Dorfzeitung Nr. 117

44 Dölsacher Dorfzeitung weiters Grundstück 976 KG 85009 Dölsach rund 310 m² von Sonderfläche Hofstelle § 44 [iVm. § 43 (7) standortgebunden] in Landwirtschaftliches Mischgebiet § 40 (5) Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2022 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp. 254/2, KG Görtschach-Gödnach (Gander); Frau Gander Michaela plant bauliche Maßnahmen durch- zuführen. Aufgrund einer Grenzbereinigung verfügt das Grundstück 254/2 über keine einheitliche Bauplatzwid- mung. Nachstehende Änderung des Flächenwidmungspla- nes ist daher erforderlich. Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen Be- schluss: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinde- rat der Gemeinde Dölsach gemäß § 68 Abs. 3 Tiroler Raum- ordnungsgesetz 2022 – TROG 2022, LGBl. Nr. 43, idgF, den vom Planer AB Architektur-Raumordnung Mayr ausgear- beiteten Entwurf vom 4.4.2023, mit der Planungsnummer 707-2023-00007, über die Änderung des Flächenwidmungs- planes der Gemeinde Dölsach im Bereich 254/2 KG 85013 Görtschach-Gödnach (zum Teil) durch 4 Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwid- mungsplanes der Gemeinde Dölsach vor: UMWIDMUNG Grundstück 254/2 KG 85013 Görtschach-Gödnach rund 4 m² von Freiland § 41 in Wohngebiet § 38 (1) Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2022 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp. 530, KG Dölsach (Buchacher); Herr Buchacher Peter plant im Bereich des Draudammes auf seiner Gp. 530 die Errichtung einer Lagerhalle für landw. Maschinen und landw. Ernteprodukten. Nachste- hende Änderung des Flächenwidmungsplanes ist erforder- lich. Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen Be- schluss: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinde- rat der Gemeinde Dölsach gemäß § 68 Abs. 3 Tiroler Raum- ordnungsgesetz 2022 – TROG 2022, LGBl. Nr. 43, idgF, den vom Planer AB Architektur-Raumordnung Mayr ausgear- beiteten Entwurf vom 12.5.2023, mit der Planungsnummer 707-2023-00008, über die Änderung des Flächenwidmungs- planes der Gemeinde Dölsach im Bereich 530 KG 85009 Dölsach (zum Teil) durch 4 Wochen hindurch zur öffentli- chen Einsichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwid- mungsplanes der Gemeinde Dölsach vor: UMWIDMUNG Grundstück 530 KG 85009 Dölsach rund 1263 m² von Sonderfläche sonstige land- oder forstwirtschaftliche Gebäude und Anlagen § 47, Festlegung Gebäudearten oder Nutzungen, Festlegung Zähler: 17, Festlegung Erläuterung: Folientunnel für Erdbeeranbau mit einer höchstzulässigen Grundfläche von 9.000 m² in Sonderfläche sonstige land- oder forstwirtschaftliche Ge- bäude und Anlagen § 47, Festlegung Gebäudearten oder Nutzungen, Festlegung Zähler: 11, Festlegung Erläuterung: Gebäude zur Lagerung landwirtschaftlicher Maschinen und Geräte sowie Ernteprodukte sowie rund 243 m² von Freiland § 41 in Sonderfläche sonstige land- oder forstwirtschaftliche Ge- bäude und Anlagen § 47, Festlegung Gebäudearten oder Nutzungen, Festlegung Zähler: 11, Festlegung Erläuterung: Gebäude zur Lagerung landwirtschaftlicher Maschinen und Geräte sowie Ernteprodukte Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2022 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.

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