Virger Zeitung Nr. 93

Feuerpolizeiliche Hauptüberprüfung Die Tiroler Feuerpolizeiordnung 1998 sieht vor, dass der örtliche Rauchfangkehrer alle fünf Jahre die reinigungspflichtigen Anlagen (Feuerungsanlagen – Feuerstätten, Verbindungsstücke, Rauch- und Abgasleitungen, Rauch- und Ab- gasfänge; Lüftungseinrichtungen für Feuerungsanlagen) auf augen- scheinliche, die Brandsicherheit betreffende Mängel hin zu über- prüfen hat. Bei dieser sogenannten Hauptüberprüfung wird vom Rauchfangkehrer ein schriftlicher Befund erstellt, in dem allfällige Mängel aufgezeigt werden, die je nach Schwere innerhalb einer Frist zu korrigieren sind. Der örtliche zuständige Rauchfang- kehrer hat daher turnusmäßig in den letzten Wochen bereits einen großen Teil der Gebäude geprüft. Erfreulicherweise sind nur sehr we- nige Mängel aufgetreten, die im Wesentlichen folgende Bereiche betreffen: •Zu geringe Abstände von Liege- flächen und dergleichen zum Kachelofen (kommt häufiger vor) •Feuerlöscher, deren Gültigkeit abgelaufen sind •Zu geringer Abstand von Feuerstätten (Küchenherd) zur Wand bzw. fehlende Abschirm- platten •Mangelhafter Zugang auf das Dach, damit der Kamin gereinigt werden kann (z. B. fehlende Lei- ter) •Schadhafte Kamine, schadhafte Feuerstätten (Öfen) •Geschoßübergreifend Kaminan- schlüsse am selben Kamin. Der Rauchfangkehrer hat in einer Sofortmaßnahme bereits auf die Mängel aufmerksam gemacht und auf die Gefahren hingewiesen. In weiterer Folge wird von Seiten der Gemeinde die Behebung der Män- gel mit Bescheid nochmals verord- net. Nachverdichtendes Bauen hat Zukunft Ein Blick auf die Baustatistik und die derzeit bestehenden Baustellen in Virgen zeigt, dass bereits jetzt schon häufig angestrebt wird, be- stehende Bausubstanz zu sanieren und zu erweitern. Durch Zu- und Umbauten, Ausbauten und Auf- stockungen werden so auch immer wieder Mehrparteien-Häuser ge- schaffen, die ein familiäres Zusam- menleben mehrerer Generationen ermöglichen. Die Gemeinde Virgen befürwortet dies in ihren Aussendungen, Infor- mationen und Gesprächen bzw. unterstützt dies auch damit, dass z. B. rechtliche Voraussetzungen wie Bebauungspläne im Einver- nehmen mit den betroffenen Grundbesitzern verordnet werden. Diese ressourcenschonende Nut- zung bestehender Bausubstanz hat mehrere positive Effekte: Sie ist bo- densparend, bringt den Beteiligten nachhaltige finanzielle Vorteile (ge- meinsame Heizung, …) und eine bessere Wohnqualität in einer thermisch sanierten und aufgewer- teten Bausubstanz, fördert die sozialen Kontakte innerhalb der Familien und reduziert die öffent- lichen Aufwendungen (Kanalbau, Wasserleitungsbau, Straßenbau). Nicht zuletzt wird mit der Sanie- rung bestehender Substanz das Orts- und Straßenbild aufgefrischt und erhalten. Straßenbeleuchtung (Versuchsstrecke Mellitz) Die Gemeinde Virgen ist ständig bemüht, das Straßenbeleuchtungs- netz durch Ausbauten, durch Op- timierung der Schaltzeiten und Das Bauamt informiert BÜRGERSERVICE 20 Gemeinde Virger Zeitung Rauchfangkehrmeister Wolfgang Forstlechner. Foto: Forstlechner

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