Besuchsverbot in Tiroler Krankenanstalten
26.03.2021
Ab sofort gilt wieder ein generelles Besuchsverbot in den Tiroler Krankenanstalten, teilt Gesundheitslandesrat Bernhard Tilg mit. Die Infektionszahlen steigen wieder, deshalb sei diese Vorsichtsmaßnahme notwendig geworden. In bestimmten Fällen, wie z.B. bei Besuchen von Kindern und Palliativ-Patienten wird es so wie bisher Ausnahmen geben.
Noch keine Entscheidung im BKH Lienz
Im Bezirkskrankenhaus Lienz gilt derzeit noch die bestehende Regelung mit maximal einem Besuch pro Patient und Woche. Ob sich das BKH Lienz der Empfehlung des Landes für ein allgemeines Besuchsverbot anschließen wird, dürfte sich in Absprache mit dem ärztlichen Leiter und dem Einsatzstab vor Ort erst bis Montag entscheiden, informiert Gemeindeverbandsobmann Bgm. Andreas Köll.
Testpflicht bleibt bestehen
Schon jetzt muss jeder, der das Krankenhaus betritt, einen negativen Coronatest vorweisen können, das gilt nicht nur für BesucherInnen sondern weiterhin auch bei Ambulanzterminen und geplanten Behandlungen. Genaue Informationen finden Sie auf der Homepage des BKH Lienz
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