und Strassen, je 1 in Ainet, Anras, Assling, Gaimberg, Hopfgarten i. D. und Tristach. Keinen offiziell aktiven Corona-Fall haben derzeit Abfaltersbach, Amlach, Iselsberg-Stronach, Kartitsch, Lavant, Oberlienz, Obertilliach, St. Jakob i. D., Schlaiten, Thurn, Untertilliach und Virgen.

Im BKH Lienz müssen derzeit 3 Covid-Patienten auf der Normalstation behandelt werden. 

 

Seit Mitte März des Vorjahres wurden in Osttirol 6.138 Personen positiv auf das Virus getestet, 5.992 sind wieder genesen, 56 leider verstorben.

Die 7-Tage-Inzidenz in Osttirol stieg leicht. Der Wert der Neuinfektionen innerhalb der vergangenen sieben Tage pro 100.000 Einwohner beträgt laut AGES-Dashboard 120,9. Nach wie vor hat Wels-Stadt (OÖ) mit 261,8 Österreichweit den höchsten Wert. In Tirol liegt der Wert bei 87,5.

Die Tirolzahlen im Überblick:

  • Zahl der innerhalb der vergangenen 24 Stunden infizierten Personen: 135
  • Zahl der innerhalb der vergangenen 24 Stunden wieder genesenen Personen: 80
  • Zahl der innerhalb der vergangenen 24 Stunden bekannt gewordenen verstorbenen Personen: 0
  • Zahl der infizierten Personen (ohne Genesene): 967
  • Zahl der genesenen Personen: 65.809
  • Zahl der verstorbenen Personen: 639
  • Zahl der PCR-getesteten Personen: 399.696
  • Zahl der insgesamt durchgeführten PCR-Testungen: 1.087.634

Die Bezirkszahlen im Vergleich (Zahlen in Klammern sind bereits genesene Personen):

  • Innsbruck-Land: 235 (14.305)
  • Innsbruck-Stadt: 203 (10.231)
  • Kufstein: 164 (9.865)
  • Kitzbühel: 91 (4.639)
  • Lienz: 90 (5.992)
  • Imst: 52 (5.593)
  • Schwaz: 52 (9.034)
  • Reutte: 43 (2.176)
  • Landeck: 37 (3.920)


24 Kommentare

Bernd Bahner schrieb am 06.09.2021 17:44:
zu GAM : die Einweisung von Dr.Beate Bahner wegen eines paranoiden Verwirrtheitszustandes in eine Psychiatrische Abteilung wurde in der deutschen Presse breit diskutiert, ua. in der TAZ. Da kommen einen schon Zweifel, ob da nicht der Blick auf verschiedene Pandemieprobleme ganz unverstellt ist.(gelinde ausgedrückt). Zu Hr.Gomig möchte ich noch bemerken : Unendliches Leid durch Covidimpfungen,eine Behauptung die völlig der Faktenlage widerspricht ! Unsinn bleibt Unsinn, auch wenn er noch so oft mantraartig wiederholt und breit getreten wird ,da kann man noch soviele ,meist ominöse Youtubequellen bemühen ( Stichwort -uncut news ).Die ganze Beredsamkeit,die unendliche Emsigkeit beim Zusammentragen von zT.wissenschaftlichen Fakten meist mit falscher Gewichtung,bzw.Zuordnung,von pseudowissenschaftlichen Behauptungen etc. können den Hardcorecoronaleugner nicht verbergen. Ende der Durchsage.
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gam schrieb am 06.09.2021 14:23:
...Eine ganz andere Frage: Wie "Rechtens" ist es denn, öffentlich jemandes - hier namentlich erwähnt - psych. Zustandes inkl. Einweisung bekannt zu geben...? rechtlich und/ moralisch ?
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Claus Gomig schrieb am 06.09.2021 13:40:
Aktualisiert im September (Einstellungsmöglichkeit für deutsche Sprache gleich am Anfang) https://swprs.org/covid-vaccine-adverse-events/ .... wieviel sind wir als Gesellschaft bereit, an Leiden zu akzeptieren, das durch einen "Impfstoff" verursacht wird? Sobald wir über unsere Alltagsmedien (Zeitungen, Radio, Fernsehen) unvoreingenommen und objektiv über das Ausmass der Auswirkungen durch diese "Impfstoffe" informiert werden, wird kein noch so tolles Preisausschreiben oder anderes Lock- und Druckmittel noch irgendeinen Menschen zu dieser Spritze bewegen können. Keinen einzigen! Trailer eines in Kürze erscheinenden Dokumentarfilms (nicht speziell zu Impfschäden, aber zur Freiheit): https://www.youtube.com/watch?v=G4xBCWInJqo ... Fimwebsite: https://www.eine-andere-freiheit.com/
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Bernd Bahner schrieb am 06.09.2021 13:23:
Zum Thema Aufklärung ist eigentlich schon das Wesentliche gesagt, es geht da vorwiegend um die Vermeidung von möglichen Impfschäden. Wenn man gewissen Argumentationen in Postings weiter unten folgt, hätte es nie eine Impfung geben dürfen. Auch jahrelang getestet Impfstoffe weisen einen gewissen,mittlerweise bekannten Grad an Nebenwirkungen auf. Der Impfarzt hätte dies dann billigend in Kauf genommen und sich erst recht schuldig gemacht.Die Plausibilität der erfolgten Aufklärung hätte dann juristisch immer in Zweifel gezogen werden können. Auch wenn der Patient über die Nebenwirkungen von x beliebigen Medikamenten aufgeklärt wird ist es fraglich ob die Relevanz diese richtig erfasst wird. Also sicherheitshalber keinerlei Medikation? Eine möglichst gründliche Aufklärung in allen Gebieten der Medizin ist dem entsprechend mit Nachdruck einzufordern ,was wohl nicht immer geschieht . Insgesamt ist die Quote der schwerwiegenden Impfnebenwirkungen äußerst gering; auch wenn verschiedene Postings und Internetforen von diesbezüglichen Schauermärchen überquellen . Hr. Gomig könnte sich vielleicht mehr an den Daten der etablierten Wissenschaft orientieren, die strengen Evidenzkriterien unterliegt und natürlich auch ständig neuen Entwicklungen folgt bzw.diese vorantreibt. Die "Vielfälltigkeit" der Quellen allein führt jedenfalls nicht unbedingt zu relevanten Ergebnissen ,wenn ich da an Behauptungen denke wie eine .Covidpandemie existiert nicht. Ich konzediere Claus Gomig aber durchaus das redliche Bedürfnis, die wahre Faktenlage zu ergründen .
