Gemeindekurier Nr. 107

Dezember 2023 Gemeindekurier Nußdorf-Debant 107. Ausgabe Information zur Leerstandsabgabe Erstmalige Zahlung für 2023 bis 30. April Mit 1. Jänner 2023 ist das Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsab- gabegesetz in Kraft getreten. Seit 1. Jänner 2023 unterliegen Ge- bäude, Wohnungen und sonstige Teile von Gebäuden, die über einen durchgehenden (nicht unterbro- chenen) Zeitraum von mindestens 6 Monaten nicht als Wohnsitz ver- wendet werden, einer Leerstandsab- gabe. Bei der Leerstandsabgabe handelt es sich um eine Selbstbemessungsab- gabe . Das heißt, dass nicht die Ge- meinde, sondern der Abgabepflichti- ge die Abgabe selbst zu bemessen und bis 30. April eines jeden Folge- jahres an die Gemeinde zu entrich- ten hat. Dazu hat der Abgabepflichtige die Nutzfläche des Leerstandes in Qua- dratmetern zu ermitteln und die Qua- dratmeterzahl mit dem von der Ge- meinde für die jeweilige Nutzflä- chenkategorie verordneten Leer- standsabgabenbetrag und die Monats- zahl der Leerstandsdauer zu multipli- zieren. Stand zum Beispiel eine Wohnung mit 50 m² Nutzfläche im Jahr 2023 durchgehend 7 Monate leer, so ergibt sich die Abgabe in Euro aus der Mul- tiplikation von 7 x € 30,50 (Kategorie 30 bis 60 m²) für 50 m² laut der ange- führten Abgabenbeträge. Der für das Kalenderjahr 2023 ermit- telte Eurobetrag ist unter Bekanntga- be der Bemessungsgrundlage bis 30.04.2024 an die Marktgemeinde Nußdorf-Debant zu entrichten ( Selbstbemessung ). Die Nutzfläche ergibt sich aus Bo- denfläche abzüglich der Wandstärken und der im Verlauf der Wände befind- lichen Durchbrechungen und Aus- nehmungen. Keller- und Dachböden, wenn sie nicht für Wohn- oder Ge- schäftszwecke geeignet sind, zählen ebenso nicht zur Nutzfläche, wie Treppen, offene Balkone, Loggien, Terrassen und für landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke spezifisch ausgestattete Räume. Zu den konkret geltenden Bestim- mungen zur Leerstandsabgabe, insbe- sondere zur Ermittlung der Nutzflä- che und zu den Ausnahmen von der Abgabepflicht wird auf die Bestim- mungen des Tiroler Freizeitwohn- sitz- und Leerstandsabgabengeset- zes, LGBl. Nr. 86/2022 idgF verwie- sen. 14 Die von der Marktgemeinde Nußdorf-Debant mit Gemeinderatsbe- schluss vom 15.11.2022 verordneten monatlichen Abgabebeträge sind: a) bis 30 m 2 Nutzfläche mit Euro 15,25/Monat b) von mehr als 30 m 2 bis 60 m 2 Nutzfläche mit Euro 30,50/Monat c) von mehr als 60 m 2 bis 90 m 2 Nutzfläche mit Euro 44,00/Monat d) von mehr als 90 m 2 bis 150 m 2 Nutzfläche mit Euro 64,25/Monat e) von mehr als 150 m 2 bis 200 m 2 Nutzfläche mit Euro 86,25/Monat f) von mehr als 200 m 2 bis 250 m 2 Nutzfläche mit Euro 110,00/Monat g) von mehr als 250 m 2 Nutzfläche mit Euro 133,75/Monat

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