GZ Leisach Nr. 158

6 Sitzung vom 15. Juni 2023 ☞ Schwimmbadangelegenheiten Nach einiger Beratung beschließt der Gemeinderat über Antrag des Vorsitzenden, die Eintrittspreise ins Waldschwimmbad Leisach für die heurige Saison (2023) zu erhöhen, da eine solche in den letzten Jahren nicht erfolgt ist. ☞ Neuerlassung eines Bebauungsplanes im Bereich der Gp. 449/4 KG Leisach Nach einiger Beratung beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Leisach über Antrag des Bürgermeisters einhellig, gemäß den Bestimmungen des Tiroler Raumordnungsge- setzes 2022 – TROG 2022, den von Dr. Thomas Kranebitter ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich Gp. 449/4, KG Leisach, laut planlicher und schriftlicher Darstellung des Dr. Thomas Kranebitter vom 28. März 2023, GZ. 3723ruv/2022, durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsicht- nahme aufzulegen. Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat, die Erlassung des gegen- ständlichen Bebauungsplanes im genannten Bereich einhellig. Dieser Beschluss wird jedoch nur dann rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungsfrist von vier Wochen und der Stellungnahmefrist von einer Woche nach Ablauf der Auflagefrist keine Stel- lungnahme von hierzu berechtigten Personen oder Stellen abgegeben wird. ☞ Antrag auf Widmungsermächtigung gem. § 11 iVm. § 7 (2) a Z 1 TROG 2022 betreffend landwirtschaftlicher Vorsorgeflächen im Bereich der Gp. 777, KG Leisach Zu diesem Tagesordnungspunkt teilt der Bürgermeister dem Gemeinderat mit, dass west- lich an die bestehende Hofstelle vulgo „Kerschbaumer“ auf der Gp. 777, KG Leisach, die Errichtung eines Wirtschaftsgebäudes (Schafstall) geplant ist. Da gegenständlicher Bereich im aktuellen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Leisach im „Freiland“ ein- liegt und hierbei nach den Bestimmungen des TROG lediglich „… Umbauten von Hof- stellen, von sonstigen landwirtschaftlichen Gebäuden sowie Änderungen von land- oder forstwirtschaftlichen Anlagen mit Ausnahme von wesentlichen Erweiterungen zulässig …“ sind, wird seitens des Hofeigentümers eine Umwidmung in „Sonderfläche Hofstelle“ beantragt, um schließlich eine einheitliche Bauplatzwidmung im Sinne der Bestimmun- gen der Tiroler Bauordnung zu erhalten. Der Planungsbereich ergibt sich hierbei aus dem gesamten Hofensemble, dem geplanten Wirtschaftsgebäude sowie den erforder- lichen Mindestabständen nach der Tiroler Bauordnung. Im örtlichen Raumordnungskon- zept befindet sich der Planungsbereich zum überwiegenden Teil innerhalb eines „weißen Bereiches“ sowie zum Teil innerhalb einer landwirtschaftlichen Freihaltefläche (FL) sowie einer ökologisch wertvollen Freihaltefläche (FÖ). Für diesen Teil der genann- ten Freihalteflächen ist ein Antrag auf Widmungsermächtigung beim Land Tirol einzu- bringen und beschließt hierzu der Gemeinderat nach einer längeren Beratung einhellig, nach Vorlage eines positiven Gutachtens des landwirtschaftlichen Sachverständigen an das Land Tirol zu stellen. Der Gutachter hat dabei die unbedingt erforderliche Größe der umzuwidmenden Grundfläche auszuweisen. ☞ Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp. 777, KG Leisach Zu diesem Tagesordnungspunkt teilt der Bürgermeister dem Gemeinderat mit, dass – wie bereits vorhin erwähnt – westlich an die bestehende Hofstelle vlg. „Kerschbaumer“ auf der Gp. 777, KG Leisach, die Errichtung eines Wirtschaftsgebäudes (Schafstall) geplant ist. Nachdem jedoch die gutachterliche Stellungnahme landwirtschaftlichen Sachverständigen leider noch nicht vorliegt und die zeitliche Abfolge im elektronischen Flächenwidmungsplan des Land Tirols strikt eingehalten werden muss, ist heute eine AUS DEM GEMEINDERAT

RkJQdWJsaXNoZXIy MTUxMzQ3