Dorfzeitung Nr. 117

14 Dölsacher Dorfzeitung MARIA THERESIA UND ABT FELBINGER Dorfchronik Dölsach | Chronistin Erna Inwinkl Noch in der Zeit der gemütlichen Dorfschule sind für Döl- sach noch zwei Lehrer genannt, nämlich „Andrä, Jakobs Bruder, Schulmeister zu Dölsach“ (1615) und Josef Wißgrill, Schullehrer zu Dölsach(1752). Im J. 1757 griff Erzbischof Sigmund Graf v. Schrattenbach in den Religionsunterricht ein und bestimmte, daß „hinfüro“ Dechante und Pfarrer selbst und in persona in der Schule zu katechisieren und hierdurch den jungen Priestern Anleitun- gen zu geben haben. – Seither ist der Religionsunterricht in Osttirol ein Teil der Seelsorge. Inzwischen hatte es sich he- rumgesprochen, daß Abt Johann Ignaz v. Felbiger in Sagan (Südschlesien, damals österreichisch) eine hervorragende Schulordnung und Lehrmethode erarbeitet und praktiziert habe, die viel besser Erfolge bringt. Tirol interessierte sich sofort dafür, und ein Adeliger übernahm die Kosten, um die drei jungen Weltpriester Karl Agsthofer, Philipp Zangl und Georg Demoser nach Sagan zu schicken. Sie sollten dort die neue Methode erlernen und praktizieren, um sie dann in Ti- rol einzuführen. Aber so tüchtige Männer wie Abt Felbinger blieben auch nicht vor der Kaiserin unbemerkt. Sie bildete in Wien eine Studienkommission als oberste Schulbehörde und berief auch Abt Felbinger in diese Kommission. Und im J. 1774 sanktionierte die Kaiserin das von ihm entworfene 1. Schul- gesetz. Es war eine kulturelle Großtat, die das ganze Unter- richtswesen völlig neu gestaltete und der modernen Bildung den Weg bahnte. Es hieß: „Allgemeine Schulordnung für die deutschen Normal-, Haupt- und Trivialschulen in sämt- lichen Kaiserl. Königl. Erbländern.“ Schon die Einleitung ist klar und weitblickend: „Die Erziehung der Jugend beiderlei Geschlechts ist die wichtigste Grundlage der wahren Glück- seligkeit der Nation. Von einer guten Leistung in den ersten Jahren hängt die ganze künftige Lebensart aller Menschen, die Bildung der Genies und die Denkungsart ganzer Völker- schaften ab.“ Den klugen Praktiker Felbinger merkt man deutlich in folgenden Bestimmungen: 10. Wann das Lehren in den Schulen anzufangen sey. Die Zeit zum täglichen Unterrichte, oder die Schulstunden, wollen Wir im Winter des Morgens von 8 bis 11 Uhr, im Sommer aber, wenigstens auf dem Lande, von 7 bis 10 Uhr, dann Nachmittags durchaus für da ganze Jahr von 2 bis 4 Uhr bestimmt haben. … (Stadt). Auf dem Lande hingegen wird die Winterschule mit dem ers- ten December anzufangen seyn, und spätestens bis Ende des Märzens zu dauern haben: in dieser werden vorzüglich die Kinder vom 9ten bis zum 13ten Jahre zu unterrichten seyn, weil die meisten von solchen in der übrigen Jahreszeit ihren Eltern bey der Wirtschaft Dienste leisten können, weswegen sie außer obigen Monaten zur Besuchung der Schule nicht anzuhalten sind. Der Sommerschule hat auf dem Lande am Montage nach dem ersten Sonntage nach Ostern anzufangen, und sich zu Michaelis zu endigen; während der Ärntezeit aber wird der Unterricht durch 3 Wochen ausgesetzt. Die Kinder vom 6ten bis Ende des 8ten Jahres haben zu dieser Zeit die Schule zu besuchen, weil sie im Winter wegen übler Wege und Rau- her Witterung, da sie meistens schlecht gekleidet, und rauhe Witterung zu ertragen nicht imstande sind, zum Schulgehen nicht wohl können angehalten werden. Doch bleibt den El- tern oder Vormündern frey, sowohl kleinere Kinder in die Winterschule, als die größeren in die Sommerschule zu schi- cken, nur müssen solchen Falls die Schullehrer zur Unter- weisung derselben sich eine besondere Stunde wählen, weil sonst die übrigen, welche zu derselben Jahreszeit ordentli- cher Weise in die Schule kommen müssen, in der Unterwei- sung würden verkürzt werden.“ Dölsach, Schulklasse von 1925 mit Lehrerin Mayr Lu- cie vor dem Haus Dölsach 16, „Vöstl Mietshaus“, wo interimsmäßig Unterricht abgehalten wurde. AUFRUF: Hat jemand ähnliche frühere oder spätere Aufnahmen – bitte in der Chronik Dölsach melden – Danke!

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