Fodn Kals Nr. 84

Fodn Nr. 84 14 Informationen aus der Gemeinde Kalser Gemeindezeitung 15 Gp. 3735 herausgeteilt und mit der Gp. 4352 vereinigt werden. Da gegenständlicher Bereich im aktuellen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Kals am Groß- glockner im „Freiland“ gem. § 41 TROG 2022 einliegt, ist daher vorab eine Ausdehnung der bestehenden Widmung „Sonderfläche Hofstelle“ gem. § 44 TROG 2022 in südlicher Richtung erforderlich um schließ- lich eine einheitliche Bauplatzwidmung im Sinne des § 2 Abs. 12 der Tiroler Bauordnung 2022 – TBO 2022 zu erhalten (Voraussetzung!). Auf Antrag der Bürgermeisterin beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Kals am Großglockner – vorbehaltlich der positiven Stellungnahme des landwirtschaftlichen Sachverständigen – die Ände- rung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp. 3735, KG Kals am Großglockner von derzeit „Frei- land“ gem. § 41 TROG 2022 in künftig „Sonderfläche Hofstelle“ gem. § 44 TROG 2022 entsprechend den Ausführungen des eFWP. Beschluss: einstimmig Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des BBP im Bereich der Gste. 3735 und 4352, beide KG Kals (Burg) Da für gegenständlichen Bereich weiters ein rechts- gültiger Bebauungsplan besteht muss dieser an die neuen Grundgrenzen angepasst werden um keinen Widerspruch zu erzeugen. Im Planentwurf zur Än- derung des Bebauungsplanes wird daher der Pla- nungsbereich entsprechend o. a. Teilungsvorschlag in südlicher Richtung ausgedehnt. Weitere Festle- gungen können vom ursprünglichen Bebauungsplan übernommen werden: so gilt weiterhin eine „offe- ne“ Bauweise mit dem 0.4fachen Abstand eines je- den Punktes, mind. 3.0 m. Die Bebauungsdichte wird mit mind. 0.20 angegeben. Die maximale Anzahl an Obergeschoßen wird mit 3 festgelegt. Der oberste Gebäudepunkt kann ebenfalls vom ursprünglichen Bebauungsplan übernommen werden und wird mit 1474.00 m. ü. A. festgehalten. Die Angabe zur höchst- möglichen Bauplatzgröße (BP H 2120 m²) kann hier- bei gem. TROG 2022 entfallen. Schließlich werden auch Bau- und Straßenfluchtlinien vom ursprüngli- chen Bebauungsplan übernommen. Auf Antrag der Bürgermeisterin beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Kals am Großglockner die Änderung des Bebauungsplanes im Bereich der Gp. 3735 und 4352 (künftige Gp. 4352), KG 85102 Kals am Großglockner entsprechend dem Planentwurf. Beschluss: einstimmig Bericht Überprüfungsausschuss Kassaprüfung Gemeinde und Gemeinde Kals Immobilien KG Dazu übergibt die Bürgermeisterin das Wort an den Obmann-StV GR in Dipl.-Wi.Jur (FH) Judit Gratz. Die- se bringt den Bericht über die Kassenprüfung von Gemeinde und Gemeinde Kals Immobilien KG vom 10.05.2023 dem Gemeinderat zur Kenntnis: Gemeinde Kals am Großglockner: Überprüfungszeitraum vom 01.01.2023 bis 31.03.2023, Beleg-Nr. 01/2023 – 492/2023 (Haushaltskonten) bzw. Beleg-Nr. 01/2023 – 520/2023 (Steuern/Abgaben) Die Überschreitungen sind im Bericht angeführt und werden erläutert und vom GR einstimmig genehmigt. Beschluss: einstimmig Gemeinde Kals Immobilien KG: Überprüfungszeitraum vom 01.01.2023 bis 31.03.2023, Beleg-Nr. 01/2023 bis 15/2023. Im Übrigen siehe den Bericht, der dieser Niederschrift angeschlossen ist. Beschluss: einstimmig Berichte der Bürgermeisterin: TIWAG-Gemeindelösung (Stromvertrag) Die GemNova hat im Herbst letzten Jahres im Namen vieler Gemeinden Tirols Strompreisverhandlungen mit der TIWAG geführt, da mit 31.12.2022 der Strom- vertrag der Tiroler Gemeinden auslief. Aufgrund des damaligen volatilen Marktes wurde versucht eine Strompreissicherung für die Jahre 2023 – 2025 zu erzielen und schloss die Gemeinde Kals am Groß- glockner einen Stromliefervertrag für die Dauer von 1 Jahr (Arbeitspreis 45,019 Cent/kWh) ab. Im Früh- jahr dieses Jahres hat die TIWAG den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, neue Energielieferverträge zu deutlich günstigeren Preisen abzuschließen. In weiterer Folge übermittelte die TIWAG am 09.05.2023 4 Varianten und teilte mit, dass die Annahme eines Angebotes bis spätestens 11.05.2023 zu erfolgen hat. Nach Übermittlung der 4 Varianten haben die Bür- germeisterin, die Amtsleiterin und der Finanzverwal- ter entsprechende Varianten unter Zugrundelegung der im Zeitraum 30.04.2021 – 14.04.2022 verbrauchten kWh geprüft und sich schließlich für den Abschluss der Variante 1 entschieden (Laufzeit: 01.07.2023 – 31.12.2025, Arbeitspreis: 21,983 Cent/kWh). Die Bürgermeisterin begründet dies wie folgt: Die Gemeinde Kals am Großglockner ist dabei eine er- neuerbare Energiegemeinschaft (kurz: EEG) zu grün- den. Diese Energiegemeinschaft wird die Rechtsform