Dorfzeitung Nr. 117

46 Dölsacher Dorfzeitung Pfeifhofer Renate, Dölsacher-Straße 14 Zanin Nicole, St.-Margarethen-Straße 16 Zanin Manuel, St.-Margarethen-Straße 16 Es wird einstimmig beschlossen, den Förderungswerbern eine Förderung zu gewähren. FOLGENDE ANSUCHEN UM FÖRDERUNG EINER PHOTOVOLTAIKANLAGE SIND EINGELANGT DI (FH) Hatzer Michael, P.-Weingartner-Weg 22 (8,2 kWp) Winkler Marco, Dolomitenstraße 28 (7,6 kWp) Stöffler Thomas und Math., Dolomitenstr. 19 (6,9 kWp) DI (FH) Mair Thomas, Dolomitenstraße 13 (8,36 kWp) Gander Michaela, Görtschacher Straße 36 (7,47 kWp) Mag. Dobernik Bernhard, Badstubenweg 5 (12,16 kWp) Mair Michael, St.-Georg-Straße 22 (11,16 kWp) Es wird einstimmig beschlossen, den Förderungswerbern eine Förderung zu gewähren. Die Anlagen von Mag. Do- bernik Bernhard und Mair Michael fallen nicht in die För- derrichtlinien. ZU- BZW. ABSCHREIBUNG ÖFFENTLICHES-GUT Zuschreibung einer Teilfläche zum Öffentlichen-Gut Europastraße auf der Gp. 467/2, KG Dölsach (Inka- merierungsbeschluss); Um den Kurvenradius in der Europastraße im Bereich zwischen den Gewerbebetrieben Zimmerei Weingartner GmbH. undMetallbau KILA zu verbessern tritt Herr Wein- gartner Hannes entsprechend der Vermessungsurkunde des DI Rudolf Neumayr vom 27.06.2022, GZ. 2232/2022, eine Teilfläche von 22 m² aus der Gp. 469/2 ab und wird diese Teilfläche dem Öffentlichen-Gut auf der Gp. 467/2, KG Dölsach, zugeschrieben. Die Kosten der Durchführung ge- hen zu Lasten der Gemeinde Dölsach, als Grundablöse wird ein Betrag von EUR 50,00 je m² festgelegt. Einstimmiger Beschluss! INKAMERIERUNGSBESCHLUSS Der Gemeinderat fasst hinsichtlich des oben zitierten Grundverkehrs den einstimmigen Beschluss, dass das in der gegenstandsrelevanten Vermessungsurkunde des DI Rudolf Neumayr vom 27.06.2022, GZ. 2232/2022, mit Nummer be- zeichnete Trennstück 1 im Gesamtausmaß von 22 m² zum Gemeingebrauch gewidmet wird (Inkamerierung i.S. des § 13 Tiroler Straßengesetz, LGBl. Nr. 13/1989, idgF.). Zuschreibung einer Teilfläche zum Öffentlichen- Gut Pregarte auf der Gp. 699, KG Göriach (Inka- merierungsbeschluss), Zu- und Abschreibung von Teilflächen beim Öffentlichen-Gut Göriacher Straße auf der Gp. 678/5, KG Göriach (In- und Exkame- rierugnsbeschluss) sowie Grenzbereinigung beim Gemeinde-Gut auf der Gp. 220/1, KG Göriach; Für die Neugestaltung des Gemeindeweges „Pregarte“ in der KG Göriach hat Herr LA Martin Mayerl im Kreuzungs- bereich zur B107 Glocknerstraße 122 m² Grund abgetreten und wird diese Teilfläche “1“ dem Öffentlichen-Gut auf der Gp. 699, KG Göriach, zugeschrieben. Als Ausgleich tritt die Gemeinde Dölsach die Teilflächen “3“,“5“ und “6“ im Ge- samtausmaß von 132 m² aus dem Gemeinde-Gut Gp. 220/1, KG Göriach, sowie die Teilfläche “7“ im Ausmaß von 19 m² aus dem Öffentlichen-Gut Gp. 678/5, KG Göriach, ab. Die Teilfläche “4“ im Ausmaß von 4 m² wird dem Gemeinde- Gut Gp. 220/1, KG Göriach, die Teilflächen “2“ und “8“ im Gesamtausmaß von 39 m² werden dem Öffentlichen-Gut Gp. 678/5, KG Göriach, zugeschrieben. Alle Zu- und Ab- schreibungen basieren auf der Vermessungsurkunde des DI Rudolf Neumayr vom 27.04.2023, GZ. 2519/2022. Als Ver- kehrswert für den, beim Grundtausch entstehenden Über- hang (14 m² zugunsten der Gemeinde Dölsach) werden EUR 22,00 je m² festgelegt, die Kosten der Durchführung gehen zu Lasten der Gemeinde Dölsach. Inkamerierungsbeschluss: Der Gemeinderat fasst hinsichtlich des oben zitierten Grundverkehrs den einstimmigen Beschluss, dass die in der gegenstandsrelevanten Vermessungsurkunde des DI Rudolf Neumayr vom 27.04.2023, GZ. 2519/2022, mit Nummern bezeichneten Trennstücke 1, 2 und 8 im Gesamtausmaß von 161 m² zum Gemeingebrauch gewidmet werden (In- kamerierung i.S. des § 13 Tiroler Straßengesetz, LGBl. Nr. 13/1989, idgF.). EXKAMERIERUNGSBESCHLUSS Der Gemeinderat fasst hinsichtlich des oben zitierten Grundverkehrs den einstimmigen Beschluss, dass für das in der gegenstandsrelevanten Vermessungsurkunde des DI Rudolf Neumayr vom 27.04.2023, GZ. 2519/2022, mit Num- mer bezeichnete Trennstück 7 im Gesamtausmaß von 19 m² die Aufhebung zum Gemeingebrauch gewidmet wird (Exkamerierung i.S. des § 15 Tiroler Straßengesetz, LGBl. Nr. 13/1989, idgF). Dieser Unterpunkt b wird in Abwesenheit des Bürgermeis- ters unter Vorsitz des Vz.-Bgm. Hans Gumpitsch beraten und beschlossen! Der Gemeinderat beschließt einstimmig, nachstehende Punkte in die Tagesordnung aufzunehmen: Übernahme der Gp. 222/8, KG Dölsach, in das Öf- fentliche-Gut;

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