Dorfzeitung Nr. 117

40 Dölsacher Dorfzeitung Herr Mietschnig Franz plant bei seinem Wohnhaus in Stribach die Errichtung einer Photovoltaikanlage. Derzeit verfügt die Liegenschaft über keine einheitliche Bauplatz- widmung. Nachstehende Änderung des Flächenwidmungs- planes ist daher erforderlich. Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen Be- schluss: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinde- rat der Gemeinde Dölsach gemäß § 68 Abs. 3 Tiroler Raum- ordnungsgesetz 2022 – TROG 2022, LGBl. Nr. 43, idgF, den vom Planer AB Architektur-Raumordnung Mayr ausgear- beiteten Entwurf vom 16.3.2023, mit der Planungsnummer 707-2023-00005, über die Änderung des Flächenwidmungs- planes der Gemeinde Dölsach im Bereich 43/1, 43/3, 43/4 KG 85034 Stribach (zum Teil) durch 4 Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwid- mungsplanes der Gemeinde Dölsach vor: UMWIDMUNG Grundstück 43/1 KG 85034 Stribach rund 5 m² von Wohngebiet § 38 (1) in Freiland § 41 weiters Grundstück 43/3 KG 85034 Stribach rund 11 m² von Wohngebiet § 38 (1) in Freiland § 41 weiters Grundstück 43/4 KG 85034 Stribach rund 56 m² von Freiland § 41 in Wohngebiet § 38 (1) Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2022 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. FOLGENDE ANSUCHEN UM FÖRDERUNG EINES ELEKTROFAHRRADES SIND EINGELANGT: Gomig Claudia, Göriacher Str. 28 Glanzer Christian, Unterwirtsweg 4 Sint Unterholzer Marlies, Badstubenweg 16 Reider Franz, Hochstadelweg 10 Reider Irmgard, Hochstadelweg 10 Es wird einstimmig beschlossen, den Förderungswerbern eine Förderung zu gewähren. Über Antrag von Bgm. LA Martin Mayerl wird § 5 der För- derrichtlinien für Solar- und Photovoltaikanlagen wie folgt angepasst: VORAUSSETZUNGEN – Anlagen im privaten Bereich bis 10 kWp – pro Liegenschaft ist nur eine Anlage förderfähig, davon max. 5kWp – baubehördliche Bewilligung vor Aufstellen der Anlage Einstimmiger Beschluss! FOLGENDE ANSUCHEN UM FÖRDERUNG EINER PHOTOVOLTAIKANLAGE SIND EINGELANGT Oberluggauer Leonhard, Auenweg 5 (8,5 kWp) Steidl Daniel, Paterngasse 17 (7,48 kWp) Steidl Siegfried, Paterngasse 19 (4,18 kWp) Es wird einstimmig beschlossen, den Förderungswerbern eine Förderung zu gewähren. ZU- BZW. ABSCHREIBUNG ÖFFENTLICHES-GUT Zuschreibung von Teilflächen zum Öffentlichen-Gut Gp. 920 und Gemeinde-Gut Gp. 207, KG Dölsach (Mair); Im Kreuzungsbereich Reimmichlstraße/Paterngasse, ober- halb des Autohauses Mair, sollen Teilflächen zum Öffentli- chen-Gut auf der Gp. 920, und zum Gemeinde-Gut auf der Gp. 207, KG Dölsach, zugeschlagen werden. Dadurch wird die Verkehrsfläche verbreitert und die Verkehrssituation in diesem Bereich verbessert. Der GR fasst folgenden einstimmigen Beschluss: Entsprechend der Vermessungsurkunde der Vermessungs- kanzlei DI Rudolf Neumayr, Lienz, vom 19.12.2022, GZ. 1405/2021 sollen die Trennstücke “1“ und “2“ im Ausmaß von 28 m² dem Gemeinde-Gut auf der Gp. 207, KG Döl- sach (Paterngasse), und das Trennstück “3“ im Ausmaß von 8 m² dem Öffentlichen-Gut auf der Gp. 920, KG Dölsach (Reimmichlstraße), zugeschrieben werden. Die Kosten die- ser Durchführung gehen zu Lasten der Gemeinde Dölsach, die Teilflächen werden kostenlos abgetreten. Einstimmiger Beschluss! Genehmigung Kaufvertag hinsichtlich der Gp. 799/3, KG Görtschach-Gödnach (Eder Roland); Im Vorfeld zu dieser Sitzung wurde den Gemeinderäten auch ein Entwurf eines Abtretungsvertrages mit Herrn Eder Roland hinsichtlich der Gp. 799/3, KG Görtschach- Gödnach, übermittelt. Demnach übernimmt das Öffentli-

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