Fodn Kals Nr. 84

Fodn Nr. 84 8 Informationen aus der Gemeinde Kalser Gemeindezeitung 9 Begrüßung und Genehmigung der Niederschrift Nr. 7 vom 20.12.2022 Bgm. in Erika Rogl begrüßt die anwesenden Gemein- deräte, Ersatzgemeinderäte, die zur Gemeinderats- sitzung erschienenen Zuhörer sowie den Geschäfts- führer der Kals am Großglockner Kommunal GmbH. In weiterer Folge stellt sie die Beschlussfähigkeit fest. Sodann wird die Niederschrift 07 vom 20.12.2022 vom Gemeinderat genehmigt und von den Vertretern der jeweiligen Listen, der Vorsitzenden und der Schrift- führerin unterfertigt. Bericht des Geschäftsführers der Kals am Groß- glockner Kommunal GmbH GF Alexander Kerer berichtet über das abgelaufene Geschäftsjahr 2022, getätigte Investitionen (Anschaf- fung eines Radladers; neues Firmenfahrzeug usw) und die Bearbeitung von Schäden am Straßenkörper aufgrund von Elementarschadensereignissen im Au- gust 2021 und September 2022. Ebenso wird kurz über das aktuelle Geschäftsjahr und Überlegungen zur Errichtung einer Tankstel- le berichtet. Aufgrund der ab 01.01.2023 geltenden Mauterhöhung wird in diesem Jahr mit Mehrein- nahmen zu rechnen sein. Diese Einnahmen werden unter anderem für die laufende In- standhaltung des Straßenkörpers (ua Sanierung der Straße von der Mautstelle bis zum Parkplatz Glocknerwinkl), bevorstehende Projekte und die Produktion eines Imagefilmes benötigt. Die Bgm. in bedankt sich bei GF Kerer und seinem Mitarbeiter für die sehr enga- gierte Arbeit. Ebenso führt sie aus, dass GF Kerer die Gemeindegebäude wartet und ein wichtiger Teil des Teams ist. Raumordnung: Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des FWP im Bereich der Gste. 4512 und 4220, beide KG Kals (Lesach): Bei der bestehenden Hofstelle vlg. „Oberweisskopf“ auf der Gp. 4512, KG 85102 Kals am Großglockner sind div. Um- und Zubauten geplant. So sollen u. a. das Dachgeschoß ausgebaut und eine zweite Wohnein- heit errichtet werden. Da durch die geplanten Um- und Zubauten die Mindestabstände gem. TBO 2022 zur angrenzenden Gp. 4220, KG 85102 Kals am Groß- glockner nicht eingehalten werden können, soll eine Teilfläche der Gp. 4220, KG 85102 Kals am Großglock- ner herausgeteilt und mit der Gp. 4512, KG 85102 Kals am Großglockner vereinigt werden. Da gegenständ- licher Bereich im aktuellen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Kals am Großglockner im „Freiland“ gem. § 41 TROG 2022 einliegt, ist eine Ausdehnung der bestehenden Widmung „Sonderfläche Hofstelle“ gem. § 44 TROG 2022 entsprechend o. a. Teilungsvor- schlag erforderlich, um schließlich eine einheitliche Bauplatzwidmung im Sinne des § 2 Abs. 12 der Tiroler Bauordnung 2022 – TBO 2022 zu erhalten (Vorausset- zung!). Eine Teilfläche der Gp. 4221 KG Kals am Groß- glockner (öffentliches Gut) kann hierbei in „Freiland“ gem. § 41 TROG 2022 rückgewidmet werden. Auf Antrag der Bürgermeisterin beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Kals am Großglockner die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp. 4220 und Gp. 4221, beide KG 85102 Kals am Groß- glockner von derzeit „Freiland“ gem. § 41 TROG 2022 in künftig „Sonderfläche Hofstelle“ gem. § 44 TROG 2022 bzw. von derzeit „Sonderfläche Hofstelle“ gem. § 44 TROG 2022 in künftig „Freiland“ gem. § 41 TROG 2022 entsprechend den Ausführungen des eFWP. Beschluss: einstimmig Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des FWP im Bereich der Gste. 4427 und 3764/2, beide KG Kals (Burg) Südwestlich an die bestehende Hofstelle vlg. „Ber- ger“ auf der Gp. 4427 KG Kals am Großglock- ner ist die Errichtung eines Austraghauses geplant. Um die Mindestabstände gem. TBO 2022 zur im Süden an- grenzenden Gp. 3764/2, KG 85102 Kals am Großglock- ner einhalten zu können, soll daher eine Teilfläche der Gp. 3764/2, KG 85102 Kals am Großglockner, he- rausgeteilt und mit der Gp. 4427, KG 85102 Kals am Großglockner vereinigt werden. Aufgrund der be- stehenden Pension innerhalb der Hofstelle besteht eine „Sonderfläche für Widmungen mit Teilfestle- gungen – SV-1“ gem. § 51 TROG 2022 mit den Teilfest- legungen „Sonderfläche Hofstelle“ gem. § 44 TROG Sitzung am Montag, 27. März 2023 2022 im OG 1, OG 2, OG 3 u. 4 sowie „Sonderfläche Pension – Pe“ gem. § 43.1 TROG 2022 im OG 1, OG 2, OG 3. u. 4. Um das Bauvorhaben nun umsetzen zu kön- nen, wäre grundsätzlich eine Ausdehnung der beste- henden Widmung „Sonderfläche für Widmungen mit Teilfestlegungen – SV-1“ gem. § 51 TROG 2022 in süd- licher Richtung entsprechend o. a. Teilungsvorschlag erforderlich. Raumplanungsfachlich wird jedoch eine Widmung in „Sonderfläche Hofstelle mit Gästepen- sion – SLH-4“ gem. § 44.11 TROG 2022 vorgeschlagen, um schließlich eine einheitliche Bauplatzwidmung im Sinne des § 2 Abs. 12 der Tiroler Bauordnung 2022 – TBO 2022 zu erhalten (Voraussetzung!). Auf Antrag der Bürgermeisterin beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Kals am Großglockner vorbehaltlich der positiven Stellungnahme des landwirtschaftlichen Sachverständigen und der Wildbach- und Lawinenverbauung – die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp. 3764/2 und Gp. 4427, beide KG 85102 Kals am Großglockner von derzeit „Freiland“ gem. § 41 TROG 2022 bzw. von derzeit „Sonderfläche für Widmungen mit Teilfestlegungen – SV-1“ gem. § 51 TROG 2022 mit den Teilfestlegungen „Sonderfläche Hofstelle“ gem. § 44 TROG 2022 im OG 1, OG 2, OG 3 u. 4 sowie „Son- derfläche Pension – Pe“ gem. § 43.1 TROG 2022 im OG 1, OG 2, OG 3. u. 4 in künftig „Sonderfläche Hofstelle mit Gästepension – SLH-4“ gem. § 44.11 TROG 2022 entsprechend den Ausführungen des eFWP. Beschluss: einstimmig Bericht Überprüfungsausschuss Kassaprüfung Gemeinde und Gemeinde Kals Immobilien KG Dazu übergibt die Bürgermeisterin das Wort an den Obmann des Überprüfungsausschusses Christoph Rogl: Dieser bringt den Bericht über die Kassenprü- fung von Gemeinde und Gemeinde Kals Immobilien KG vom 02.03.2023 dem Gemeinderat zur Kenntnis: Gemeinde Kals am Großglockner: Überprüfungszeitraum vom 01.11.2022 bis 31.12.2022, Beleg-Nr. 1268/2022 – 1776/2022 (Haus- haltskonten) bzw. Beleg-Nr. 1061/2022 – 1640/2022 (Steuern/Ab- gaben). Die Überschreitungen sind im Bericht ange- führt, erläutert und vom GR genehmigt. Beschluss: einstimmig Gemeinde Kals Immobilien KG: Überprüfungszeitraum vom 01.08.2022 bis 31.10.2022, Beleg-Nr. 41/2022 bis 61/2022. Im Übrigen siehe den Bericht, der dieser Niederschrift angeschlossen ist. Beschluss: einstimmig Beratung und Beschlussfassung über die Jahres- rechnung 2022 der Gemeinde Kals und der Gemein- de Kals Immobilien KG Finanzverwalter Bergerweiß und Bürgermeiste- rin Erika Rogl bringen die Rechnungsabschlüsse in groben Zügen dem Gemeinderat zur Kenntnis. Der Rechnungsabschluss wurde vom Überprüfungsaus- schuss am 02.03.2023 vorgeprüft und ist in der Zeit vom 04.03.2023 bis einschließlich 19.03.2023 am Ge- meindeamt zur Einsichtnahme aufgelegen. Finanzdaten zum 31.12.2022 (inkl. Auslaufmonat): Vermögen = Sachanlagen: € 24 757 722,34 Schulden: € 3 970 729,77 Haftungen: € 2 487 458,86 Raika Kals: € 135 112,65 Rücklagen: € 261 385,77 € 396 498,42 Bestand liquide Mittel Finanzierungshaushalt: € 396 498,42 Summen (SA00) nach Ergebnishaushalt Nettoergebnis = Gewinn: € 603 297,96 Nettovermögen = Eigenkapital € 20 508 040,66 Summen nach Vermögenshaushalt Aktiva: € 27 120 068,36 Summen nach Vermögenshaushalt Passiva: €27 120 068,36 Gemeinde Kals Immobilien KG: Finanzdaten zum 31.12.2022: Vermögen = Sachanlagen: € 3 015 677,45 Schulden: € 1 466 108,73 Raika Kals: € 5 543,80 € 5 543,80 Bestand liquide Mittel Finanzierungshaushalt: € 5 543,80 Summen (SA00) nach Ergebnishaushalt Nettoergebnis = Gewinn € 65 914,86 Nettovermögen = Eigenkapital € 1 554 162,62 Summen nach Vermögenshaushalt Aktiva: € 3 021 597,83 Summen nach Vermögenshaushalt Passiva: € 3 021 597,83 Sodann übernimmt Vize-Bgm. Egon Groder den Vor- sitz und Verlassen die Bürgermeisterin und der Fi- nanzverwalter das Sitzungszimmer. Gemeinderatssitzungen Auszug aus den

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