Koflkurier Nr. 54

4 GR-Beschlüsse Juni 2023 Der Gemeinderat hat nach Erläute- rung durch den Bürgermeister einstim- mig beschlossen, einen Bewässerungs- anhänger von der Fa. ZIEGLMEIER Tankstellen GmbH, D-86529 Schro- benhausen, um € 7.400,-- brutto anzu- schaffen. Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen: Der Mietvertrag mit Frau Stephanie Schaffer, wh. 9900 Lienz, betr. den Raum im Parterre des Gemein- deamtes wird auf unbestimmte Zeit ver- längert, wobei beiden Vertragsparteien die Möglichkeit eingeräumt wird, den Mietvertrag zum 01.05. eines jeden Jahres unter Einhaltung einer 3-mona- tigen Kündigungsfrist zu kündigen. Die entgeltliche oder unentgeltliche, teilwei- se oder gänzliche Überlassung des Miet- gegenstandes (Untervermietung) durch die Mieterin an die Logopädin Frau Ankie de Jel MSc, wh. 9907 Tristach, als Untermieterin wird ausdrücklich gestattet. Die Nutzung des vermieteten Raumes ist auf die Ausübung ergothe- rapeutischer Tätigkeiten durch die Mie- terin sowie logopädische Behandlungen durch die Untermieterin und/oder deren Mitarbeiter/-innen beschränkt. Der Gemeinderat hat den einstim- migen Beschluss gefasst, dem Trista- cher Künstler Leonard Lorenz den Auf- trag zur Fertigung bzw. Gestaltung einer Bronzeskulptur mit dem Titel „Tromm- ler“ mit einer Gesamtgröße von ca. 280 cm gem. dem im Rahmen der Gemein- deratssitzung präsentierten Modell zu erteilen. Die Gusskosten werden sich auf ca. € 39.000,-- bis € 43.000,-- inkl. 19 % MwSt. belaufen. Das Künst- lerhonorar beträgt € 25.000,--. Einem vorliegenden Ansuchen von Ing. Linder Christian und Presch-Linder Eliza, 9907 Tristach, um Anschluss der Gp. 95, KG Tristach bzw. des darauf ge- planten Wohnobjektes mit 5 Ferienwoh- nungen an das Trinkwasserleitungsnetz der Gemeinde Tristach hat der Gemein- derat mit einstimmigem Beschluss stattgegeben. Der Gemeinderat hat die Gewäh- rung einer Förderung für eine Photovol- taikanlage in Höhe von € 375,-- lt. För- derrichtlinien einstimmig beschlossen. Lt. vorliegender Ansuchen wur- de die Gewährung von zwei Baukos- tenzuschüssen im Gesamtbetrag von € 427,75 im Ausmaß von 30 % der im Zusammenhang mit den diesbezügl. Bauvorhaben vorgeschriebenen Er- schließungsbeiträgen vom Gemeinderat einstimmig beschlossen. Dem Verein Curatorium pro Agunto hat der Gemeinderat mit mehrheitlichem Beschluss einen finanziellen Unterstüt- zungsbeitrag in Höhe von pauschal € 200,-- für das Jahr 2023 gewährt. Die Kulturinitiative Dölsach hat ein Ansuchen um Kultursponsoring für ein Theaterprojekt rund um Aguntum gestellt. Dieses Ansuchen wurde vom Gemeinderat auf Grund fehlender Kos- tenaufstellungen bzw. -schätzungen (vorerst) mit einstimmigem Beschluss abgelehnt. Der evt. Leistung eines Bei- trages zur Abgangsdeckung stand der Gemeinderat hingegen grundsätzlich nicht ablehnend gegenüber und wurde die Kulturinitiative Dölsach eingeladen, nach Abschluss des Theaterprojektes ein neuerliches Subventionsansuchen mit detaillierten Kostenaufstellungen und -nachweisen an den Gemeinderat zu stellen. Der Gemeinderat hat den Ankauf von 1.000 Stk. Papiertragetaschen COMPACT (18 cm Breite, Boden 9 cm, Höhe 30 cm), Kraftpapier 170 g, weiss, vollflächig 4-farbig bedruckt um netto € 1.160,00 = (1,16/Stk.) inkl. grafi- scher