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An Bahner, Impfschäden und Haftung schrieb am 06.09.2021 11:59:
Hr. BAHNER, bezüglich Aufklärungsgespräch durch den Arzt: Der Arzt kann mir sagen was er will, wenn ich es sowieso nicht verstehe, weil ich selber kein Arzt bin und mich somit auch nicht auskennen kann. Bei einem Impfschaden kann der Arzt im Nachhinein behaupten, dass er mich aufgeklärt hat und ist fein heraussen. Wenn man, wie bereits angedacht, sich schon im Supermarkt impfen lassen kann und bei Massenimpfungen irgendwo auf die" Schnelle", dann kann eine ärztliche Aufklärung wohl unmöglich ausreichend sein. Ausserdem ist es sowieso interessant, dass es eine ärztliche Aufklärung braucht. Entweder die Impfung gefährlich oder ungefährlich, es gibt nichts dazwischen. Das kann dann nicht ich entscheiden, als Laie und der "fremde" Arzt der mich nicht kennt kann das dann auch nicht wissen. Ich muss mich dem Arzt anvertrauen können und wenn der Arzt sagt ungefährlich und es gibt dann doch einen Schaden dann könnte er mir anlasten, mich vorher aufgeklärt zu haben und wieder schau ich dann dumm aus der Wäsche und der Arzt greift sich auf die Aufklärung die er gemacht oder nicht gemacht hat. Oder ich lehne die Impfung ab, weil ich die Aufklärung nicht verstehe u d werde dann überall weggesperrt und womöglich vom Arbeitgeber gekündigt. ....Alles Augenauswischerei und dann steht einiges noch an Schadensklärung offen, wie sie schreiben, offene Rechtsfragen zwischen Herstellern und zugelassenen.
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Bernd Bahner schrieb am 06.09.2021 11:21:
Nachtrag : Zunächst ,ich bin kein Jurist ,sondern Mediziner. Ich habe mir aber die website Rechtsanwälte für Grundrechte angesehen.Dabei fällt auf ,dass die breit ausgewalzten , medizinischen Gesichtspunkte hier zT. ziemlich fragwürdig sind ,vor allem in ihrem Ausmaß und ihrer Gewichtung unbewiesen bzw. durch Fakten widerlegt. Was auch die juristische Argumentation weniger überzeugend macht. Ich orte da eine ebenso eine gewisse Präokkupiertheit was das Impfen betrifft wie bei ihrer Kollegin Beate Bahner. Auch mRna impfstoffe sind als Impfstoffe offiziell registriert,ob vorläufig oder nicht, und unterliegen dem Arzneimittel-,und Impfschadensgesetz.Allfällige Haftungsprobleme betreffen zunächst die Zulassungsbehörde, und nicht den einzelnen Impfarzt,wenn er sich an die die bereits angeführten Bestimmungen hält. Keine Judikatur in den europäischen Ländern wird dem nicht folgen.
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Claus Gomig schrieb am 06.09.2021 11:00:
Danke an Peter für´s Kompliment! Mir ist noch folgendes wichtig zu erwähnen: auch wenn es fast so aussieht, als würde ich mich da ein wenig gegen Bernd Bahner, bzw. gegen seine Ausführungen stellen, oder ich würde ihm unbedingt klarmachen wollen, dass ich die Wahrheit gepachtet hätte, und er nicht. Das ganze ist wie eine Gratwanderung. Es geht mir nicht gegen Herrn Bahner. Meine Intention ist, den Dingen auf den Grund zu gehen, und meine Stimme für unser aller, sehr hart erkämpftes Recht auf ein selbstbestimmtes Leben in Freiheit zu erheben! Nix anderes. Dieses großangelegte Impfexperiment hat schon jetzt das Potential, entfaltet es in Ansätzen auch schon, sowohl diese unsere Freiheit auf ein Minimum zu reduzieren, als auch ungeahnte gesundheitliche Auswirkungen auf zukünftige Generationen (Jahrzehnte, wenn nicht Jahrhunderte) nach sich zu ziehen. Meine Informationsquellen sind vielfältig, wie das Leben es auch ist. Jeder Mensch, der mitbekommt, dass diese Covid-19 Impfstoffe z.T. massive Schäden und unerträgliches Leiden verursachen, kann da nicht mehr zuschauen - das muss sofort gestoppt werden! Bitte diesen Artikel vom 5.9.2021 durchlesen, und es dämmert einem spätestens hier, dass dringender Handlungsbedarf in Richtung Impfstopp besteht. https://www.afa-zone.at/allgemein/acu-a-ein-impfschadenportal/ ... nur ein paar Zeilen daraus: "Viele Betroffene schreiben uns, dass sie einer Injektion niemals zugestimmt hätten, wenn man ihnen gesagt hätte, dass die typischen Nebenwirkungen noch nicht bekannt bzw. derart schwerwiegend sein können. Einige von Ihnen ist es ein Bedürfnis, jene Menschen zu warnen, die noch unschlüssig sind. Die Enttäuschung und Verzweiflung bei diesen Menschen ist enorm und das wahre Ausmaß, insbesondere mittelfristige Folgen bzw. Langzeitfolgen noch völlig unklar."
