Fodn Kals Nr. 84

Fodn Nr. 84 18 Informationen aus der Gemeinde Kalser Gemeindezeitung 19 Auf Antrag der GR in Dipl.-Wi.Jur (FH) Gratz beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Kals am Großglock- ner einen Kostenbeitrag in der Höhe von € 1.500,00 zur Gestaltung des Dorfplatzes Großdorf. Beschluss: einstimmig • Bericht GR Tembler: - Orderman-System: GR Tembler bringt in Vertretung des GR Berger dem Gemeinderat die bisher eingeholten Informationen zum Thema Orderman-System zur Kenntnis. Das präferierte System, von welchem man Dank der In- formation von Bürgermeisterin Erika Rogl Kenntnis erlangt hat, geht auf jedem Handy und belaufen sich die Kosten max. € 2.500,00 (inkl. Drucker). Eine Aus- sage darüber, ob das gegenständliche System auch finanzamtstauglich (Stichwort: Umsatzgrenze) ist, kann nicht getroffen werden. Dieses System ist je- doch bereits bei Festen in der Gemeinde Prägraten im Einsatz und funktioniert blendend. Die Bürgermeisterin teilt mit, dass die Kosten für das System auch von der Gemeinde Kals am Großglock- ner übernommen werden könnten. • Neuer Versuch für die GR-Klausur: Es wird vereinbart, dass im Herbst 2023 die Klausur des Gemeinderates nachgeholt wird. Die Tagung soll im Ort stattfinden. Bericht Gemeinde Kals am Großglockner Leider musste in letzter Zeit mehrfach die Erfahrung gemacht werden, dass Baueingaben sehr kurzfristig und leider auch oft ohne grundsätzliche Voraussetzungen (unvollständige Unterlagen; einheitliche Bauplatzwid- mung, Grundteilung noch nicht verbüchert,…) zu erfüllen, eingebracht werden. Zudem erhofft/erhoffen sich der Bauwerber/die Bauwerber eine Abwicklung des Verfahrens in kürzester Zeit (wenigen Wochen). Aus diesem Grund darf ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die Baubehörde sehr bemüht ist, die Verfahren zügig abzuwickeln. Die ordnungsgemäße Durchführung von Verfahren (Prüfung der Einreichung durch den hochbautechnischen Sachverständigen; ev. Beiziehung weiterer Sachverständigen im Verfahren (zB Brand- schutz oder Wildbach- und Lawinenverbauung; Durchführung einer mündlichen Verhandlung oder Parteienge- hör,…) erfordert jedoch seine Zeit . Dies bedeutet, dass für normale Bauverfahren eine Verfahrenszeit von bis zu einem halben Jahr eingeplant werden sollte. Für komplexere Verfahren in denen zB der Flächenwidmungsplan geändert und/oder ein Be- bauungsplan erlassen oder geändert (Fristenlauf von ca. 3 Monaten ist einzuhalten) wird und zivilrechtliche Vereinbarungen notwendig sind, sollte sogar noch mehr Zeit eingeplant werden. Ebenso kommt es immer wieder vor, dass Bauvorhaben ohne die Erteilung einer entsprechenden Bewilligung ausgeführt werden. Dem jeweiligen Grundstückeigentümer sollte dabei schon bewusst sein, dass diese Vor- gehensweise zu verfahrensrechtlichen (Baueinstellung, Abbruchbescheid) und verwaltungsstrafrechtlichen (Geldstrafte durch Bezirkshauptmannschaft Lienz) Konsequenzen führen kann. Weiters werden die Planer ersucht, nachstehende Punkte zu beachten, um die Zusammenarbeit mit der Be- hörde zu vereinfachen: • Übermittlung einer vollständigen Einreichung ( sämtliche Unterlagen vorhanden und auch vom Bauwerber unterfertigt, etc.) • Angabe einer realistischen Verfahrensdauer (nicht wenige Wochen!) zur Durchführung eines ordnungsgemäßen Verfahrens • Maximales Ausreizen der gesetzlichen Bestimmungen bei der Planung ist nicht immer zielführend • In Aussichtstellung von anlassbezogenen Bebauungsplänen nicht gesetzlich vorgesehen ( kein Rechtsanspruch auf Erlassung/Änderung eines Bebauungsplanes) • Hinweis auf etwaig zu entrichtende Erschließungsbeiträge sowie Wasser- und Kanalanschlussgebühren Bericht Stefan Oberreiner Durch den nicht mehr so guten Fahrbahnzustand der „Burgerstraße“ wurden über die Wintermonate Planungs- arbeiten und Angebote für eine umfangreiche Sanierung der 960 Meter langen Strecke getätigt. Wir haben an die letztjährigen Arbeiten von Kreuzung Großdorf bis Abzweigung Lucknerhausstraße angeschlossen Somit konnte nach Beendigung der Wintersaison 22/23 mit den Bauarbeiten nach Ostern begonnen werden. Im Zuge der Grabungsarbeiten entlang der Straße konnte die Oberflächen- und Fahrbahnentwässerung überarbeitet und auch Glasfaser „LWL“ mitverlegt werden. Das überschüssige Aushubmaterial wurde in Lana zwischengela- gert und mit einer mobilen Siebanlage für die weitere Verwendung durchgesiebt. Der gute Zustand des Straßenunterbaus kam den Sanierungsmaßnahmen zugute. Somit konnte ein relativ neu- es, aber auch schnelles Verfahren verwendet werden. Es wurde die alte Asphaltschichte vor Ort aufgebrochen mit einer Steinfräse ca. 30 cm tief in den Unterbau eingearbeitet und im Anschluss daran mit einem am Traktor angebauten Grader wieder eine vorübergehende Fahrbahn hergestellt. Im Anschluss wurde mit einem Motor- grader die Feinplanie hergestellt. Kurz darauf wurde mit den Asphaltierungsarbeiten begonnen, die innerhalb von 3 Tagen beendet werden konnten. Auch im Bereich der Leitschienen wurden dringen notwendige Verbes- serungen durchgeführt. Nach der Heuarbeit konnte das Bankett und ein flüssiger Übergang zwischen Straße und Feldern hergestellt werden. Hierfür wurde das gesiebte Aushubmaterial wieder auf die Baustelle transportiert und eingesät und die Baustelle konnte somit abgeschlossen werden. Bedanken möchte ich mich bei allen Anrainern, Verkehrsteilnehmern, Hofer Lois für die Wassertransporte aber besonders bei den Mitarbeitern im Gemeindeaußendienst Markus und Bernhard für die tatkräftige Unterstüt- zung bei jeder Witterung. Wir sind glücklich, dass die Arbeiten so gut vonstattengingen und das Endergebnis kann sich sehen lassen. Ausführende Baufirmen: • Erdbau Sepp Wibmer GmbH • Erdbewegung Hanser Martin • Holzer Transportges.m.b.H • Lener Hackgut GmbH • Swietelsky AG, Niederlassung Lienz • Hans Gumpitsch GmbH • RGO Lagerhaus Baustoffe Wichtige Mitteilung der Baubehörde Straßensanierung „Wurgerstraße“ Schweres Gerät war im Einsatz Arbeiten am Bankett Beginn des sanierten Abschnittes Bei jeder Witterung... Zwischenlagerung in Lana

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