Comeback der Maskenpflicht in Innenräumen
24.03.2022
Seit Mitternacht (24. März) muss in Innenräumen wieder die FFP2-Maske getragen werden, und es gelten Erleichterungen bei der Quarantäne:
FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Innenräumen
Das gilt u.a. in allen öffentlich zugänglich Gebäuden und Innenräumen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäften, in der Gastronomie und Hotellerie, in Sportstätten, in Kultur- und Freizeiteinrichungen und auch am Arbeitsplatz.
Im Gasthaus bzw. Restaurant darf die Maske am Sitzplatz abgenommen werden, Ausnahmen gibt es auch bei künstlerischen Darbietungen auf der Bühne und bei Theater-, Chor- und Musikproben.
Bei Veranstaltungen in Innenräumen mit mehr als 100 Personen ohne fixe Sitzplätze kann alternativ zur FFP2-Maske auch die 3G-Regel gelten. Das entscheidet der Veranstalter. Eine solche Wahlmöglichkeit gibt es auch für die Nachtgastronomie.
Verkürzung der Quarantäne
Wer corona-positiv ist und keine oder nur leichte Symptome hat, kann sich nach 5 Tagen freitesten lassen. Voraussetzung ist, dass man mindestens 48 Stunden keine Symptome hat. Dann kann auch ein positiver Test die Quarantäne beenden, sofern der Ct-Wert ab 30 aufwärts liegt. Für Erkrankte mit schweren Symptomen gibt es die Freitest-Möglichkeit erst nach 10 Tagen.
Außerdem kann auch ohne Test die Quarantäne vorzeitig beenden, wenn man mindestens 48 Stunden symptomfrei ist und in den folgenden fünf Tagen überall bei Kontakt mit anderen Menschen eine FFP2-Maske trägt. Der Zutritt zu Gesundheitseinrichtungen, Gastronomie, Sportstätten und Veranstaltungen ist während dieser 5tägigen „Verkehrsbeschränkung“ untersagt.
Einen Überblick zu den neuen Regeln ab dem 24. März finden Sie hier
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