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Bernd Bahner schrieb am 06.09.2021 08:45:
Die ursprüngliche Fragestellung lautete : Ist der impfende Arzt für allfällige Impfschäden durch offiziell zugelassene Impfstoffe haftbar. Die Haftungsfrage ist hier eindeutig durch das Impfschadensgesetz und durch die Aussendungen des Sozialministeriums geregelt . Im Internet leicht nachzulesen, dauert weniger lang als bei den Postings von Gomig. Voraussetzung : vor der Impfung Aufklärungsgespräch durch den Arzt unter Berücksichtigung der wissenschaftlich festgelegten Kontraindikationen.Gegen Impfungen gibt es da aber relativ wenige.Zu beachten sind vor allem vorausgegangene schwere allergische Reaktionen (bei konventionellen Impfstoffen häufig gegen Hühnereiweiß) Auch voraus gegangene Thrombosen gehören nicht unbedingt dazu; außer nach stattgehabter thrombot.thrombozytopenischer Purpura zB nach Heparintherapie. Haftbar ist der Arzt uU.auch bei "off label" Anwendung bei Kindern unter 12 Jahren und bei nicht zugelassenen Impfstoffen, zB. chinesischer oder russischer Provenienz. Offene Rechtsfragen bestehen möglicher weise noch zwischen Herstellern und zulassenden Behörden.Wie weit das Produkthaftungsgesetz noch zur Anwendung kommen kann ist anscheinend noch fraglich .Haftungsansprüche bei vermuteten Impfschäden sind jedenfalls an den Bund zu richten. Dagegen helfen auch die juridischen Spitzfindigkeiten von Dr.Beate Bahner nichts,die sich auch bei deutschen Gerichten noch nicht so richtig Gehör verschaffen konnte . Ihre ganze juristische Brillianz ist offenbar ihrem Hauptanliegen-Impfgegenerschaft und Coronaleugnung- untergeordnet.
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Großes Kompliment an Claus Gomig von Peter schrieb am 05.09.2021 22:09:
An Hrn.Claus Gomig der mit diesen 3 Beiträgen alles hervorragend vorbereitet zum Besten gegeben hat und sich immer wieder bemüht für Objektivität zu sorgen. Man sieht einmal mehr, dass sich auch Hr. BAHNER nicht ausreichend informiert hat und vielleicht immer nur einer gewissen Infoquelle zugetan ist. Vielleicht sollte er auch einmal bedenken, dass es noch andere Informationen gibt, die er bewusst oder unbewusst nicht ansprechen will....Jedenfalls Hr. GOMIG gebührt dir alle Achtung für deine Kommentare.Ich habe überhaupt kein Problem damit etwas zu akzeptieren wenn sie erwiesen ist, aber wenn sie nur aus ein und derselben Quelle kommt und andere Quellen nicht toleriert werden dann habe ich kein Verständnis. Es ärgert mich jetzt, dass Hr. BAHNER eine gegensätzliche Belehrung zur Wahrheit von Hrn.Gomig abgegeben hat und die fatale Entscheidungen zur Folge haben könnten.
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Dr.NO...... schrieb am 05.09.2021 20:29:
Das Sicherheitsgremium der European Medicines Agency (Europäischen Arzneimittel-Agentur – EMA) hat mitgeteilt, dass es derzeit einen Bericht über einen dänischen Jugendlichen untersucht, der an einem Multisystem-Entzündungssyndrom (MIS) erkrankte. Dem Bericht zufolge hat sich der 17-jährige Junge mittlerweile vollständig erholt. Die EMA erklärte, dass die Erkrankung gemeldet wurde, nachdem der Junge den Corona-Impfstoff von BioNTech/Pfizer erhalten hatte. In dem Bericht heißt es: "MIS ist eine ernste entzündliche Erkrankung, die viele Teile des Körpers betrifft und zu deren Symptomen Müdigkeit, anhaltendes hohes Fieber, Durchfall, Erbrechen, Bauchschmerzen, Kopfschmerzen, Brustschmerzen und Atembeschwerden gehören können. MIS wurde bereits als Folge einer COVID-19-Erkrankung gemeldet." Desinformation? Lauterbach spricht von "nebenwirkungsfreier Impfung" In dem Bericht heißt es weiter, MIS sei "selten" und "die Inzidenzrate vor der COVID-19-Pandemie lag nach Schätzungen aus fünf europäischen Ländern bei Kindern und Jugendlichen unter 20 Jahren bei etwa zwei bis sechs Fällen pro 100.000 Einwohner pro Jahr und bei Erwachsenen im Alter von 20 Jahren oder älter bei unter zwei Fällen pro 100.000 Einwohner pro Jahr. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es keine Änderung der derzeitigen EU-Empfehlungen für die Verwendung von COVID-19-Impfstoffen". Nach Angaben der EMA wurde die Erkrankung zuvor bei Menschen nach einer COVID-19-Infektion gemeldet, die nicht mit Impfstoffen in Verbindung stand. Der 17-jährige Däne hatte jedoch keine solche Vorgeschichte. Einem Bericht von Reuters zufolge sagte ein Sprecher von Pfizer: "Es ist wichtig zu verstehen, dass eine sorgfältige Bewertung von MIS läuft, und es wurde nicht festgestellt, dass mRNA-COVID-19-Impfstoffe MIS verursachen." Bis zum 19. August wurden im Europäischen Wirtschaftsraum fünf Fälle von MIS nach einer Corona-Impfung mit dem Impfstoff von BioNTech/Pfizer gemeldet, während jeweils ein Fall mit den Impfstoffen von Johnson & Johnson und Moderna gemeldet wurde, so die EMA. Die von den US-amerikanischen Zentren für Krankheitskontrolle und -prävention (CDC) und Pfizer auf einer Sitzung am Montag veröffentlichten Sicherheitsdaten enthielten keine Fälle von MIS bei denjenigen, die den Impfstoff erhalten hatten. Die EMA wies darauf hin, dass sie "alle Angehörigen der Gesundheitsberufe auffordert, alle Fälle von MIS und andere unerwünschte Ereignisse bei Personen, die diese Impfstoffe erhalten haben, zu melden." Weiter erklärte die EMA, dass sie "nun die verfügbaren Daten zu MIS bewerten wird, um festzustellen, ob die Erkrankung durch den Impfstoff verursacht werden kann, und empfehlen wird, ob Änderungen an den Produktinformationen der Impfstoffe erforderlich sind".