eines Vereins haben und soll dieser die Gründung, Umsetzung und Führung einer regionalen Erneuer- baren-Energie-Gemeinschaft für die Erzeugung, den Verbrauch, die Speicherung und den Verkauf von Energie aus erneuer- baren Quellen sowie die Er- bringung von Tätigkeiten im Bereich der Datenver- waltung und andere Energiedienstleistungen für sei- ne Mitglieder bezwecken. Da eine Energiegemeinschaft aus mindestens 2 Mit- gliedern besteht, wird neben der Gemeinde Kals am Großglockner auch die Pfarre Kals Mitglied dieser Gemeinschaft sein. Der durch Photovoltaikanla- gen auf Gemeindegebäuden erzeugte Strom oder eventuell auch eine gewisse Menge (1-2 % der Ge- samtmenge) des durch das Kraftwerk Dorferbach erzeugten Stroms wird den Mitgliedern für ihre Ein- richtungen (Gemeindegebäude, Kirche, Widum) zu günstigen Konditionen (niedriger Netzpreis,…) zur Verfügung gestellt. Entsprechende Verhandlungen mit der TIWAG hinsichtlich der obigen Ausführungen zum Kraftwerk Dorferbach laufen gerade. Entwicklung der Darlehensverträge Die Erhöhung des Leitzinses durch die Europäische Zentralbank hat auch Auswirkungen auf die Gemein- de Kals am Großgroßglockner. Dies deshalb, da für laufende Darlehen der Gemeinde Kals am Groß- glockner und der Gemeinde Kals Immobilien KG nun erhöhte Kreditzinsen zu entrichten sind. Anhand der von FV Bergerweiß erstellten Darlehensübersicht (Tischvorlage) erklärt die Bürgermeisterin, dass die Entwicklungen zu beobachten sind und bei Bedarf Gespräche mit den Banken geführt werden müssen. Überlegungen zum Umstieg auf einen Fixzinssatz können in weiterer Folge angestellt werden. Ab- schließend weist sie darauf hin, dass trotz der vor- sichtigen Budgetierung des aktuellen Haushaltsjah- res mit erhöhten Belastungen zu rechnen ist. Wohnbauprojekte in Kals am Großglockner Die Bürgermeisterin berichtet über anstehende Wohnbauprojekte und deren Stand. Die Befragung der GHS hat erfreuliche Ergebnisse gebracht. Daher ist anzunehmen, dass dieses Projekt rasch verfolgt werden wird. Beratung und Beschlussfassung über die Gewäh- rung von Baukostenzuschüssen Der Gemeinderat der Gemeinde Kals am Großglock- ner hat in der Gemeinderatsperiode 2016 – 2022 die Gewährung eines Baukostenzuschusses für Private in der Höhe von 40 % des Erschließungsbeitrages und für Gewerbliche in der Höhe von 50 % des Er- schließungsbeitrages beschlossen. Die Ausbezah- lung des Baukostenzuschusses erfolgt wie bisher nach Fertigstellung des Bauvorhabens. Für die im Zeitraum von Dezember 2022 bis Mai 2023 geneh- migten Bauvorhaben sind Erschlie- ßungskostenbei- träge in Höhe von € 255.222,73 vorzuschreiben. Wie in der Vergangenheit sollen zur Unterstützung der Bauwerber Baukostenzuschüsse ausbezahlt werden. Im gewerblichen Bereich sollen Baukostenzuschüs- se in der Höhe von € 96.860,62 ausbezahlt werden, wobei der zu entrichtende Erschließungsbeitrag für die Tiefgarage der Taurerwirt Rogl GmbH – im Sinne der Geleichbehandlung (Tiefgarage Gradonna) – ein Baukostenzuschuss in der Höhe von 100 % gewährt werden soll. Der sparsame Umgang mit Boden durch den Bau einer Tiefgarage soll belohnt werden. Im privaten Bereich sollen Baukostenzuschüsse in der Höhe von € 29.486,70 ausbezahlt werden. Auf Antrag der Bürgermeisterin beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Kals am Großglockner für die im Zeitraum von Dezember 2022 bis Mai 2023 ge- nehmigten Bauvorhaben im privaten und gewerb- lichen Bereich die Ausbezahlung von Baukostenzu- schüssen in der Höhe € 255.222,71. Beschluss: einstimmig Weiters beschließt der Gemeinderat der Gemein- de Kals am Großglockner, dass der Taurerwirt Rogl GmbH für die Errichtung der Tiefgarage ein Baukos- tenzuschuss in der Höhe von 100 % gewährt wird. Ebenso wird die Anschlussgebühr für die Tiefgarage für den Kanal – im Sinne der Gleichbehandlung – mit 100 % subventioniert. Beschluss: einstimmig Beratung und Beschlussfassung über die Gründung einer EEG Aufgrund der Ausführungen der Bürgermeisterin zu Tagesordnungspunkt 5.1 und unter Zugrundelegung dieser beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Kals am Großglockner die Gründung einer erneuer- baren Energiegemeinschaft in der Rechtsform eines Vereins. Beschluss: einstimmig Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Grabungsarbeiten für die Wasserleitung in Un- terpeischlach Im Zuge der Bauarbeiten zur Erschließung des Bau- feldes Riepler ist bemerkt worden, dass die Dimensi- onierung der Wasserleitung von Höhe Pumpstation bis zum Baufeld Riepler geringer (DN 50) ist als im Plan (DN 100) dargestellt. Da es sich bei der gegen-

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