Corona Aktuell - Radio Osttirol - Lockdown: Was darf man? Was darf man nicht?


Lockdown: Was darf man? Was darf man nicht?

22.11.2021


Seit Montag, 22. November Null Uhr gelten die bundesweiten Ausgangsbeschränkungen rund um die Uhr. Das betrifft alle (egal ob genesen, geimpft oder ungeimpft). Ausnahmen gelten wie schon bei bisherigen Lockdowns in folgenden Fällen:

  • zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum 
  • zur Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie zur Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten 
  • zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens (z.B. Kontakt mit einzelnen engsten Angehörigen und Bezugspersonen/Lebenspartnern)
  • für berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke, sofern dies erforderlich ist 
  • zum Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung (z.B. Spaziergänge, Joggen etc.) 
  • zur Wahrnehmung von unaufschiebbaren behördlichen oder gerichtlichen Wegen (inkl. Teilnahme an öffentlichen Sitzungen der allgemeinen Vertretungskörper, mündliche Verhandlungen der Gerichte und Verwaltungsbehörden) 
  • zur Teilnahme an Wahlen 
  • zum Zweck des zulässigen Betretens von Kundenbereichen von bestimmten ausgenommen Betriebsstätten (z.B. Lebensmittelhandel)
  • zur Teilnahme an bestimmten erlaubten Zusammenkünften (z.B. Begräbnisse)
  • Zur Wahrnehmung religiöser Grundbedürfnisse (Besuch von Gottesdiensten)
  • Zur Versorgung von Tieren

Schulen und Kindergärten bleiben offen

In den Schulen gibt es Unterricht, aber keine Anwesenheitspflicht. Kinder, die zuhause bleiben, bekommen laut Minister Heinz Fassmann ein Lernpaket mit oder erhalten die Aufgaben und den Lernstoff in digitaler Form (Dabei ist Distance-Learning möglich, aber nicht verpflichtend). Die Schülerinnen und Schüler müssen bis zur achten Schulstufe auch einen Mundnasenschutz tragen, ab der achten Schulstufe gilt eine FFP2 Maskenpflicht.

Beherbergungsbetriebe, Sport-, Freizeit- und Kultureinrichtungen und der allgemeine Handel müssen schließen

Ausgenommen sind Geschäfte für den täglichen Bedarf, wie Apotheken, Lebensmittelhandel, Drogerien und Drogeriemärkte, Trafiken, Verkauf von Medizinprodukten und Sanitärartikeln, Heilbehelfen und Hilfsmitteln, Gesundheits- und Pflegedienstleistungen, Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen, Verkauf von Tierfutter, Tankstellen, Post, Banken, Kfz-Werkstätten etc.

Gastronomie darf Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten

Diese dürfen von Kundinnen und Kunden mit FFP2-Maske in der Betriebsstätte abgeholt werden. Die Konsumation darf nicht innerhalb von 50 Metern Entfernung von der Betriebsstätte stattfinden. Adventmärkte dürfen nicht stattfinden.

Veranstaltungen und Zusammenkünfte außerhalb des eigenen Haushaltes sind grundsätzlich untersagt, es gibt nur wenige Ausnahmen (z.B. Begräbnisse)

In allen Innenräumen gilt FFP2-Maskenpflicht (außer im privaten Wohnraum)

Am Arbeitsplatz bleibt die 3G-Regelung bestehen. Home-Office wird empfohlen. Auch am Arbeitsplatz gilt in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maskenpflicht. Dies gilt nicht, wenn es keinen physischen Kontakt zu anderen Personen gibt oder das Infektionsrisiko durch sonstige Schutzvorrichtungen minimiert werden kann.

Einreise nach Österreich nur mit 2,5 G möglich

Wer nach Österreich einreist, braucht 2,5G, d.h. wer weder genesen noch geimpft ist, braucht einen negativen PCR-Test. Antigentest und Antikörpernachweis werden für die Einreise nicht mehr anerkannt. Ausnahmen gibt es für Berufspendler, für Schüler und Studenten, die zur Ausbildung einreisen und bei Grenzübertritten aus familiären Gründen, hier gilt weiterhin der 3G-Nachweis, wobei PCR-Tests maximal 72 Stunden gültig sind, und Antigentests 24 Stunden. Für schulpflichtige Kinder gilt auch der Ninjapass als Testnachweis.

Die konkrete Verordnung und einen offiziellen Überblick über die Maßnahmen finden Sie auf der Website des Landes Tirols



1 Kommentar

Beerdigung
darf man wenn man an einer Beerdigung teilnimmt und aus Deutschland kommt in einem Hotel übernachten oder nicht?
Von Kerstin, am 24.11.2021 08:16
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