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Claus Gomig schrieb am 05.09.2021 16:36:
nochwas an Bernd Bahner bzgl. der deutschen RA Dr. Beate Bahner (eine schon fast nette, zufällige Namensverwandtschaft): ich bekam das im Frühjahr 2020 am Rande mit, das sich die Rechtsanwältin Bahner da voll ins Zeug gelegt, und wie man so sagt, dabei etwas über´s Ziel hinausgeschossen hat. Nachdem ich sie nicht persönlich kenne, ihre Aktivitäten aber interessant finde, sind hier ein paar hintergründige Informationen: https://speerspitzedeswiderstands.wordpress.com/2021/05/16/der-fall-bahner-versuch-einer-entwirrung/ ...... https://speerspitzedeswiderstands.wordpress.com/2021/07/12/bahners-verfassungsklage-eine-retrospektive/ ..... und grundsätzlich hat diese Rechtsanwältin doch einiges vorzuweisen, finde ich, noch dazu ist sie Spezialistin für Arzt-, Medizin- und Gesundheitsrecht: http://www.beatebahner.de/team.bahner.html
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Claus Gomig schrieb am 05.09.2021 15:30:
Nachtrag zu meinen Kommentar an Bernd Bahner, zur Haftbarkeit bei Imfpschäden (Covid -19 Impfstoffen) durch die Herstellerfirmen die, so wie es aussieht, auch nicht ansatzweise haftbar gemacht werden können (dafür haben diese schon gesorgt!): Oskar Lafontaine, der streitbare deutsche (Links)Politiker: „Man erlebt immer wieder Überraschungen. Als ich die geleakten Verträge mit Pfizer/Biontech auf den NachDenkSeiten gelesen habe, verschlug es mir die Sprache. Dort steht doch tatsächlich: „Der Käufer erkennt an, dass die langfristigen Wirkungen und die Wirksamkeit des Impfstoffs derzeit nicht bekannt sind und dass der Impfstoff unerwünschte Wirkungen haben kann, die derzeit nicht bekannt sind… Der Käufer erklärt sich hiermit bereit, Pfizer, BioNTech (und) deren verbundene Unternehmen (…) von und gegen alle Klagen, Ansprüche, Aktionen, Forderungen, Verluste, Schäden, Verbindlichkeiten, Abfindungen, Strafen, Bußgelder, Kosten und Ausgaben freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten.” https://www.nachdenkseiten.de/?p=74986 .... https://www.tichyseinblick.de/meinungen/pfizer-biontech-vertraege-streng-geheime-verschluss-sache/
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Claus Gomig schrieb am 05.09.2021 14:51:
an Bahner (4.9. 16:44 Uhr): die Frage der Haftung bei Impfschäden, die als direkte und/oder indirekte Folge und Auswirkung bei Covid-19 "Impfungen" entstanden sind und noch entstehen, dürfte doch etwas komplizierter sein. Leider. Hier ist nämlich ein absolutes Neuland betreten worden. Im folgenden Artikel von RA Dr. Michale Brunner (Rechtsanwälte für Grundrechte/Anwälte für Aufklärung) ist u.a. dieses zu lesen .... 2.1. Die „Impfung“ konnte erst zugelassen werden, nachdem die EU im Juni 2020 in dem Gesetz zum Schutz vor genetisch veränderten Organismen eine Ausnahme ausschließlich für die Corona-Impfung beschlossen hat. Das Gentechnik-Gesetz ist sehr streng formuliert, um Menschen vor möglichen Schäden durch gentechnisch veränderte Organismen zu schützen, u.a. weil Veränderungen möglicherweise nicht mehr rückgängig zu machen sind. Obwohl die „Impfung“ gegen SARS-CoV-2 eigentlich unter das Gentechnik-Gesetz fällt, ist dieses jedoch nicht mehr anwendbar. ..... und ...... 2.4. Wie von der Europäischen Medikamentenbehörde, EMA, vorgeschrieben, läuft derzeit eine groß angelegte Studie all derjenigen, die sich diese Injektion verabreichen lassen. Daher ist jeder, der sein Einverständnis zur Behandlung mit diesen Substanzen erteilt, eine Testperson in einer breit angelegten experimentellen klinischen Studie (mit heute nicht abschätzbaren Folgen). Da die genbasierten „Impfstoffe“ nur bedingt zugelassen sind, wesentliche Studien nicht vorliegen, verschiedene Testphasen nicht durchgeführt wurden bzw. nicht abgeschlossen sind, Prüfergebnisse fehlen etc., kommt dem Nürnberger Kodex aus dem Jahr 1947 als Regelsatz der Medizinethik wesentliche Bedeutung zu: Er besagt, dass bei medizinischen Versuchen an Menschen „die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson unbedingt erforderlich ist“ (ohne Zwang, ohne Druck, etc.). Im Zusammenhang mit COVID-19 „Impfungen“ wird öffentlich nicht verhehlt, dass es sich dabei um „ein groß angelegtes Versuchslabor“ handelt. ..... sowie .... 3.2. Wenn der schädigende Arzt meint, dass er sich auf die Schadensabwicklung nach dem Impfschadengesetz verlassen könne, unterliegt er einem Irrtum, weil die Republik Österreich keinerlei Haftung und Verantwortung für einen anderen Schädiger übernimmt, soweit Ansprüche außerhalb des Impfschadengesetzes bestehen. Dass das Impfschadengesetz nur in einem sehr eingeschränkten Umfang Schäden abdeckt, braucht hier nicht gesondert Erwähnung finden. https://www.afa-zone.at/allgemein/covid-19-impfung-haftungsfalle-fuer-aerzte/
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An Bahner Bernd von Sabsi schrieb am 05.09.2021 11:28:
Hr. BAHNER ich habe nicht von einem wertlosen Saftl geschrieben, sondern von einem Gratisimpfstoff. Das sind zwei völlig unterschiedliche Bedeutungen.Nur weil etwas gratis ist, muss es nicht automatisch wertlos sein. Ich wollte damit nur sagen,dass der Mensch sofort ein gewisses Misstrauen damit verbindet. Ansonsten danke für die Antwort.
