Dorfzeitung Nr. 116

28 Dölsacher Dorfzeitung Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Änderung des Bebauungsplanes im Bereich der Gp. 727, KG Göriach (Mattersberger); Für diesen Bereich besteht bereits ein Bebauungsplan, der bei der GR-Sitzung am 29.08.2022 geändert wurde. Auf- grund eines Architektenfehlers wurden Festlegungen in diesem Bebauungsplan falsch verordnet. Nachstehende Än- derung des Bebauungsplanes ist daher erforderlich. Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen Be- schluss: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 64 Abs. 1 des Tiroler Raum- ordnungsgesetzes 2022 - TROG 2022, LGBl. Nr. 43, den vom Architekt DI Mayr ausgearbeiteten Entwurf über die Er- lassung eines Bebauungsplanes im Bereich des Grundstü- ckes Nr. 727, KG Göriach, laut planlicher Darstellung des Architekten DI Mayr vom 24.01.2023, Zahl 707aa727BBP. mxd und schriftlicher Darstellung des Architekten DI Mayr vom 13.01.2023 vier Wochen hindurch und zwar vom 1. Februar bis einschließlich 1. März 2023 zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 4 TROG 2022 der Be- schluss über die Erlassung des gegenständlichen Bebau- ungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellung- nahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. BEHANDLUNG EINES ANTRAGES AUF ENTSCHÄDI- GUNG GEM. § 75 TROG; Der Bürgermeister bringt dem Gemeinderat die im Jahr 2010 beginnende Vorgeschichte in dieser Angelegenheit nochmals zur Kenntnis. Ebenso verweist er auf die diesbe- züglichen Gemeinderatssitzungen vom 21.02.2022 und vom 11.01.2022. Bereits in der GR-Sitzung vom 31.10.2022 wur- de der Gemeinderat informiert, dass die Gemeinde Dölsach hinsichtlich der Rückwidmung der Gp. 105/2, KG Gört- schach-Gödnach (DI Greil Alfred), mit einer Entschädi- gungsforderung in der Höhe von € 240.000,00 konfrontiert ist. In dieser Angelegenheit wurde auch ein Rechtsbeistand beigezogen. Es entspann sich eine Diskussion mit mehre- renWortmeldungen. Anschließend stellt der Bürgermeister diese Angelegenheit zur Abstimmung. Aufgrund der Sach- lage wird eine Entschädigungszahlung vom Gemeinderat mehrheitlich bei zwei Stimmenthaltungen (Dorer, Sam- mer-Smetana) abgelehnt. FOLGENDE ANSUCHEN UM FÖRDERUNG EINES ELEKTROFAHRRADES SIND EINGELANGT Dellacher Gerald, Angerweg 12 Bergmann Fabian, A.-Egger-Lienz-Straße 16 Es wird einstimmig beschlossen, den Förderungswerbern eine Förderung zu gewähren. FOLGENDES ANSUCHEN UM FÖRDERUNG EINER PHOTOVOLTAIKANLAGE IST EINGELANGT Köferle Sonja, Gödnacher Straße 34 (7,6 kWpeak) Es wird einstimmig beschlossen, der Förderungswerberin eine Förderung zu gewähren. ZU- BZW. ABSCHREIBUNG ÖFFENTLICHES-GUT Zuschreibung von Teilflächen zum Öffentlichen-Gut Gp. 823, KG Dölsach; Im Kreuzungsbereich Reimmichlstraße/Paterngasse, ober- halb des Autohauses Mair, sollen Teilflächen zum Öffentli- chen-Gut auf den Gpn. 823 und 920, KGDölsach, zugeschla- gen werden. Dadurch wird die Verkehrsfläche verbreitert und die Verkehrssituation in diesem Bereich verbessert. In dieser Angelegenheit informiert der Bürgermeister auch über die private Weganlage auf der Gp. 222/8, KG Dölsach. Der GR fasst folgenden einstimmigen Beschluss: Entsprechend dem Teilungsvorschlag der Vermessungs- kanzlei DI Rudolf Neumayr, Lienz, vom 19.12.2022, GZ. 1405/2021 sollen die Trennstücke “1“ und “2“ im Ausmaß von 28 m² dem Öffentlichen-Gut auf der Gp. 823, KG Döl- sach (Paterngasse), und das Trennstück “3“ im Ausmaß von 8 m² dem Öffentlichen-Gut auf der Gp. 920, KG Dölsach (Reimmichlstraße), zugeschrieben werden. Die Kosten die- ser Durchführung gehen zu Lasten der Gemeinde Dölsach, die Teilflächen werden kostenlos abgetreten. Einstimmiger Beschluss! ABSCHREIBUNG EINER TEILFLÄCHE VOM ÖFFENT- LICHEN-GUT GP. 1316/1, KG GÖRTSCHACH-GÖD- NACH; Im Bereich der Liegenschaft Dornachweg 8 (Rieger) ist eine geringfügige Grenzbereinigung geplant. Im Zuge dieser Grenzbereinigung ist auch das Öffentliche-Gut auf der Gp. 1316/1, KG Görtschach-Gödnach, betroffen. Durch diese geringfügige Grenzänderung wird die Verkehrssicherheit auf gegenständlicher Verkehrsfläche nicht beeinträchtigt. Der GR fasst daher folgenden einstimmigen Beschluss: Entsprechend dem Teilungsvorschlag der Vermessungs- kanzlei DI Lukas Rohracher, Lienz, vom 09.01.2023, GZ.

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