Beschwerde verzögert Wolfs-Abschuss im Tiroler Oberland


Beschwerde verzögert Wolfs-Abschuss im Tiroler Oberland

13.11.2021


Der Problemwolf im Tiroler Oberland darf vorerst noch nicht abgeschossen werden. Das Landesverwaltungsgericht hat der Beschwerde von WWF und Ökobüro gegen den Abschussbescheid eine aufschiebende Wirkung zuerkannt.

Der Wolf dürfte im Tiroler Oberland nachweislich rund 60 Schafe gerissen haben, deshalb erteilte das Land die Genehmigung zum Abschuss. Dagegen hatten die Umweltorganisationen Beschwerde eingereicht. Das Landesverwaltungsgericht hat nun aus formalen Gründen, wie es in der Pressemitteilung des Landes heißt, die ursprüngliche Aberkennung der aufschiebenden Wirkung aufgehoben.

In der Sache selbst, was die Aufhebung der Schonzeit für den Wolf betrifft, gab es allerdings keine Entscheidung durch das Landesverwaltungsgericht, teilt LHStv. Josef Geisler mit. Er kündigt Revision an: "Ohne die Möglichkeit, rasch einzugreifen, ist jeder Abschussbescheid totes Recht".



1 Kommentar

Naturraumnutzer
Bei so einem Problemwolf darf es keine Verzögerung mehr geben. Der Abschuss muss sofort erfolgen können. Nicht nur der Wolf hat ein Recht auf sein Leben. Auch die 60 Schafe, und letztlich auch der Bauer, dem die Schafe gehört haben. Wenn das so weitergeht, werden die Almen zuwachsen, weil keine Tiere mehr aufgetrieben werden. Das ist neben den Wegfall einer herrlichen Kultur- und Erholungsfläche auch ökologisch gesehen ein riesen Verlust (nachweislich Verarmung der Artenvielfalt) Außerdem möchte ich so einer Bestie in freier Wildbahn nicht begegnen. Da sind mir Schafe, Ziegen und Kälber doch viel lieber.
Von Bernhard XX, am 14.11.2021 21:32
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