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Bernd Bahner schrieb am 04.09.2021 22:53:
Zusatz : Dr.Beate Bahner ,Anwältin, ist eine szenebekannte, äußerst engagierte Impfgegnerin und Coronaleugnerin, die sich, ihre juridische Kompetenz überschreitend medizinische Expertise anmaßt,die sie offenbar aus ihrer Querdenkerszene bezieht. Einen Prozess gegen den Virologen Drosten hat sie jedenfalls verloren. Vor einem Jahr wurde sie wegen paranoider Zustände in eine psychiatrische Abteilung eingeliefert.
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Bernd Bahner schrieb am 04.09.2021 16:44:
Sabsi : Die Coronaimpfstoffe sind in Österreich offiziell,zumindest vorläufig, von der EU und dem Gesunheitsministerium ab einem Alter von 12 Jahren zugelassen. Deshalb haften für allfällige Impfschäden bestenfalls die Zulassungsbehörden, unter besonderen Umständen auch die Herstellerfirmen. Der Arzt haftet nur ,wenn er "off label" ein Kind unter 12 Jahren impft. Haftbar gemacht werden kann er uU. auch, wenn er schwere allergische anaphylaktische Reaktionen in der Vorgeschichte nicht beachtet. Die Rechtslage ist eindeutig ,da muss sich auch niemand irgendwie herausreden. Und der Impfstoff ist deshalb kostenlos ,weil begreiflicher Weise eine möglichst rasche und breite Durchimpfung der Bevölkerung angestrebt wird, und nicht weil es ein so wertloses Saftl wäre.
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"Sabsi" Schon seltsam ??? schrieb am 04.09.2021 10:29:
Gleich vorweg: Ich bin keine Ärztin! Aber wie der Aufkärer schreibt, Ärzt-innen haften hier auch persönlich und zivilrechtlich auf Schadenersatz bei Impfkompilkationen und Impfschäden. Ich befürchte, dass sich die Medizinerinnen da wohl immer irgendwie herausreden können werden, denn man hat ja auch die Regierung als Rückendeckung. Welcher "Impfgeschädigte" sollte da jemals eine Chance bei Gericht haben? Ich will diesbezüglich nicht näher darauf eingehen, aber interessant dazu ist schon, dass man bei jeder, auch routinemäßigen Operation und einigen speziellen Behandlungen im Krankenhaus vorerst eine, mehrere seitenlange Einverständniserklärung durchlesen und unterschreiben muss dass die Chiurgen bei möglichen Fehlern nicht dafür haften und das heisst gleichzeitig wohl nichts anderes für den Patienten, dass er das Risiko alleine zu tragen hat, falls bei der Operation usw. etwas schief gehen sollte, wenn ich das richtig verstehe, denn sonst bräuchte man ja keine Einverständniserklärung dafür abgeben und das nochdazu wo der Läie sich gar nicht auskennen und abschätzen kann, welche Risiken man zu erwarten, buw. befürchten hat, bei diesen medizinischen Fachausdrücken und dabei geht es nicht etwa um freiwillig erwünschte Schönheitsoperationen oder ähnliches, sondern um ganz normale routinemäßigen Okperationen. Damit möchte ich sagen, dass man eigenartigerweise bei der Coronaimpfung im Gegensatz dazu von den Medizinern und jenen von denen man geimpft wird, keinen Anspruch auf mögliche Folgeschäden durch die Impfung unterschrieben bzw. zuerkannt bekommt, obwohl vielen die Impfung von der REGIERUNG so gut wie auferzwungen wird, bzw.dass man bei Verweigern der Impfung mit schlimmsten Konsequenzen zu rechnen hat oder zumindest unmissverständlich damit unter Druck gesetzt wird.(Arbeitsplatzverlust, Wegsperrung usw. ..) Normal müsste man dann hier auch eine Schadenersatzzusage für Folgeschäden durch die Impfung von der Regierung,bzw dem Staat oder dem inpfenden Mediziner (der einen zur Impfung aufkärt und impft ) unterschrieben bekommen, vorallem Jene, die der Impfung nicht freiwillig zugestimmt haben. Ausserdem wer weiss denn von WEMJ(?) er geimpft wird, wenn die Impfung schon im Supermarkt oder auf Tankstellen auf die Schnelle, sozusagen "im Vorbeigehen" gemacht wird? Da kann sich ja jeder Läie darunter verbergen. Und nicht zuletzt ist auch merkwürdig, dass man regelrecht zur Impfung drängt, denn wenn etwas gut ist muss man im Normalfall etwas dafür bezahlen, aber hier scheint die Impfung nicht besonders gut sein, sonst würde man sie nicht geschenkt bekommen, ja sogar "mit diversen Anreizen(!) wird man dazu gelockt. Seltsam, welches Interesse sich dahinter verbirgt ?!?!..... Es gibt zur Erinnerung einen alten Spruch:"Was nichts kostet ist nix wer!" Die Impfung ist auch umsonst, nein mehr noch, man wird sogar noch belohnt dafür! Wer kann sich da noch einen Reim darauf machen ? Hmmm...ich werde es einmal mit meinem gesunden Hausverstand versuchen....AHAaaa, jetzt funkts !
