Ausreisetestpflicht für Nordtirol ab 31. März
28.03.2021
Ab Mittwoch, 31. März gilt für den Bezirk Kufstein und generell für ganz Nordtirol eine Ausreisetestpflicht. Das haben der Corona-Einsatzstab des Landes und das Gesundheitsministerium beschlossen. Grund dafür sind Fälle der britischen Virusmutation mit zusätzlichen Mutationsmerkmalen, die vor allem in den Bezirken Schwaz und Kufstein festgestellt wurden. Osttirol ist von der Testpflicht ausgenommen.
Neuer Virustyp breitet sich in Tirol aus, Gesundheitsdirektion in Wien prüft Eigenschaften
Die Situation wird genau beobachtet, informiert der Leiter des Landes-Einsatzstabes, Elmar Rizzoli. Im Bezirk Schwaz konnte durch verschärfte Maßnahmen in den letzten Wochen die südafrikanische Virusmutation zurückgedrängt und unter Kontrolle gebracht werden (Höchststand 193 aktive Fälle, derzeit 25). Mit Stand von Sonntagabend verzeichnen die Gesundheitsbehörden 216 aktiv positive Fälle der britischen Virusmutation mit den zusätzlichen Merkmalen (E484K) in Tirol, über 103 davon im Bezirk Schwaz und 54 im Bezirk Kufstein.
Seitens der Generaldirektion für öffentliche Gesundheit in Wien wird abgeklärt, inwieweit die Eigenschaften dieses Virustyps die Ausbreitung beeinflussen und ob der Impfschutz dafür gegeben ist.
Ausreisetestpflicht ab Mittwoch für Nordtirol, Osttirol ist ausgenommen
Für den Bezirk Schwaz gilt die Ausreisetestpflicht noch bis zum 1. April, für den Bezirk Kufstein startet nun ebenfalls eine Testpflicht im Zeitraum vom 31. März bis 14. April. Im selben Zeitraum brauchen auch alle, die Nordtirol verlassen, wieder einen aktuellen negativen Coronatest. Kontrolliert wird stichprobenartig. Osttirol ist davon ausgenommen, abgesehen von der Ausreisetestpflicht die vorläufig noch bis zum 1. April für die Gemeinde Virgen gilt.
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