Dorfzeitung Nr. 117

39 Dölsacher Dorfzeitung RAUMORDNUNG DÖLSACH Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gpn. 1053 und 1054/1, KG Görtschach-Göd- nach (Fasching); Herr Fasching Alois plant im Bereich seines landw. Anwe- sens vlg. Tscharnidling in Gödnach die Errichtung eines Austraghauses. Dazu wird es erforderlich, den Hofbereich einer Flächenwidmung zuzuführen. Nachstehende Ände- rung des Flächenwidmungsplanes wird daher erforderlich. Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen Be- schluss: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinde- rat der Gemeinde Dölsach gemäß § 68 Abs. 3 Tiroler Raum- ordnungsgesetz 2022 – TROG 2022, LGBl. Nr. 43, idgF, den vom Planer AB Architektur-Raumordnung Mayr ausgear- beiteten Entwurf vom 14.2.2023, mit der Planungsnummer 707-2023-00004, über die Änderung des Flächenwidmungs- planes der Gemeinde Dölsach im Bereich 1053, 1054/1 KG 85013 Görtschach-Gödnach (zum Teil) durch 4 Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwid- mungsplanes der Gemeinde Dölsach vor: UMWIDMUNG Grundstück 1053 KG 85013 Görtschach-Gödnach rund 2704 m² von Freiland § 41 in Sonderfläche Hofstelle mit Objekten auf mehreren nicht zusammenhängenden Grundflächen § 44 (12) mit gewerbli- cherNebennutzung§44 (8) [iVm. §43 (7) standortgebunden], Festlegung Zähler: 7, Festlegung Erläuterung: gewerbliche Nebennutzung: freischaffende Bildhauerei- Bezeichnung a: Wohnhaus mit einer höchstzulässigen Wohnnutzfläche von 199,50 m² im Sinne des § 61 Abs. 5 und Atelier zur Aus- übung des Nebengewerbes, Wirtschaftsgebäude weiters Grundstück 1054/1 KG 85013 Görtschach- Gödnach rund 578 m² von Freiland § 41 in Sonderfläche Hofstelle mit Objekten auf mehreren nicht zusammenhängenden Grundflächen § 44 (12) mit gewerb- licher Nebennutzung § 44 (8) [iVm. § 43 (7) standortge- bunden], Festlegung Zähler: 7, Festlegung Erläuterung: gewerbliche Nebennutzung: freischaffende Bildhauerei- Bezeichnung b: Wohnhaus mit einer höchstzulässigen Wohnnutzfläche von 100,50 m² im Sinne des § 61 Abs. 5 Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2022 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp. 830/1, KG Görtschach-Gödnach (Gander); Herr Gander Christian plant bei seinemWohnhaus in Göd- nach den Zubau einer Terrassenüberdachung. Dazu werden erforderliche Abstandsflächen vom Nachbargrundstück erworben. Damit die Liegenschaft nach durchgeführter Grundstücksänderung über eine einheitliche Bauplatzwid- mung verfügt, ist nachstehende Änderung des Flächenwid- mungsplanes in diesem Bereich erforderlich. Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen Be- schluss: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinde- rat der Gemeinde Dölsach gemäß § 68 Abs. 3 Tiroler Raum- ordnungsgesetz 2022 – TROG 2022, LGBl. Nr. 43, idgF, den vom Planer AB Architektur-Raumordnung Mayr ausgear- beiteten Entwurf vom 16.3.2023, mit der Planungsnummer 707-2023-00003, über die Änderung des Flächenwidmungs- planes der Gemeinde Dölsach im Bereich 830/1 KG 85013 Görtschach-Gödnach (zum Teil) durch 4 Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwid- mungsplanes der Gemeinde Dölsach vor: UMWIDMUNG Grundstück 830/1 KG 85013 Görtschach-Gödnach rund 17 m² von Freiland § 41 in Wohngebiet § 38 (1) Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2022 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gpn. 43/4, 43/3 und 43/1, KG Stribach (Miet- schnig, GGAG Stri bach);

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