Ein Blick Nr. 48

BLICK Ein 9 Aus der Gemeindestube Ablauf der Frist zur Selbstbemessung nach § 5 Abs. 2 Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz – TFLAG. Die Abgabenschuldner haben jährlich bis 30. April die Abgabe selbst zu bemessen und unter Bekanntgabe der Bemessungs- grundlagen nach § 4 Abs. 2 an die Ge- meinde zu entrichten. Gibt der Abgabepflichtige trotz Aufforde- rung keinen selbst berechneten Betrag der Abgabenbehörde bekannt oder erweist sich die bekanntgegebene Selbstberech- nung als nicht richtig, ist im Sinne der §§ 201 ff BAO amtswegig vorzugehen und die Abgabe mit Bescheid festzusetzen. Darauf hinzuweisen ist, dass diese Pflicht zur Selbstbemessung im heurigen Jahr nur die Freizeitwohnsitzabgabe betrifft. Bei der Leerstandsabgabe trifft den Ab- gabepflichtigen die Frist zur (erstmaligen) Entrichtung und Selbstbemessung mit 30. April 2024. Text: Tiroler Gemeindeverband Der Tiroler Gemeindeverband informiert: Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz Beschluss des Gemeinderates der Marktgemeinde Sillian vom 30.11.2022 über die Höhe der Leerstandsabgabe; Aufgrund des § 9 Abs. 3* des Leerstandsabgabegesetzes, LGBl. Nr. 86/2022, wird ver- ordnet: § 1* Festlegung der Abgabenhöhe der Leerstandsabgabe Die Marktgemeinde Sillian legt die Höhe der monatlichen Leerstandsabgabe einheitlich für das gesamte Gemeindegebiet a) bis 30 m 2 Nutzfläche mit € 20,00 b) von mehr als 30 m 2 bis 60 m 2 Nutzfläche mit € 40,00 c) von mehr als 60 m 2 bis 90 m 2 Nutzfläche mit € 60,00 d) von mehr als 90 m 2 bis 150 m 2 Nutzfläche mit € 90,00 e) von mehr als 150 m 2 bis 200 m 2 Nutzfläche mit € 120,00 f) von mehr als 200 m 2 bis 250 m 2 Nutzfläche mit € 150,00 g) von mehr als 250 m 2 Nutzfläche mit € 180,00 fest. § 2 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft. (Geprüft gem § 122 TGO durch Abteilung Gemeinden – 14.11.2022, G-70728/1/44-2022) Für den Gemeinderat Der Bürgermeister: Franz Schneider Leistbares Wohnen in Tirol Als gemeinnütziger Wohnbauträger ist die TIGEWOSI ein seit Jahr- zehnten verlässlicher Partner der Gemeinden und auf leistbaren Wohnraum mit hoher Qualität und Kommunalbauten spezialisiert Fürstenweg 27 I 6020 Innsbruck I 0512-2220 I office@tigewosi.at I www.tigewosi.at

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