3-G-Regel auch weiterhin im Lienzer Krankenhaus
26.10.2022
Mit Anfang dieser Woche trat die 3. Novelle der 2. Covid-19-
Basismaßnahmenverordnung in Kraft. Nach dieser Verordnung sind die Krankenhäuser in Österreich weiterhin verpflichtet, die 3-G-Regel für das Betreten von Krankenhäusern für PatientInnen und BesucherInnen aufrecht zu erhalten.
Dies bedeutet, dass diese einen 3-G-Nachweis führen müssen, bis auf folgende Ausnahmen:
Medizinische Notfälle
Die Begleitung minderjähriger PatientInnen
Die Begleitung unterstützungsbedürftiger PatientInnen
Begleitperson im Fall einer Entbindung
Besuche von palliativ betreuten oder sterbenden PatientInnen
Besuche bei kritischen Lebensereignissen
Besuche von intensivpflichtigen PatientInnen
Wer nicht mehr über einen gültigen Grünen Pass verfügt, muss demnach im Regelfall vorlegen:
einen Antigen-Test, der von einer anerkannten Stelle durchgeführt wurde, welcher nicht älter als 24 Stunden ist oder
einen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist oder
ein negatives Ergebnis eines SARS-CoV-2-Antigen-Tests zur Eigenanwendung, der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wird und dessen Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf oder
einen Genesungsnachweis über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-Cov-2 oder
eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde.
Weiterhin gilt auch für alle die FFP2-Maskenpflicht innerhalb geschlossener Räume, macht das BKH Lienz in einer Aussendung aufmerksam.
14 Kommentare
Antworten
Antworten
Antworten
Antworten
Antworten
Antworten
Antworten
Antworten
Antworten
Antworten