Arbeiten und allen Nebenkosten über die Fa. Grafik Zloebl, 9907 Tris- tach einstimmig beschlossen. Der Gemeinderat hat den vom Ob- mann des Überprüfungsausschusses, GR Armin Zlöbl vorgetragenen Bericht über die am 13.02.2023 für den Zeit- raum 01.10.2022 bis 31.12.2022 durchgeführte Kassenprüfung bzw. die Kassenprüfungsniederschrift Nr. 04/2022 einhellig zur Kenntnis ge- nommen. Der Vergleich der einzelnen Buchungen im Tagebuch und im Steu- ertagebuch mit den Zahlungsbelegen und mit den Buchungen im Sachbuch für den eingangs erwähnten Zeitraum und die dabei vorgenommene Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Buchungen und der Belege ergab kei- ne Mängel. Weiters wurden festgestell- te Überschreitungen im Gesamtbetrag von € 274.534,03 sowie die diesbe- zügl. Bedeckung durch Mehreinnahmen bei div. Haushaltsstellen in Höhe von € 293.852,12 genehmigt. Der vom Bürgermeister vorgetrage- ne Rechnungsabschluss 2022, beste- hend aus Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögensrechnung und der sonstigen lt. TGO 2001 vorgegebenen Bestandtei- le (z.B. Vorhabensnachweis und Dienst- postennachweis) sowie der Kassenbe- stand (Kassenabschluss) nach § 106 Abs. 2 TGO 2001 per 31.12.2022 in Höhe von € 784.159,58 wurden gem. § 108 Abs. 2 TGO 2001 mehrheitlich genehmigt und zum Beschluss erhoben. Der Gemeinderat hat weiters mehrheit- lich festgestellt, dass der Rechnungsab- schluss 2022 richtig und gesetzeskon- form ist und keinen Grund zu Bedenken gibt. Gem. § 108, Abs. 3 TGO 2001 wurden daher dem Bürgermeister Ing. Mag. Markus Einhauer als Rechnungs- leger sowie der Kassierin Simone Ober- kofler als Finanzverwalterin für den ggst. Rechnungsabschluss mit mehrheitli- chem Beschluss die Entlastung erteilt. Im Ergebnis einer eingehenden De- batte hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, ein von der TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG am 20.03.2023 via E- Mail übermitteltes, neues Strompreisan- gebot (Arbeitspreis: 25 Cent/kWh) nicht anzunehmen. Der bestehende TIWAG- Vertrag läuft bis Ende 2023. Rechtzei- tig vor Vertragsende wird die Gemeinde Offerte von (alternativen) Strompreislie- feranten einholen. Der Bürgermeister hat dem Gemein- derat die Ergebnisse erster Beratungen bzw. Überlegungen betreffend die evt. Errichtung eines Trinkwasserkraftwerkes zur Kenntnis gebracht. Landesseits wur- de hierfür eine Beratungsförderung für die Stufe 2 (Vor-Ort-Begehung) zugesagt (SelbstkostenanteilGemeinde: € 650,--). Sitzung vom 25.5.2023 Der Gemeinderat hat gem. § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2022, LGBl. Nr. 43, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 62/2022, die Auflage des Entwurfes sowie den Beschluss über die Neuerlassung ei- nes Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke Gp. 918/1, 918/5 und 1849, alle KG Tristach, laut planlicher und schriftlicher Darstellung des örtli- chen Raumplaners vom 25.05.2023, GZl. 4067ruv/23 beschlossen. Der Gemeinderat hat gem. § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2022, LGBl. Nr. 43, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 62/2022, die Auf- lage des Entwurfes sowie den Beschluss über die Neuerlassung eines Bebau- ►

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