Gemeindekurier Nr. 107

Dezember 2023 Gemeindekurier Nußdorf-Debant 107. Ausgabe 67 Serviceleistungen und Informationen der Marktgemeinde Nußdorf-Debant Ihr Verzicht auf ein privates Silvester-Feuerwerk bedeutet: a Großer Beitrag zur Minderung der Feinstaubbelastung (die durch die Explosionen freigesetzten Kleinstpartikel verbleiben Stunden bis Tage als Feinstaub in der Luft) a Schutz von Umwelt und eigener Gesundheit (so können diese kleinsten Feinstaubteile durch die Lungenwand in die Blutbahn gelangen und stel- len daher eine besondere Gefahr für die menschliche Gesundheit dar) a Lärmvermeidung Besonders ältere Menschen, Kleinkinder sowie Wild- und Haustiere lei- den sehr stark unter dem konzentrierten Lärmeinfluss a Vermeidung von Verletzungen und körperlichen Schädigungen durch illegale oder selbstgebaute Knallkörper bzw. durch eine grundsätzlich fal- sche Anwendung der Feuerwerkskörper a Hintanhaltung der Brandgefahr , die von der Pyrotechnik ausgeht a Müllvermeidung Abgebrannte Raketen, zerfetzte Böller, ausgebrannte Knaller verursachen Unmengen an Restmüll, der an allen möglichen Stellen wieder mühsam von öffentlicher oder/und privater Hand entsorgt werden muss. Dieser Müll kann z.T. auch in unwegsamem Gelände oder in schützens- werten Gebieten liegen und die darin enthaltenen Schadstoffe gelangen mit dem Regenwasser wiederum in Boden und Gewässer a Nebenbei erspart man sich eine Menge Geld MÜLLABFUHR- TERMINE 2024 Die Hausmüllabfuhr in unserer Marktgemeinde erfolgt 4-wö- chentlich am Freitag an folgenden Terminen: 29.12.2023 26.01.2024 23.02.2024 22.03.2024 19.04.2024 17.05.2024 14.06.2024 12.07.2024 09.08.2024 06.09.2024 04.10.2024 31.10.2024 (DO) 29.11.2024 27.12.2024 Hinweis Biomüllentleerung: Samstag, 23.12.2023 (statt Montag, 25.12.2023) KEINE FEUERWERKS-RAKETEN IM ORTSGEBIET ABFEUERN! Nachdem es zum Jahreswechsel regelmäßig Beschwerden wegen der soge- nannten Silvesterknallerei gibt, darf auf folgendes hingewiesen werden: Das Pyrotechnikgesetz verbietet das Verwenden von pyrotechnischen Ge- genständen der Kategorie F2 im Ortsgebiet ganzjährig. Zur Kategorie F2 zählen unter anderem alle frei verkäuflichen Raketen. Das heißt, im Ortsgebiet von Nußdorf-Debant dürfen auch zu Silvester ausnahmslos keine Raketen abgefeuert werden! Bei Verstößen gegen das Raketenverbot im Ortsgebiet drohen Geldstrafen bis zu € 3.600,--. MUTTER-ELTERN- BERATUNG 2024 Die Beratungen finden jeden 4. Donnerstag im Monat jeweils von 08.30 bis 10.00 Uhr im Marktge- meindeamt Nußdorf-Debant (Sitzungssaal) statt. Der erste Beratungstermin im Jahr 2024 findet am 25. Jänner 2024 statt. Für den Besuch der Mutter-Eltern- Beratung ist keine Anmeldung er- forderlich und das Angebot ist kostenlos . STREUSPLITTABGABE Ab sofort besteht für private Haushalte wieder die Möglichkeit, kostenlos Streusplitt (für Hauseinfahrten etc.) von der Marktgemeinde zu beziehen. Die Ausgabe erfolgt während der Müllhoföffnungszeiten in haushaltsüblichen Mengen (kübelweise). Öffnungszeiten Müllhof: - Mittwoch 16.00 bis 18.00 Uhr - Freitag 16.00 bis 18.00 Uhr - 1. Samstag 09.00 bis 12.00 Uhr im Monat (statt Freitagsöffnung)

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