Fodn Kals Nr. 84

Fodn Nr. 84 12 Informationen aus der Gemeinde Kalser Gemeindezeitung 13 der Verwaltung in Absprache mit dem Gemeindeau- ßendienst und den Recyclinghofbetreuern für den Sperrmülltermin im April entschieden. Weiters berichtet sie, dass Jakob Wiedenhofer, Müll- betreuer in Unterpeischlach, aus gesundheitlichen Gründen, der Gemeinde nicht mehr zur Verfügung steht. Als künftigen Müllbetreuer konnte Alois Rie- pler gewonnen werden. Wortmeldungen des GV Gratz • zur Eigentümerversammlung „Glocknerhaus“ GV Gratz berichtet von der am 20.02.2023 abgehalte- nen Eigentümer und die dabei von Architekt Schnei- der vorgestellte Planung. Aus der Sicht des GV Gratz sind die festgestellten Mängel so gravierend, dass aufgrund der vorliegenden Kostenschätzung sogar von einem Totalschaden gesprochen werden kann. Die vom Tourismusverband Osttirol zu stemmenden Kosten sind enorm und kann dies so nicht einfach hingenommen werden. Weiters führt dieser aus, dass seine Meinung zu Architekt Schneider hinläng- lich bekannt ist, er jedoch den Wunsch der Bürger- meisterin, dass Architekt Schneider plant, respek- tiert. Aus Sicht des GV Gratz soll ihm auch die Chance der Behebung geboten werden. Die im Rahmen der Eigentümerversammlung vor- gelegte Planung weist aus Sicht des GV Gratz wie- derum Elemente auf, die so nicht umgesetzt werden können, da dies Probleme verursacht (innenliegen- de Entwässerung, Sichtdachstuhl, Fensterfront, etc.). Daher ist es gut, dass Fr. Mag. a Tassenbacher mit im Boot ist, die Architekt Schneider kontrolliert. Weiters beschwert sich GV Gratz, dass Bernhard Dobernik zur Eigentümerversammlung im März 2023 nicht einge- laden wurde. Aufgrund der umfassend vorgebrachten Kritik des GV nimmt die Bürgermeisterin wie folgt Stellung: Die einzuladenden Vertreter wurden in der Eigentümer- versammlung am 20.02.2023 mit Stefan Unterweger (Raika) und Martin Gratz (Vertreter TVB) bekannt ge- geben. Diese sollten in weiterer Folge aus ihrer Sicht weitere Vertreter mitnehmen. Weiters stellt die Bürgermeisterin klar, dass Archi- tekt Schneider bis zur Eigentümerversammlung im März 2023 keinen Planungsauftrag hatte. Dieser wurde erst an diesem Termin von allen Eigentümer- vertretern (GV Gratz als Vertreter des Tourismusver- bandes) vergeben. Sie merkt an, dass es dazu einen einstimmigen Beschluss gibt. Die Bürgermeisterin zeigt sich auch verwundert über die nun geäußerte Kritik von GV Gratz und berichtet von der an sie gerichteten E-Mail von Franz Theurl (Obmannes des Tourismusverbandes Osttirol) vom 27.03.2023. Dies vor allem deshalb, da GV Gratz in der Eigentümerversammlung als Vertreter des Touris- musverbandes Osttirol sämtliche Beschlüsse mit- getragen hat und diese als verbindlich anzusehen sind. Aufgrund des E-Mail von Franz Theurl und des von diesem wie- derum ins Spiel gebrachten Sach- verständigen (ev. Versicherungsschaden) hat die Bürgermeisterin nun dem Wunsch entsprochen und sämtliche Abklärungsarbeiten (Firmen, Denkmalamt, Raumplaner usw.) gestoppt. Sie merkt an, dass die Beiziehung eines Sachverständigen bereits im Au- gust 2022 Thema war, die Probleme beim Glockner- haus jedoch seit Jahren bekannt sind. Hinsichtlich der Totalschadensbemerkung von GV Gratz stellt die Bürgermeisterin