Aktuelles - Benjamin Karl wurde zu bedingter Haftstrafe verurteilt


Benjamin Karl wurde zu bedingter Haftstrafe verurteilt

29.04.2022


Snowboard-Olympiasieger Benjamin Karl wurde heute am Bezirksgericht Zell am See zu drei Monaten bedingter Haft wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung  verurteilt.

Der 36-Jährige war am 30. Juli des Vorjahres auf der Felbertauernstraße bei Mittersill mit seinem Auto auf die Gegenfahrbahn geraten und gegen einen entgegenkommenden Jeep geprallt. Bei dem Verkehrsunfall kam der 70-jährige Lenker ums Leben, seine 68-jährge Frau wurde schwer verletzt.

Laut Staatsanwaltschaft sei Karl bei schlechtem Wetter zu schnell durch eine Galerie gefahren und bei der Ausfahrt aus der Galerie – auf hagelbedeckter Straße – ins Schleudern gekommen. Diesem Strafantrag folgte am heutigen Freitag auch das Bezirksgericht Zell am See.

Auch einem Unfallsachverständigen zufolge sei der Olympiasieger, der gerade von einem Training kam, zu schnell gefahren und hätte rund 40 Meter vor dem Ende der Galerie bremsen müssen.

Der Wahl-Lienzer bekannte sich schuldig und bekräftigte noch einmal sein großes Bedauern. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil die Bezirksanwältin keine Erklärung abgab.



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