Dorfzeitung Nr. 117

47 Dölsacher Dorfzeitung In der Gemeinderatssitzung am 27.03.2023 wurde der Ab- tretungsvertrag mit Herrn Mair Andreas betreffend der Gp. 222/8, KG Dölsach, genehmigt. Hinsichtlich der Widmung zum Gemeingebrauch ist nachfolgende Beschlussfassung erforderlich: INKAMERIERUNGSBESCHLUSS Der Gemeinderat fasst hinsichtlich des oben zitierten Grundverkehrs den einstimmigen Beschluss, dass die be- stehende Wegparzelle mit der Grundstücksnummer 222/8, KG Dölsach, imGesamtausmaß von 668 m² zumGemeinge- brauch gewidmet wird (Inkamerierung i.S. des § 13 Tiroler Straßengesetz, LGBl. Nr. 13/1989, idgF.). Übernahme der Gp. 799/3, KG Görtschach-Gödnach in das Öffentliche Gut; In der Gemeinderatssitzung am 27.03.2023 wurde der Ab- tretungsvertrag mit Herrn Eder Roland betreffend der Gp. 799/3, KG Görtschach-Gödnach genehmigt. Hinsichtlich der Widmung zum Gemeingebrauch ist nachfolgende Be- schlussfassung erforderlich: INKAMERIERUNGSBESCHLUSS Der Gemeinderat fasst hinsichtlich des oben zitierten Grundverkehrs den einstimmigen Beschluss, dass die beste- hendeWegparzelle mit der Grundstücksnummer 799/3, KG Görtschach-Gödnach, im Gesamtausmaß von 130 m² zum Gemeingebrauch gewidmet wird (Inkamerierung i.S. des § 13 Tiroler Straßengesetz, LGBl. Nr. 13/1989, idgF.). TARIFORDNUNG 2023/ Der Österreichische Bundes- feuerwehrverband (ÖBFV) hat im Dezember 2022 eine „Tarifordnung 2023“ erlassen. Das Amt der Tiroler Lan- desregierung empfiehlt allen Gemeinden den Beschluss dieser Tarifordnung, um eine einheitliche Verrechnung zu gewährleisten. Mit der Einladung zu dieser Sitzung wurde den Gemeinderäten diese Feuerwehr-Tarifordnung 2023 übermittelt. Nach Diskussion und einigen Wortmeldungen wird dieser Tagesordnungspunkt zur weiteren Abklärung vertagt. STROMPREIS/ Der Bürgermeister berichtet, dass sich der Strompreis an der Strompreisbörse etwas beruhigt hat und die TIWAG sowie die AAE verbesserte Angebote der Ge- meinde Dölsach unterbreitet haben. Wenn die Gemeinde Dölsach mit 01.07.2023 umsteigen würde, würde sich der Strompreis von derzeit 0,34 Cent/kWh auf 0,25 Cent/kWh reduzieren, sich die Bindung aber bis 31.12.2024 verlängern. Wenn die Gemeinde den bestehenden Vertrag zu 0,34 Cent/ kWh zum 31.12.2023 auslaufen lässt, kann ab 01.01.2024 auf einen Vertrag mit einem Preis von unter 0,20 Cent/kWh umgestiegen werden. Darüber entspann sich eine Diskus- sion mit einigen Wortmeldungen. Nach Beratung gelangt der Gemeinderat zur Auffassung, den bestehenden Vertrag fristgerecht zu kündigen und mit 01.01.2024 einen neuen, wesentlich günstigeren Stromvertrag zu unterfertigen. Ein- stimmiger Beschluss! TAGESPFLEGEBETTEN/ Der Ausbau von Tagespflege- betten im Lienzer Talboden wird zunehmend erforder- lich. Derzeit stehen im Talboden nur 4 Tagespflegebetten zur Verfügung. Ein Strukturplan sieht einen Ausbau bis 2033 auf 32 Betten vor. Diesbezüglich informiert der Bür- germeister näher. Auch im Planungsverband 36 wurde die Thematik besprochen. Der Bürgermeister schlägt vor, beim Land Tirol einen formlosen Antrag auf Zuteilung eines Kontingents von 10 Betten zu stellen. Die Betreuung der Betten und die organisatorische Abwicklung würde durch den Sozialsprengel erfolgen. Nach einigen Wortmeldungen fasst der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss, beim Land Tirol ein Ansuchen auf Zuteilung von 10 Plätze zur Tages- pflege-Betreuung zu stellen. Einstimmiger Beschluss!. ERRICHTUNG EINER FROSTSCHUTZBEWÄSSERUNG UND EINES KLEINSTWASSERKRAFTWERK/ Herr Ku- enz Johannes plant die Errichtung einer Frostschutzbewäs- serung und eines Kleinstwasserkraftwerk. Die dafür not- wendige Druckrohrleitung soll aus dem Gödnacher-Bach mit Wasser gespeist werden, die geplante Leitungstrasse führt dabei teilweise über Gemeindegrund. Seitens des Herrn Kuenz Johannes bzw. im Namen der Kuenz Natur- brennerei GmbH. wird um ein dauerhaftes, grundbuchge- sichertes Leitungsrecht für die betroffenen Grundstücke 1316/4, 1316/5, 1325, 979, 1564, 1334/2 und 1577, alle KG Görtschach-Gödnach, ersucht. Die Leitungslänge beträgt rd. 700 lfm. Nach einigen Wortmeldungen stimmt der Gemeinderat dem beantragten Leitungsrecht unter der Voraussetzung zu, dass oberhalb der St. Georgskirche im Zuge der Leitungsverlegung ein Hydrant errichtet wird, eine LWL-Mitverlegung erfolgen kann und im Zuge der wasserrechtlichen Verhandlung ein Trinkwasservorbehalt verankert wird. Für die Einräumung des Rechtes ist eine einmalige Dienstbarkeitsentschädigung (EUR 10,- je lfm. im Straßenkörper und EUR 1,- je lfm. im Wald) fällig. Ein- stimmiger Beschluss. AUFTRAGSVERGABEN Der Baumeister Pritsch Thomas hat die Errichtung bzw. Umgestaltung Hackgutlager / Bauhof II ausgeschrieben und acht Firmen zur Angebotslegung eingeladen. Folgende Firmen haben fristgerecht ein Angebot eingebracht:

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