fest, dass die Kos- tenschätzung einen umfassenden Umbau – wie dies von allen Eigentümervertretern gewünscht war – beinhaltet. Ebenso stellt sie die Aussage in Be- zug auf die Beiziehung von Fr. Mag. a Tassenbacher (Systempartnerin der Raika) als Kontrollorgan rich- tig. Fr. Mag. a Tassenbacher ist Energieberaterin und Fachfrau für Wärmeeinträge und hat mit Architekt Schneider die Befundung vorgenommen. Aus Sicht der Bürgermeisterin ist aufgrund der Intervention des Tourismusverbandes das deklarierte Ziel (Dach muss bis zur kommenden Wintersaison dicht sein) nun fraglich. In weiterer Folge melden sich Bgm.-Stv. Groder und GR Berger zu Wort. Es wird über die Ausrichtung der beabsichtigten PV-Anlage am Dach des Glockner- hauses und die geplante Höhe des Gebäudes ge- sprochen. • zur Bauverhandlung der Wohnanlage „Schneiderfeld“ Es wird angefragt, ob die Bauverhandlung der Wohn- anlage „Schneiderfeld“ bereits stattgefunden hat. Die Bürgermeisterin teilt mit, dass die festgesetzte mündliche Verhandlung aufgrund einer Stellung- nahme des BBA Lienz abberaumt werden musste. Die in dieser Stellungnahme erwähnten Punkte sind nun in die Planung einzuarbeiten und werden der Baubehörde sodann die geänderten Planunterla- gen vorgelegt. Aufgrund dieser Änderung ist von der Baubehörde erneut eine Stellungnahme der Landes- stelle für Brandverhütung einzuholen. • zur Bepflanzung des Dorfplatzes Großdorf Anfragen bzgl. der Bepflanzung des Dorfplatzes Großdorf werden von der Bürgermeisterin wie folgt beantwortet: Wie bereits mehrfach erwähnt, ist dies der Platz der Großdorfer. Diese sollten aus ihrer Sicht den Platz entsprechend ihren Vorstellungen bepflanzen und ist die Bürgermeisterin für Vor- schläge offen. Die Übernahme von etwaigen Kosten durch die Gemeinde Kals am Großglockner wurde ja bereits zugesichert (Höhe des Beitrages noch offen). Wie bereits mehrfach erwähnt weist die Bürgermeis- terin darauf hin, dass eine Betreuung des Platzes durch die Mitarbeiter des Gemeindeaußendienstes aus Zeitgründen nicht möglich ist. Sodann bringt GR in Judit Gratz ihre Ideen zur Bespielung des Dorf- platzes vor (Anbringung von Fahnen an den Fahnen- masten; Aufstellen einer Bücherbox in Kooperation mit der Bücherei Kals; Bepflanzung des Beetes mit einem Baum, …). Ebenso könnte sie sich vorstellen, dass am Platz Infotafeln aufgestellt werden. Bgm- Stv. Egon Groder findet die Idee des Aufstellens von Infotafeln sehr gut und wird über eine Zusammen- arbeit mit dem Nationalpark Hohe Tauern nachge- dacht. Die Bürgermeisterin bittet GR in Judit Gratz um Ausarbeitung eines Vorschlages für die Bespielung des Dorfplatzes Großdorf. Diese wird einen entspre- chenden Vorschlag ausarbeiten. • zu einem Livestream von Gemeinderatssitzungen Da bereits in einigen Gemeinden Tirols Gemeinde- ratssitzungen per Livestream übertragen werden, will GV Gratz die grundsätzliche Meinung der Ge- meinderäte zu einer Übertragung der Gemeinderats- sitzungen via Livestream wissen. Es meldet sich die Bürgermeisterin zu Wort und befürchtet, dass der hiefür erforderliche technische Aufwand enorm ist. Dies vor allem deshalb, da die Übertragung schon eine gute Qualität aufweisen muss. GR in Judit Gratz äußert sich hinsichtlich eines Livestreams kritisch. Sie ist der