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Kri tisch schrieb am 03.09.2021 22:01:
Bitte den Herrn Erhard einer kleinen Zensur unterwerfen….
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giorgissimo schrieb am 03.09.2021 20:04:
lieber Erhard, ich würde einmal bei AFP Faktencheck nachschauen bevor Du hier falsche Infos HEREINKOPIERST! Paste&Copy kann jeder!
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Susanne schrieb am 03.09.2021 17:01:
Israel nun größter „Covid-Hotspot“ der Welt, Mehrheit der Hospitalisierten geimpft Israel gilt nicht zu Unrecht für viele als das „Versuchslabor“ der Welt im Hinblick auf die Covid-Impfungen – wenn auch das Impfexperiment leider großteils ohne Zustimmung der Bevölkerung stattfindet. Die steigenden Fallzahlen im Land trotz erfolgreicher Impfkampagne sorgten zuletzt immer wieder für traurige Schlagzeilen – nun verzeichnet Israel neue Rekordwerte, die die Daily Mail gar dazu bewogen haben, es zum „Covid-Hotspot der Welt“ zu ernennen. Denn: Im Land wird die weltweit höchste Infektionsrate verzeichnet. Natürlich ist unklar, wie viele der ertesteten Fälle überhaupt Symptome von Covid-19 aufweisen und tatsächlich erkrankt sind – trotzdem wurden in Israel am 1. September immerhin neue 1.892 Fälle an einem Tag registriert. Hier zeigt sich erneut eindrücklich, dass die gepriesene mRNA-Impfung keinesfalls vor Infektionen schützt. Auch zeigen die Daten zu Hospitalisierungen, dass die deutschen Geschichten von fast ausschließlich ungeimpften Patienten auf den Intensivstationen kaum realistisch sein können. Die Mehrheit der hospitalisierten Fälle in Israel ist geimpft. Uri Shalit, Bioinformatiker und Covid-Berater der israelischen Regierung, hielt schon Mitte August laut Science-Magazin fest: Es gibt so viele Durchbruchs-Infektionen, dass sie dominieren, und die meisten Krankenhauspatienten sind tatsächlich geimpft. Er fügte brav hinzu, dass die Impfstoffe zwar wirken – aber nicht gut genug. Israelische Ärzte an der Front wie Dr. Kobi Haviv, Leiter von Israels führendem Zentrum für Atemwegserkrankungen, beobachten gar, dass 85 bis 90% der Hospitalisierten geimpft sind. Man bemüht sich redlich, die steigenden Infektionen auf die abnehmende Schutzwirkung der Vakzine zurückzuführen und auf Basis dessen Booster-Shots zu bewerben. Dabei schiebt man die schlechte Schutzwirkung lediglich auf die zeitliche Komponente – und nicht auf das Auftreten neuer Varianten. Dass die Covid-Impfstoffe für Impflinge bei neuen Varianten nicht nur schlechter wirksam, sondern mitunter sogar kontraproduktiv sein können, wird dabei völlig ignoriert. Auch die Tatsache, dass eine natürliche Immunität sowieso um ein Vielfaches besser schützt als eine Impfung, beachtet man nicht. Langzeit-Wirkungen der Vakzine sind nach wie vor unklar, die Masse schon jetzt erkennbarer Nebenwirkungen gibt allerdings zu denken. Etliche kritische Wissenschaftler warnen davor, dass mit jeder „Auffrischungsimpfung“ das Potenzial für Impfschäden wächst.
