Ein Blick Nr. 48

BLICK Ein 7 Seit dem 01.01.2023 arbeitet die Markt- gemeinde Sillian mit einer neuen Buchhal- tungssoftware. Im Zuge dieser Umstellung haben Sie die Möglichkeit, Briefsendungen der Gemein- de (Bescheide, Rechnungen, Vorschrei- bungen,…) per E-Mail oder über ein zentrales elektronisches Postfach (Mein Postkorb) zu erhalten. Es hilft Geld zu spa- ren und entlastet die Umwelt! Wir laden Sie herzlich ein, dieses kostenlose Service künftig in Anspruch zu nehmen. Die Briefsendung kommt, ähnlich wie bei- spielsweise von der Handyrechnung ge- wohnt, per E-Mail. Das Dokument selbst kann über einen Link in der E-Mail abge- holt und anschließend gespeichert oder ausgedruckt werden. Möchten Sie dieses Service in Anspruch nehmen, bitten wir um Bekanntgabe der E-Mail Adresse an buchhaltung@marktgemeinde-sillian.at. Gleichzeitung besteht auch die Möglich- keit, der Marktgemeinde Sillian ein SEPA- Lastschriftmandat zu erteilen. Mit diesem Mandat kann die Marktgemeinde Sillian einzelne oder alle Abgaben zur Fälligkeit von Ihrem Girokonto einziehen und Sie müssen sich nicht mehr selbst darum kümmern und vergessen im stressigen Alltag keine Zahlungen mehr. Noch Fragen, Anregungen, Wünsche? Die Finanzverwalterinnen Manuela Reider und Verena Pirgler freuen sich auf jede Rückmeldung und auf eine zahlreiche Beteiligung! Für telefonische Rückfragen stehen wir unter 04842/6321 DW 15 bzw. DW 16 zur Verfügung. Text: MGS § 1 Schutz vor Lärmbelästi- gung für besondere Zeiträu- me 1) An Werktagen in der Zeit von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr und von 21.00 Uhr bis 6.00 Uhr und an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ganztägig ist es verboten, a) lärmerzeugende Arbeitsgeräte, wie insbesondere mit Verbrennungsmo- toren betriebene Rasenmäher, Bohr-, Säge- und Schleifmaschinen, sowie Kompressoren, zu verwenden. b) lärmerzeugende Haus- und Gar- tenarbeiten, wie insbesondere das Klopfen von Teppichen, Decken und Matratzen oder das Hacken und Sägen von Holz auszuführen. 2) Das Verbot gilt nicht, wenn wegen spe- zieller örtlicher Gegebenheiten eine Störung Dritter ausgeschlossen ist. Dies trifft auf die Ortsteile Sillianberg und Köckberg, sowie auf die Weiler Asthof, Vollgger/Rauter, Huben und Erlach zu. Vom Verbot betroffen sind sämtliche Häu- ser bzw. Grundstücke im Ortsteil Sillian vom Sporthotel Sillian, Sillian 49e, bis zum Haus von Maurer Roland, Sillian 2d, und bis zur Schulbodensiedlung, Sillian 25i, sowie sämtliche Häuser bzw. Grund- stücke im Ortsteil Arnbach von Seidler Gerhard, Arnbach 87, bis zur alten Volks- schule Arnbach, Arnbach 37 und bis zum Alpenhotel Weitlanbrunn, Arnbach 31. Aus der Gemeindestube Umstellung der Buchhaltungssoftware Aufgrund mehrerer Vorkommnisse wird auf die Lärmverordnung der Marktgemeinde Sillian verwiesen und gleichzeitig um Beachtung dieser ersucht. der Teilfläche „2" der Gp. 379, KG Sillian von 78 m 2 und deren Hinzuschreibung zu EZ 139 unter gleichzeitiger Vereinigung mit Gp. 1352, KG Sillian, in das öffent- liche Gut gewidmet werden. (Inkamerie- rung, i.S. des § 13 Tiroler Straßengesetz, LGBl. Nr. 13/1989). • Angelika BUCHER, 9920 Sillian 68: Ansuchen auf Mietverlängerung der Woh- nung Sillian Nr. 68 laut Mietvertrag vom 01. März 1987, zwischen der Marktge- meinde Sillian und Herrn Arthur BUCHER. Es wird der mehrheitliche Beschluss ge- fasst (3 Gegenstimmen und eine Stimm- enthaltung), die Wohnung befristet auf 3 Jahre zu vermieten. • Zustimmungserklärung für die Verbrei - terung und Befestigung der Weganlage Gp. 727/2 KG Sillianberg für die Waldbe- wirtschaftung „Vigeinwald“. Es wird der einstimmige Beschluss ge- fasst, der Verbreiterung der Gp. 727/2, KG Sillianberg für die Waldbewirtschaf- tung zuzustimmen. • „Kinderfreundliche Gemeinde“ Es wird der einstimmige Beschluss ge- fasst, dass die Marktgemeinde Sillian weiterhin die Maßnahmen zur Erhaltung der Zertifizierung "Kinderfreundliche Gemeinde" umsetzt.

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