Ansicht, dass wenn sich Personen für ei- nen Tagesordnungspunkt interessieren, diese auch persönlich anwesend sein sollen. • Anfrage des ErsatzGR Bernhard Gratz ErsatzGR Bernhard Gratz fragt an, ob im Kreuzungs- bereich beim Bergerhof ein Verkehrsspiegel aufge- stellt werden könnte. Dies könnte im Zuge der Sa- nierung der Wurgerstraße mitgemacht werden. Die Bürgermeisterin nimmt den Hinweis auf und teilt mit, dass diesbezüglich mit dem Grundeigentümer Michael Gratz gesprochen werden muss. Weiters er- sucht sie ErsatzGR Bernhard Bauernfeind (Gemein- deaußendienstmitarbeiter) eine entsprechende Be- sichtigung vorzunehmen. Sitzung am Dienstag, 30. Mai 2023 Begrüßung und Genehmigung der Niederschrift Nr. 01 vom 27.03.2023 Bgm in Erika Rogl begrüßt die anwesenden Gemein- deräte und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Sodann wird die öffentliche Niederschrift vom 27.03.2023 von den Vertretern der jeweiligen Listen, der Vorsitzen- den und der Schriftführerin unterfertigt. Raumordnung: Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des FWP im Bereich des Gst. 3974, KG Kals (Glor-Berg) Südöstlich an die bestehende Hofsäge imWeiler Glor ist die Errichtung eines Holzlagers und Unterstan- des für landwirtschaftliche Maschinen und Geräte geplant. Da gegenständlicher Bereich im aktuellen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Kals am Groß- glockner im „Freiland“ gem. § 41 TROG 2022 einliegt und hierbei gem. § 41 Abs. 2 TROG 2022 u. a. ledig- lich „ … ortsübliche Städel in Holzbauweise, die der Lagerung landwirtschaftlicher Produkte und land- wirtschaftlicher Betriebsmittel mit Ausnahme von Kraftfahrzeugen … Weideunterstände und Weide- zelte … Jagd- und Fischereihütten … “errichtet wer- den dürfen, wird eine Umwidmung in „Sonderfläche sonstiges land- oder forstwirtschaftliches Gebäude – SLG-16 – Holzlager und Unterstand für landwirt- schaftliche Maschinen und Geräte“ gem. § 47 TROG 2022 angeregt. Der Planungsbereich ergibt sich hier- bei aus dem geplanten Ausmaß des Gebäudes inkl. der erforderlichen Mindestabstände gem. TBO 2022. Auf Antrag der Bürgermeisterin beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Kals am Großglockner – vorbehaltlich der positiven Stellungnahme des landwirtschaftlichen Sachverständigen und der po- sitiven Stellungnahme des wildbach- und lawinen- fachlichen Sachverständigen – die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp. 3974 KG 85102 Kals am Großglockner von derzeit „Freiland“ gem. § 41 TROG 2022 in künftig „Sonderfläche sonsti- ges land- oder forstwirtschaftliches Gebäude – SLG- 16 – Holzlager und Unterstand für landwirtschaft- liche Maschinen und Geräte“ gem. § 47 TROG 2022 entsprechend den Ausführungen des eFWP. Beschluss: einstimmig Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des FWP im Bereich des Gst. 3735, KG Kals (Burg) Bei der bestehenden Hofstelle vlg. „Kerer“ auf der Gp. 4352 KG Kals am Großglockner sind u. a. ein Stall- umbau sowie eine Überdachung der Mistlege ge- plant. Da durch die geplanten Baumaßnahmen die Mindestabstände gem. TBO 2022 zur im Süden an- grenzenden Gp. 3735, KG Kals am Großglockner nicht eingehalten werden können, soll eine Teilfläche der

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