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Aufklärer schrieb am 03.09.2021 16:57:
An alle impfenden Ärztinnen und Ärzte Corona-Impfung für Kinder und Jugendliche Beate Bahner Fachanwältin für Medizinrecht Mediatorin im Gesundheitswesen Fachbuchautorin im Springerverlag vertretung | beratung | verträge w w w ▪ b e a t e b a h n e r ▪ d e Warnung an Ärztinnen und Ärzte Als Fachanwältin für Medizinrecht und Fachbuchautorin muss ich erneut eine dringende War- nung an alle impfenden Ärzte aussprechen: Die Corona-Impfung bei Jugendlichen ist nicht indiziert. Denn sie hat keinen Nutzen, da Kinder und Jugendliche nachweislich nicht schwer erkranken und erst recht nicht daran verster- ben. Das Risiko der Impfungen ist erheblich, dies zeigen die Berichte über teilweise schwere Ne- benwirkungen weltweit. Wenn das Risiko einer Impfung den Nutzen deutlich überwiegt, dann darf nicht geimpft werden - die "Behandlung" ist eindeutig kontraindiziert! Eine nicht indizierte Behandlung darf vom Arzt niemals vorgenommen werden - selbst bei Einwilligung beider Eltern nicht! Erst recht können Jugendliche keine wirksame Einwilligung in die Impfung abgeben, da die Impfung keine Routinebehandlung ist (wie etwa Blutabnahme, Zahnspange oder z.B. Aknebehandlung). Es bräuchte angesichts der erheblichen Risiken stets die Einwilligung beider Eltern! Aber auch diese wäre unwirksam, da die Impfung keinen Nutzen hat, aber vielfältige und unbekannte Risiken. Diesen Risiken dürfen Eltern ihre Kinder niemals aussetzen! Angesichts fehlender Langzeitstudien können Jugendliche die Gefahren und Risiken noch weniger abschätzen als Erwachsene oder gar Ärzte, die um diese Gefahren wissen müssen! Jugendliche können daher nicht wirksam in diese Impfung einwilligen - unabhängig von ihrem Alter, da sie die Tragweite der Entscheidung nicht erfassen können. Konsequenz: Ärzte dürfen Kinder und Jugendliche nicht impfen. Dies ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs strafrechtlich als eine Körperverletzung anzuse- hen. Ärzte haften hierfür auch zivilrechtlich persönlich auf Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Impfkomplikation und Impfschäden! Und zwar auch dann, wenn beide Eltern tatsächlich so sorgfältig über alle Aspekte aufgeklärt werden sollten, wie die Coronavirus-Impfverordnung dies für Ärzte verpflichtend vorsieht.Denn der Bundesgerichtshof hat gerade bei neuen, nicht anerkannten Behandlungsmethoden sehr strenge Anforderungen an die Aufklärung gestellt. Die Impfung von Kindern und Jugendlichen ist daher absolutes Hochrisikogebiet für alle impfenden Ärztinnen und Ärzte! Verantwortungsvolle und redliche Ärzte werden mindestens fünf Jahre abwarten, bis aus- sagekräftige Langzeitstudien vorliegen. Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht, Autorin von fünf medizinrechtlichen Standardwerken.
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Florian, schrieb am 03.09.2021 12:43:
Ich trage auch Maske und habe im Gegensatz zu anderen die behaupten die Maske nicht zu vertragen, so gut wie fast kein Problem damit. Obwohl ich die Maske über den Mund und die Nase trage, habe ich sonderbarerweise kaum erwähnenswerte Probleme mit Atemnot. Ich glaube, dass die Leute oftmals nur die falsche Atemtechnik verwenden. Ich z B atme unter der Maske nie durch den Mund und halte den Mund auch nicht offen, sondern atme durch die Nase obwohl auch diese von der Maske zugedeckt ist. Ich trage auch lieber die FFP2 Maske weil dieser Stoff nicht so nah wie die OP Maske an Mund und Nase anliegt. Bei der blauweisen OPMaske saugt sich diese wie beim Einschnaufen regelrecht an die Haut, also wie ein Vakuum und das behagt nicht einmal mir. Es ist meines Erachtens oft nur Einstellungssache (reine Kopfsache).Ich fühl mich jedenfalls nicht unwohl dabei, wenn es nur die Zeit des Einkaufs betrifft schon gar nicht. Wenn ich dann aber sehe, wie Leute unmittelbar nach der Kasse bereits die Maske regelrecht herunter reisen und nicht warten können, bis sie den Laden verlassen haben und dann kaum draußen, mit einem Verlangen nach einer Zigarette, diese fast verschlingen, dann kann das Problem nicht an der Maske liegen, sondern an der Entzugserscheinung für diese paar Minuten. Dann gibt es noch diese, die ihre frisch geschminkten Lippen herzeigen möchten, dies aber mit Maske nicht können oder ganz einfach sich dafür zu schön sind. Wenn ich mir von Haus aus einrede, es nicht zu vertragen, dann fühle ich mich auch danach. Wenn ich mir aber einrede da drinnen kann ich mir nun beispielsweise 1000 Euro abholen, wenn ich es schaffe 2 Stunden die Maske zu tragen, dann bin ich mir sicher, dass es diese Leute problemlos schaffen diese 2Stunden die Maske zu tragen. Es ist sehr oft wirklich nur ein übertriebenes und ungerechtfertigtes Jammern ! Speziell starke Raucher sollten sich fragen ob es die Maske ist oder dich nur ihre Enzugserscheinung über ein paar Minuten.
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an Erhard schrieb am 03.09.2021 11:13:
Bla Bla Bla. Nur Jammern
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Erhard schrieb am 03.09.2021 09:04:
Dr. Eugen Janzen, Kinderarzt Dr. Janzen hatte ein Video auf YouTube veröffentlicht, in dem er Untersuchungen über die Auswirkungen der Maskentragepflicht für Kinder forderte. Das Video war gelöscht worden, aber, wie Dr. Janzen berichtete, von verschiedenen Usern wieder hochgeladen worden. Er berichtete, dass er am Tag 30-40 Familien mit Kindern sehen würde. Zu dem Zeitpunkt waren noch Stoffmasken erlaubt. Seit der Maskenvorschrift höre er aber jeden Tag von Eltern und Kindern symptomatische Auswirkungen des Tragens. Nach 20 Minuten Vorsorgeuntersuchung, so berichtete er, bitten ihn viele Eltern die Maske abnehmen zu dürfen, weil sie sonst “Umkippen”. Er hatte sich dann gefragt, ob das alles Einbildung wäre. Aber als er eine medizinische Maske den ganzen Tag tragen musste, habe er selbst diese Symptome verspürt. Er selbst müsse ab und zu aus dem Behandlungszimmer gehen, ans offene Fenster mehrmals durchatmen, bevor er dann zurück konnte. Deshalb hatte er sich gefragt, wie es denn erst den Kindern gehen werde, weil die ein viel geringeres Einatemvolumen haben. Kinder atmen nur, je nach Alter, zwischen 170 und 250 ml Luft bei ruhiger Atmung – hin und her. Bei einem Erwachsenen ist das Volumen 2-3fach. Aber der Totraumvolumen der Maske ist derselbe. Einerseits sind Kinder noch anpassungsfähiger, andererseits sollten die Symptome noch leichter auftreten als bei Erwachsenen. Das sollte man doch untersuchen, habe er versucht in dem Video auszudrücken. Mit der Forderung wäre er aber auf taube Ohren gestoßen. Dr. Janzen sagte, dass er mehrere hundert E-Mails mit der Frage an verschiedene Behörden und Personen geschickt hatte, um die Frage des Maskentotraums zu thematisieren. Er habe praktisch nur Empfangsbestätigungen erhalten. Auf Frage von Dr. Füllmich nach den am häufigsten Symptomen, welche in der Kinderarztpraxis genannt wurden, nannte Dr. Janzen: Luftnotgefühle, Schwindel und Kopfschmerzen nach längerem Tragen, Schweißausbrüche, d.h. Hände und Füße werden in kurzer Zeit nass. Schulkinder beschrieben Konzentrationsschwächen. Er hatte festgestellt, dass die Wirkung der Rückatmung von CO2 sehr stark unterschiedlich bei Kindern wirke. Er verglich es mit der Alkoholverträglichkeit bei Erwachsenen. Er hatte zum Beispiel ein Kind beobachtet, welches eine Vorerkrankung hatte, von der man erwarten würde, den Effekt des Maskentragens zu verstärken, das aber keine Probleme mit der Maske hatte. Dagegen erzählte eine 17-jährige Schülerin, die normalerweise alle 14 Tage von einem Migräneanfall betroffen ist, dass sie nach dem Beginn des Maskentragens praktisch jeden Abend mit einem solchen Anfall zu kämpfen habe. Bei ihm selbst stelle er an 80% der Tage Kopfschmerzen am Abend fest, seit er die medizinische Maske über 8 Stunden tragen muss, gegen die er dann oft Ibuprofen einnehmen muss. Aus seiner Sicht wäre eine Studie über die Folgen der Masken bei Kinder längst überfällig. Bei Arzneimittel muss vor der Zulassung bewiesen werden, dass sie unschädliche und wirksam sind. Die Stoff-Masken waren aber von Anfang an als Unwirksam bekannt, und die Schädlichkeit war nicht nachgewiesen worden. Wenn man einem 6-jährigen eine Maske aus einem sehr luftundurchlässigen Material gebastelt hatte, wäre das in jedem Fall schädlich für das Kind. Nach der Veröffentlichung seines Videos hätten sich viele Menschen bei ihm gemeldet und ihre Solidarität bekundet, wofür er sich bedankte. Auch hätten sich bei ihm über 100 Ärzte gemeldet, die die gleichen Gedanken gehabt hatten. Er berichtete, dass ein Kollege ein Kind, das zweimal im Unterricht mit der Maske ohnmächtig geworden war, an ein Gerät zur Sauerstoffsättigung angeschlossen hatte. Ohne Maske konnte er 99% Sättigung messen, nach Aufsetzen der Maske sank die Sauerstoffsättigung auf 93%. Natürlich wären Kinder auch ohne Maske immer mal wieder bewusstlos geworden. Deshalb könne man nicht immer sagen, dass die Maske die Ursache sei. Aber es gebe vermehrte Hinweise, dass die Maske nicht gesund ist. Seiner Meinung nach müsse man zumindest nachweisen, dass die Maske etwas gegen die Übertragung des Virus wirken würde, was fehlen würde, und die Verträglichkeit müsste ebenfalls untersucht und nachgewiesen werden. Nach seinem Video hätten sich auch einige Wissenschaftler und eine Universität bei ihm gemeldet, und man bereite gerade eine Studie vor. Eine Ethikkommission hätte “grünes Licht” gegeben. Dr. Janzen berichtete, dass er eine Doktorarbeit gefunden hatte, welche die kurzzeitige Anwendung von chirurgischen Masken bei Erwachsenen untersucht hatte. Dabei konnte zwar eine CO2-Veränderung gemessen werden, welche aber höchstwahrscheinlich keinen nennenswerten Einfluss auf die Gesundheit hatte. Aber dies wäre nicht vergleichbar mit der dauerhaften Anwendung von Masken bei einem 6-jährigen asthmatischen Kind oder auch einem gesunden Kind. Er betonte, dass sich niemand gegen das Maskentragen bei Kindern wenden würde, wenn eine Studie nachweisen könnte, dass das langfristige Tragen nicht gesundheitsschädlich wäre. Dann wäre zwar immer noch nicht nachgewiesen, dass die Masken wirksam sind, aber wichtiger wäre, die Unschädlichkeit bewiesen zu haben. Viviane Fischer und Dr. Janzen stimmten darin überein, dass im Falle eines Untersuchungsergebnisses, welche die Schädlichkeit der Masken für Kinder dokumentiert, nicht nur keine Anwendung verordnet, sondern sogar ein Verbot für bestimmte Altersgruppen ausgesprochen wird. Dr. Janzen führte aus, dass er zwar an seinen Kindern starke Anzeichen für eine schädliche Wirkung der Maske sehen würde, dies aber kein wissenschaftlicher Beweis für die Schädlichkeit wäre. Deshalb müsste ein größere Kohorte von Kindern, gesunde und durch Krankheit wie Asthma vorbelastete, in einer wissenschaftlichen Untersuchung helfen, Klarheit zu bringen. Es ist unverständlich, dass nach der Anordnung des Maskentragens nicht sofort auch eine Untersuchung veranlasst wurde, um die Auswirkungen auf die Gesundheit zu prüfen.
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